Pflegekammer Niedersachsen veröffentlicht Positionspapier
„Wir wissen, dass diese Forderung derzeit nur schwer zu erfüllen ist“, sagt Elisabeth Gleiß, Vorsitzende des Ausschusses für pflegepolitische Angelegenheiten. Das ändere aber nichts daran, dass erstklassige Pflege ein Mindestmaß an gut ausgebildeten Pflegefachpersonen brauche: „Professionell Pflegende sind eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems“, so Gleiß.
Anfang 2019 ist eine Verordnung des Landes Niedersachsen zur Fachkraftquote in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass zum Beispiel auch Sozialarbeiterinnen oder Physiotherapeuten auf die Fachkraftquote angerechnet werden können. „Diese Regelung setzt die pflegerische Versorgungsqualität aufs Spiel“, kritisiert Tobias Immenroth, Vorsitzender des Ausschusses für Qualitätsentwicklung und -sicherung. Pflegefachpersonen ließen sich auch nicht ersetzen, indem zwei Pflegeassistentinnen auf eine Fachkraft angerechnet würden, wie es die Verordnung vorsehe. Fachkenntnisse seien zum Beispiel in der Wundversorgung oder der Medikamentengabe unbedingt erforderlich. Es brauche grundlegende Reformen. Dazu gehörten unter anderem eine anständige Bezahlung und ein wirkungsvolles Instrument zur Personalbedarfsermittlung.
Das vollständige Positionspapier zur „Fachkraftquote in stationären Pflegeeinrichtungen“ ist auf der Homepage der Pflegekammer Niedersachen einzusehen: https://www.pflegekammer-nds.de/publikationen/positionspapier-fachkraftquote-in-stationaeren-pflegeeinrichtungen-nuwgpersvo