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Martin Dichter zur Allgemeinverfügung in Niedersachsen vom 11.01.2022

13.01.2022 11:31
Statement des DBfK Nordwest Vorsitzenden Martin Dichter zur niedersächsischen Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes zwecks Ausweitung der Arbeitszeiten auf 60 Stunden pro Woche in Teilen der kritischen Infrastruktur.

"Der gesetzliche Arbeitsschutz – insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeit – ist für Beschäftigte in pflegerischen Settings schon seit langem herabgesetzt. Und schon vor der Corona-Pandemie wurden diese geringeren Schutzstandards aufgrund des Pflegepersonalmangels regelmäßig unterschritten. Zwar arbeiten Pflegefachpersonen in den meisten Bereichen vertraglich rund acht Stunden pro Schicht, es sei denn, sie haben individuelle Arbeitszeitmodelle mit ihrem Arbeitgeber ausgehandelt. Mehrarbeit und Überstunden sind jedoch an der Tagesordnung, ebenso verkürzte Ruhezeiten, z.B. zwischen Spät- und Frühschicht. Diese Problematik wird jetzt in der Corona-Pandemie deutlich – das viel zitierte Brennglas –, aber sie war vorher schon da.

Aus unserer Sicht führt die permanente Untergrabung von Arbeitsschutzmaßnahmen in einen Teufelskreis. Wir fordern daher seit langem eine gesetzliche Personalbemessung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, und das zwingende Vorhalten des hieraus ermittelten Pflegepersonals. Hierbei geht es nicht nur um den Gesundheitsschutz von Pflegefachpersonen, sondern vor allem um die Sicherheit von Patient:innen, die durch zu wenig und überarbeitetes Personal zu Schaden kommen können.“