Die MVF- und "Pharma Relations"-Rechner arbeiten derzeit mit an einem Detailprojekt, das die Nucleoprotein-RNA-Bindungsdomäne von SARS-CoV-2 simuliert, wobei eine adaptive Probenahme für Samen-Trajaktorien verwendet wird, die speziell auf Konformationen ausgerichtet ist, bei denen möglicherweise kryptische Taschen offen sind. Noch schneller liefen die Berechnung ab, wenn auch andere Unternehmen und Universitäten ihre Rechnerleitung - wie aktuell auch das Hasso Plattner-Institut unter dem Teamnamen „Folding@FutureSOCLab“ - zur Verfügung stellen würden. Das am besten gleich im Team von MVF, das unter den Namen „healthcareresearch-germany“ (Team-Nummer 256127) zu finden ist.
Übrigens muss dazu lediglich eine 30-Megabyte-Software auf jedem PC installiert werden, bei dem jedoch jeder Nutzer die volle Kontrolle über seinen PC behält und die je nach Bedarf angepasst oder auch an- und ausgeschaltet werden kann.
]]>Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik, betont insbesondere den praktischen Nutzen der kommenden elektronischen Anwendungen für die Ärzte: „Die Notfalldaten auf der Gesundheitskarte und ein aktueller Medikationsplan werden in vielen Situationen in Notfallambulanzen und Erstaufnahmen wertvoll für die medizinische Orientierung sein.“
]]>Aktuell sind über 3.300 Gesundheits-Apps in der Datenbank des KV-App-Radar katalogisiert. Die Gesundheits-Apps sind in knapp 60 Themen, von A wie ADHS bis Z wie Zähne, sortiert. Von Lifestyle-Applikationen (Fitness-Tracker, Ernährungs-Apps) über serviceorientierte Apps (Medikamentenerinnerungen, Symptomtagebücher) bis hin zu medizinischen Anwendungen mit Medizinproduktezulassung zur Behandlung von Patienten (z.B. Auswertungen von Blutdruckwerten) spiegelt das KV-App-Radar die gesamte Vielfalt der Gesundheits-Apps. Zu den Top-Themen mit den insgesamt höchsten Downloadzahlen zählen „Menstruation, Verhütung und Schwangerschaft“, „Bewegung und Fitness“ sowie „Ernährung“. Dies zeigt nicht zuletzt, dass der Gebrauch von Gesundheits-Apps primär vom Gedanken der Prävention und Gesundheitsförderung bestimmt wird und eher weniger zur direkten Krankheitsbehandlung eingesetzt wird.
In verschiedenen Bereichen der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung eröffnen digitale Anwendungen neue Wege in der Patientenbetreuung. Das KBV-Praxisbarometer Digitalisierung 2019 berichtet, dass in der Diagnostik und Therapie bereits 67 Prozent der Hausarztpraxen durch Anwendungen zur Therapiesicherheit bei Arzneimitteln unterstützt werden. Fast ein Viertel nutzt Geräte zur Ferndiagnostik, etwa zur Übertragung von Blutdruckwerten.
Der KV-App-Radar wird auch alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) aufnehmen, also Gesundheits-Apps, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen hat. Derzeit enthält das Verzeichnis fünf DiGAs, die bereits in den KV-App-Radar aufgenommen worden sind. Durch ihre Bewertungen können Vertragsärzte sich hierzu gegenseitig über Erfahrungen sowie Vor- und Nachteile informieren.
]]>„Das Krankenhauszukunftsgesetz kann ein enormes Potential entfachen und die Digitalisierung entscheidend nach vorne katapultieren. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass die Formulierung des Gesetzes unklar ist. Es erweckt den Anschein, dass die stationäre Medikamentationsrobotik berücksichtigt und die Servicerobotik für die Unterstützung der Pflege von den Investitionen ausgeklammert wurde“, erklärt Oliver Stahl. Der gesamte Bereich der Transportlogistik sei in dem Gesetz nicht bedacht worden, was zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der flexibleren Servicerobotik führe, die vollkommen neue Anwendungen ermöglicht, so Oliver Stahl weiter.
„Traditionell bestand die Transportlogistik aus großen, oft schienengebundenen Fördersystemen, die in der Anschaffung viele Millionen Euro kosteten und in einem eigenen Stockwerk der Einrichtung fahren mussten. Die moderne Servicerobotik ist damit wenig vergleichbar, da sie vor allem auf den Stationen in den „letzten Metern“ zum Patienten zum Einsatz kommt. Vor allem kleinere bis mittelgroße Einrichtungen und Patienten würden profitieren. Deshalb bedarf das Krankenhauszukunftsgesetz dringend einer Nachbesserung seitens der Politik – vor allem mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Hygiene- und Abstandsregeln, die sowohl Mitarbeiter als auch Patienten schützen sollen.“
Der Einsatz von Servicerobotern, zum Beispiel für Lieferungen von Getränken und Cool-Packs, aber auch Medikamenten, Sterilgut oder Essen, reduziere nicht nur das Risiko einer Ansteckung, sondern unterstütze die Mitarbeiter auch von sich wiederholenden Aufgaben. "Dadurch können sich Fachkräfte, die oftmals unter großem Zeitdruck stehen, wieder anderen, wichtigen Aufgaben widmen. Die Bundesregierung sollte die Fördermodule deshalb dringend nachbessern und die Servicerobotik in einem Nachtragsgesetz aufnehmen“, so Oliver Stahl weiter.
Robotise engagiert sich im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Programm „Robotik in der Pflege“ als Industriepartner im Projekt „Robotersystem zur Entlastung des Pflegedienstes von Servicetätigkeiten“ (REsPonse, https://www.forschungsprojekt-response.de). Die Technologie der Serviceroboter soll eingesetzt werden, um Pflegekräfte zu entlasten und Zeit für originäre Pflegetätigkeiten zurückzugewinnen. Robotise arbeitet an dem Projekt gemeinsam mit dem LMU Klinikum München, der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Cliniserve GmbH.
Seinen Nutzen während Corona konnte der intelligente Roboter nach Unternhemensangaben dieses Jahr bei einem mehrwöchigen Testlauf in einem Corona-Krankenhaus in Norditalien unter Beweis stellen. Dort führte "JEEVES" im sogenannten Corona-Hub, Lieferungen von Getränken und Essen an Patienten unter Corona-Verdacht durch oder transportierte Medikamente sowie Proben zwischen Stationen und dem Lager.
]]>Die Arbeit des bifg wird begleitet durch einen wissenschaftlichen Beirat, der das Institut in grundlegenden wissenschaftlichen Fragen beraten und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen des Gesundheitswesens unterstützen sowie Impulse aus Wissenschaft und Praxis in die Forschungstätigkeit des bifg einbringen soll. Dem Beirat gehören an:
Prof. Dr. Boris Augurzky (Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am RWI in Essen, seit 2007 Geschäftsführer der Institute for Health Care Business GmbH und seit 2014 bei der Stiftung Münch, seit 2019 als Vorstandsvorsitzender. 2016 wurde er zum außerplanmäßigen Professor an der Universität Duisburg-Essen berufen).
Prof. Dr. Wolfgang Greiner (seit April 2005 Inhaber des Lehrstuhls für „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“ an der Universität Bielefeld. Seit 2010 ist Prof. Greiner Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen beim Bundesgesundheitsministerium, seit 2019 dessen stellvertretender Vorsitzender).
Prof. Dr. med. Thomas Mansky (emeritiert und selbständig tätig. Von 2010 bis 2018 leitete er das Fachgebiet Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen an der TU Berlin. Von 2000 bis 2010 war er verantwortlicher Leiter des Bereichs Medizinische Entwicklung der HELIOS Kliniken).
Prof. Dr. Leonie Sundmacher (leitet seit Oktober 2013 den Fachbereich Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sie studierte Volkswirtschaftslehre, Gesundheitsökonomie und Politikwissenschaft an der University of York und an der Freien Universität Berlin und promovierte im Jahr 2010 im Fach Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Berlin).
Prof. Dr. Petra A. Thürmann (Fachärztin für Klinische Pharmakologie, seit 1997 Direktorin des Philipp Klee-Instituts für Klinische Pharmakologie am Helios Universitätsklinikum Wuppertal und hat seit 1998 den Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie an der Universität Witten/Herdecke inne)
Prof. Dr. Jürgen Wasem (Seit 2003 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen. Prof. Wasem ist seit 2007 Vorsitzender des Erweiterten Bewertungsausschusses für die vertragsärztliche Versorgung. Er war unter anderem von 2015 bis 2019 Vorsitzender der Schiedsstelle für Arzneimittelpreise und von 2009 bis 2018 Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs. 2013/14 war er Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie und seit 2015 Mitglied des Präsidiums der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG). Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie. Ebenso ist er seit 2015 Mitglied des Präsidiums der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG).
]]>Das APS hat ein Positionspapier mit Forderungen zur Patientensicherheit während und nach der Corona-Krise veröffentlicht. Die wichtigsten Forderungen sind:
„Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert werden, welche Versorgungsangebote sie bei medizinischem Bedarf jenseits von Corona aufsuchen können,“ fordert Marcel Weigand, Generalsekretär im APS. „Dazu müssen die Verantwortlichen vor Ort vorgeben, wo und wie die normale Versorgung erfolgt. Und wir brauchen Kriterien dafür, welche Behandlungen und Eingriffe wirklich elektiv im Sinne von verschiebbar sind. Patienten mit dringenden Behandlungen dürfen jetzt nicht hinten runterfallen. “
„Gerade für die Schwächsten kann es beim aktuellen Tunnelblick auf Corona leicht zur Unterversorgung kommen,“ befürchtet Heike Morris, stellvertretende Vorsitzende im APS. „Es darf nicht sein, dass sich Menschen mit Herzinfarkt, Schlaganfall, Sepsis oder anderen akuten Erkrankungen und Verletzungen aus Angst vor einer Corona-Infektion nicht behandeln lassen oder durch das System irren. Auch auf chronisch Kranke und Personen mit psychischen Problemen müssen wir jetzt besonders Acht geben – sonst zahlen diese Menschen mit ihrer Gesundheit und wir als Gesellschaft die Folgekosten der Einengung unseres Gesundheitswesens auf Corona.“
]]>In einem ersten Auszug bittet die DGGG um eine verantwortliche solidarische Information und Kommunikation und regt an, die eigene Sprache und das Handeln unter anderem nach diesen drei Kriterien zu prüfen:
„Siemens Healthineers teamplay digital health platform verbindet Daten, Menschen, Institutionen, Systeme und Anwendungen. Sie unterstützt Gesundheitsdienstleister und Medtech-Unternehmen bei der digitalen Transformation, indem sie Flexibilität und Skalierbarkeit mit Zukunftsfähigkeit verbindet“, sagt Wido Menhardt, Leiter Digital Health, Siemens Healthineers. „Unsere Kunden können nicht nur auf unseren digitalen Marktplatz zugreifen, wo sie für jeden Bereich die beste Lösung finden, sondern sie profitieren auch von innovativsten Anwendungen und Best-in-Class Security.“
Siemens Healthineers führe außerdem neue Anwendungen ein, die auf teamplay digital health platform basieren. Dazu gehören teamplay Insights, AI-Rad Companion Chest X-Ray, AI-Pathway Companion Lung Cancer und teamplay myCare Companion. Diese neuen Anwendungen sollen die bestehenden teamplay-Anwendungen für Performance-Management ergänzen, die Institutionen im Gesundheitswesen dabei helfen können, schnelle und fundierte Entscheidungen zu treffen, indem sie einen klaren Überblick über operative Daten bieten.
Die neue Anwendung Insights biete Funktionen zur Visualisierung von frei kombinierbaren Daten in personalisierten Dashboards. Damit könnten Einblicke gewonnen werden, die helfen anspruchsvolle Herausforderungen zu lösen oder den Fortschritt von Projekten zu überwachen. Beispielsweise lasse sich so erkennen, wie die Wartezeiten auf Termine für bildgebende Diagnostik verkürzt und gleichzeitig der Rückstand wartender Patienten behoben werden kann.
Chest X-Ray wurde nach Unternehmensangaben entwickelt, um Radiologen dabei zu helfen, Bilder schneller und genauer zu interpretieren, und die Zeit für die Dokumentation der Ergebnisse zu reduzieren. Der Software-Assistent generiere standardisierte, reproduzierbare und quantitative Berichte auf Basis einer KI-gestützten Analyse.
Der Lung Cancer ist ein System für die klinische Entscheidungsunterstützung. Es basiert laut Siemens Healthineers auf künstlicher Intelligenz und unterstütze Ärzte dabei, die im Behandlungspfad jeweils angemessenen Entscheidungen bezüglich Diagnostik und Therapie zu treffen. Der AI-Pathway Companion mache mit Hilfe von Datenintegration und künstlicher Intelligenz den klinischen Status jedes Patienten sichtbar und schlage die nächsten möglichen Schritte vor. Lungenkrebs ist neben Prostatakrebs der zweite onkologische Behandlungspfad für den AI-Pathway Companion. Mit diesem krankheitsspezifischen Ansatz will Siemens Healthineers es Ärzten, wie Onkologen oder Pneumologen, erleichtern, für jeden einzelnen Patienten die richtige Diagnose und Therapie zu finden.
Die Anwendung teamplay myCare Companion soll Patienten mit chronischen Krankheiten wie Herzinsuffizienz unterstützen, indem sie die Patienten in ihren Behandlungsprozess einbindet und die Therapietreue fördert. Der teamplay myCare Companion ist eine Telehealth-Lösung, die sowohl Pflegeteams als auch Patienten umfassende Informationen biete und Pflegemanagementprogramme mit dem Ziel unterstütze, die Anzahl an Wiedereinweisungen ins Krankenhaus zu reduzieren.
Mit teamplay digital health platform könne Siemens Healthineers anderen Medtech-Unternehmen eine neue Dienstleistung anbieten: Platform-as-a-Service (PaaS). Dazu biete teamplay digital health platform Funktionen für den sicheren End-to-End-Datenaustausch, das heißt für den Transfer von Daten von einer Krankenhausumgebung in ein anderes Netzwerk und zurück, und das nach dem Prinzip „Privacy by Design and Default“. Die Plattform erfülle die HIPAA-Standards und die Anforderungen des European Privacy Seal für Datenschutz und wurde nach eigenen Angaben kürzlich für die Norm ISO27001 zertifiziert.
Die Applikationen und Lösungen auf teamplay digital health platform werden über verschiedene Nutzungsmodelle bereitgestellt: Über eine Cloud, On-Premises vor Ort oder auch edge-computing-basiert.
]]>„Wenn der Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung ansteht, ist das für Pflegebedürftige und ihre Angehörige eine große Belastung und immense Herausforderung. Dazu zählt auch die schwere Entscheidung, wo und wie ein Mensch gepflegt werden soll“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Hier biete der AOK-Pflegenavigator Hilfe und Orientierung.
Wegen der Corona-Pandemie musste der MD Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeinrichtungen lange Zeit aussetzen. Erst seit einigen Monaten sind die Prüfungen wieder angelaufen. Neu ist, dass Pflegeheime nicht mehr mit Schulnoten, sondern nach einem neuen System bewertet werden. Im Fokus steht dabei die individuelle Versorgungssituation der Pflegebedürftigen. Es werden insgesamt 24 Qualitätsaspekte betrachtet – von der Körperpflege über die Medikation bis zur Wundversorgung. Die Prüfer machen sich vor Ort ein Bild vom Zustand der Bewohnenden. In jeder Einrichtung wird anhand einer Stichprobe von neun Bewohnerinnen und Bewohnern untersucht, wie die Versorgungsqualität bei jedem Einzelnen aussieht.
Suche durch Filterfunktionen erleichtert
Im neuen System wird keine Endnote oder Gesamtbewertung mehr gebildet. „Die Nutzer des Pflegenavigators erhalten viele Detailinformationen. Dabei ist es möglich, die persönliche Bewertung der Einrichtungen durch Filterfunktionen zu erleichtern“, erläutert Reimann. So können Nutzer die Ergebnisse zum Beispiel gezielt nach bestimmten Aspekten filtern, die ihnen wichtig sind, und diese auch gezielt mit anderen Einrichtungen vergleichen. Die Ergebnisse in den einzelnen Kategorien lassen sich mit dem AOK-Pflegenavigator zusätzlich nach individuellen Präferenzen und Anforderungen filtern.
Qualitätsunterschiede sichtbar gemacht
„Dass die Qualität der Pflege stimmt, ist der wichtigste Indikator für Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Darauf müssen sie sich verlassen können“, so Reimann. Der AOK-Pflegenavigator macht Unterschiede in der Qualität sichtbar und bietet darüber hinaus weitere wichtige Informationen zu den verschiedenen Versorgungsformen: ambulante Pflegedienste, vollstationäre oder Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- oder auch Langzeitpflege.
Neben den Ergebnissen aus den externen Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes fließen seit März auch interne Qualitätsangaben der Einrichtungen in den AOK-Pflegenavigator ein. Sie beruhen auf insgesamt zehn Qualitätsindikatoren, die von den Pflegeeinrichtungen selbst erhoben und gemeldet werden. Hier wird dokumentiert, ob die Einrichtung es schafft, die Selbstständigkeit ihrer Bewohner zu erhalten und zu fördern, sie vor gesundheitlichen Belastungen oder Schäden zu schützen oder sie in spezifischen Bedarfslagen zu unterstützen. Der MD hat die Aufgabe, die Plausibilität der gemeldeten Daten zu prüfen.
Eigenanteile werden angezeigt
Darüber hinaus gibt es im Pflegenavigator Informationen zu den Preisen der Pflegeleistungen und zu den Kosten, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen selbst zu tragen haben. Es wird angezeigt, wie hoch der Eigenanteil im jeweiligen Pflegeheim ist.
Die Eigenanteile sind im Zuge der tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte seit dem 1. September 2022 deutlich gestiegen. Inklusive der Kosten für Unterkunft und Verpflegung und der sogenannten Investitionskostenzuschläge mussten die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen nach einer aktuellen Auswertung der AOK durchschnittlich 2.009 Euro pro Monat selbst bezahlen. Eine Entlastung von den pflegebedingten Kosten gibt es allerdings durch Anfang 2022 eingeführte Zuschläge. Ihre Höhe richtet sich danach, wie lange eine pflegebedürftige Person im Pflegeheim wohnt. Im Pflegenavigator werden die Auswirkungen der neuen Zuschläge auf den Eigenanteil des jeweiligen Heimes nach der Eingabe der Wohndauer im Detail angezeigt.
Auszeichnung mit Gesundheits-Award
Der AOK-Pflegenavigator ist jüngst mit dem „Deutschen Gesundheits-Award 2022“ ausgezeichnet worden, der vom Deutschen Institut für Service-Qualität und dem Nachrichtensender n-tv ausgelobt wird. Grundlage der Auszeichnung bildete eine Befragung von mehr als 30.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verschiedenen Einzelaspekten wie Qualität, Nutzen und Zuverlässigkeit der jeweiligen Angebote.
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Zur Umfrage:
Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag des BVMed 2.500 Personen zwischen dem 29. Und 30. Juni 2023 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für Bundesdeutsche Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt bei 3,3 Prozent.
„Etwas vereinfacht gesagt, sind mit professioneller Gesundheitskompetenz die Fähigkeiten gemeint, die nötig sind, um die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu fördern. Bislang war wenig darüber bekannt, wie leicht oder schwer es Gesundheitsprofessionen fällt, sich auf dem aktuellen Wissensstand zu halten, Patientinnen und Patienten Informationen und Wissen verständlich zu vermitteln und dabei so zu kommunizieren, dass dies an deren Vorwissen und den Fähigkeiten anknüpft“, sagt Professorin Dr. Doris Schaeffer von der Universität Bielefeld. „Diese haben wir nun erstmals mit Kollegen aus der Schweiz und Österreich in einem neuen Konzept definiert und mit einem neu entwickelten Fragebogen bei Ärzten und Pflegefachpersonen untersucht.“
In der Onlinebefragung unter rund 300 Allgemeinmedizinern, hausärztlich tätigen Internisten sowie 600 Pflegefachpersonen wurden Fragen zu vier verschiedenen Aufgabenbereichen gestellt: Informations- und Wissensmanagement, Informations- und Wissensvermittlung, patientenzentrierte Kommunikation und professionelle digitale Gesundheitskompetenz. „Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten, haben unmittelbar Einfluss auf die Gesundheitskompetenz ihrer Patientinnen und Patienten“, erläutert PD Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheitswissen. „Deshalb ist es wichtig, sich damit zu befassen, wie sie deren Gesundheitskompetenz fördern können“, so Suhr. Die Studie gibt Aufschluss zu Herausforderungen, vor die sich die Gesundheitsprofessionen dabei gestellt sehen und bietet Ansatzpunkte für Verbesserungen in Praxis und Ausbildung sowie eine Grundlage für zukünftige Forschung.
Aufgaben sind gut zu bewältigen, aber es bestehen auch Herausforderungen
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die befragten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachpersonen ihre Fähigkeiten und den Umgang mit Aufgaben, die mit der Förderung der Gesundheitskompetenz von Patienten verbunden sind, insgesamt als recht positiv bewerten. Die Mehrzahl der Aufgaben wurde als „gut zu bewältigen“ eingeschätzt. Allerdings zeigen sich auch Herausforderungen. So besteht bei dem Umgang mit statistischen Ergebnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen noch Verbesserungspotenzial. Rund ein Viertel (24 Prozent) der Ärzte und 17 Prozent der Pflegenden schätzen als schwierig ein, statistische Ergebnisse korrekt einzuordnen. Auch die Beurteilung der Evidenz und Vertrauenswürdigkeit von Fachinformationen, gehören zu den für die Gesundheitsprofessionen schwierigen Aufgaben im Bereich des Informations- und Wissensmanagements.
Umgang mit fehl- oder falschinformierten Patienten fällt schwer
Ebenfalls nicht leicht, so ein weiteres Ergebnis der Studie, fällt den Gesundheitsprofessionen die systematische Vermittlung von Gesundheitsinformationen. Besonders schwer beurteilen beide Berufsgruppen hier, mit Herausforderungen bei der Informationsvermittlung umzugehen, so etwa sich mit fehl- oder falschinformierten Patientinnen und Patienten auseinanderzusetzen: Knapp die Hälfte (45 Prozent) der Ärzte und 37 Prozent der Pflegenden stellt das vor Schwierigkeiten.
„Gerade im Internet stehen zuverlässige Informationen neben Fehl- und Falschinformationen und diese stoßen auf größere Resonanz als wünschenswert ist“, so Professorin Dr. Doris Schaeffer. „Fehl- und Falschinformationen verunsichern nicht nur, sondern führen auch zu unrichtigen Wissensannahmen. Durch diese Entwicklung sind die Gesundheitsprofessionen vermehrt gefordert, Wissen zu korrigieren und Umlernprozesse einzuleiten – eine schwierige und zeitaufwändige Aufgabe“, erklärt Schaeffer.
Auch aus diesem Grund ist die Bereitstellung von qualitätsgesicherten Gesundheitsinformationen und ein niedrigschwelliger Zugang zu diesem Wissen von großer Bedeutung. „Wissen allein führt aber noch nicht zu verändertem Verhalten“, betont PD Dr. Suhr. „Deshalb haben wir bereits frühzeitig gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten damit begonnen, unsere Informationen so auszurichten, dass sie auch im Alltag nützen und viel stärker als bisher in die spezifischen Lebenswelten hineinwirken. Mit den Ergebnissen der vorliegenden Studie können wir diese Ansätze zur Stärkung der Gesundheitskompetenz insbesondere im Kontext der Arztpraxis noch gezielter weiterentwickeln“, so Suhr.
Bereich Informations- und Wissensvermittlung
Die Aufgabe „Mit fehl- oder falschinformierten Patientinnen/Patienten umzugehen“ stellt sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch Pflegefachpersonen hier die größte Herausforderung dar. An zweiter Stelle folgt ebenfalls für beide Gesundheitsprofessionen/-berufe „einzuschätzen, inwieweit kulturelle Unterschiede das Verständnis erschweren“. An dritter Stelle stellt Ärzte vor Schwierigkeiten, „das Vorwissen von Patientinnen und Patienten einzuschätzen“. Für Pflegende steht an dieser Stelle „einzuschätzen, inwieweit Patientinnen und Patienten mit Informationen umgehen können
Bereich patientenzentrierte Kommunikation
Beide Gesundheitsprofessionen/-berufe bewerten diesen als den einfachsten Aufgabenbereich.
Am schwersten fallt es Ärztinnen und Ärzten hier, gemeinsam „mit Patientinnen und Patienten Ziele festzulegen und das weitere Vorgehen zu entscheiden“.
Bei den Pflegefachpersonen wird die Aufgabe „Patientinnen und Patienten Raum zu geben, um Fragen zu stellen“ als am schwierigsten bewertet
Bereich professionelle digitale Gesundheitskompetenz
Beide Gesundheitsprofessionen/-berufe nehmen diesen Aufgabenbereich als den schwierigsten wahr.
Am schwierigsten schätzen beide Gruppen ein, „Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, die Vertrauenswürdigkeit gefundener digitaler Gesundheitsinformationen zu beurteilen“, gefolgt davon, „Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, die für sie relevanten digitalen Gesundheitsinformationen zu finden“.
Hintergrund zur Studie:
Die Studie wurde unter der Leitung von Professorin Dr. Doris Schaeffer (Universität Bielefeld) mit Professor Dr. Mujaheed Shaikh (Hertie School, Berlin) und in Kooperation mit der Stiftung Gesundheitswissen durchgeführt. Für die Untersuchung wurde zunächst ein Konzept professioneller Gesundheitskompetenz erarbeitet und in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus Österreich und der Schweiz (Gesundheit Österreich (GÖG), Wien und Careum, Zürich) ein neuer Fragebogen entwickelt, der in den drei beteiligten Ländern im Sommer 2022 eingesetzt wurde. Dieser misst die professionelle Gesundheitskompetenz in insgesamt vier Aufgabenbereichen: im Informations- und Wissensmanagement, bei der Informations- und Wissensvermittlung, bei der patientenzentrierten Kommunikation und dabei Patientinnen und Patienten speziell im Umgang mit digitalen Gesundheitsinformationen zu unterstützen. An der Befragung in Deutschland haben rund 300 Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzte und hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten sowie über 600 Pflegefachpersonen teilgenommen. Die Fragebogenentwicklung wurde für den deutschen Studienteil von der Robert Bosch Stiftung unterstützt.
Hinweis
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Budgetverhandlungen für die sogenannten „Psych-Fächer“ nicht in unserer Veranstaltung thematisch behandelt werden.
Referenten
Martin Heumann, Dipl. Betriebswirt (FH)
Geschäftsführer, Krankenhauszweckverband Rheinland e.V., Köln
Dr. iur. Christoph Seiler, Seniorpartner - Seufert Rechtsanwälte, München
Schwerpunkte seit 26 Jahren: Gesundheits- und Krankenhausrecht, insbesondere bundesweite Beratung zur Krankenhausplanung und Krankenhausvergütung
Sonstige Infos
Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben
Leistungen
Aktuelle Unterlagen, Internet-Download und Teilnahmezertifikat
Inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltung
Martin Heumann, Dipl. Betriebswirt
Diskussion und Fragen der Teilnehmer
flexible Kaffeepause am Vormittag
ca. 12:30 Uhr Mittagessen
ca. 13:30 Nachmittagsprogramm
Dr. iur. Christoph Seiler
flexible Kaffeepause am Nachmittag
ca. 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Die Regelungen im Überblick:
Mehr finanzielle Anerkennung für Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten
Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung.
Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten.
Arbeitgebern in der Pflege werden die Prämien im Wege der Vorauszahlung zunächst von der sozialen Pflegeversicherung erstattet. In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 werden das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Finanzen miteinander festlegen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze (auch zur Refinanzierung der Corona-Prämien) erhalten.
Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.
Mehr Hilfen für Pflegebedürftige vor allem im ambulanten Bereich
Bislang erhalten Beschäftigte für bis zu 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn plötzlich ein Pflegefall in der Familie auftritt und sie die Pflege für einen Angehörigen zu Hause organisieren müssen. Bis zum 30. September 2020 wird Pflegeunterstützungsgeld auch gezahlt, wenn eine Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause entsteht (weil
Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der eigenen Familie fernzubleiben, umfasst bis zum 30. September 2020 ebenfalls 20 statt wie bisher 10 Tage. Zudem werden weitere pandemiebedingte Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz vorgenommen.
Zur Überbrückung etwa von quarantänebedingten Versorgungsengpässen in der Pflege können stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden. Der Leistungsanspruch für Kurzzeitpflege in stationären Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen wird zeitlich befristet angehoben.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125
Für alle Pflegebedürftigen gilt: Die bisherige Ansparmöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen wird einmalig um drei Monate verlängert.
Anbieter im Bereich der Alltagsunterstützung bekommen Mindereinnahmen und außerordentliche Aufwendungen von der Pflegeversicherung erstattet. Die Erstattung der Mindereinnahmen wird begrenzt auf bis zu 125 Euro monatlich je Pflegebedürftigen, der die Dienste des Angebotes nicht in Anspruch nimmt.
Mehr Unterstützung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird durch Maßnahmen des Bundes während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unterstützt – insbesondere, um Digitalisierung voranzutreiben. Dafür werden etwa 50 Millionen Euro für die 375 Gesundheitsämter bereitgestellt.
Beim Robert Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.
Mehr Tests ermöglichen und Infektionsketten frühzeitig erkennen
Das BMG kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus oder Antikörpertests grundsätzlich zu bezahlen. Damit werden Tests in einem weiteren Umfang als bisher möglich – zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Gesundheitsämter sollen Tests ebenfalls über die GKV abrechnen können.
Im Umfeld besonders gefährdeter Personen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf Corona-Infektionen getestet werden. So können Infektionen früh erkannt und Infektionsketten effektiv unterbrochen werden.
Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Teil des Meldewesens ist künftig auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert an das
Das BMG kann Labore verpflichten, Daten von Proben pseudonymisiert an das RKI zu übermitteln. Ein Rückschluss aus den übermittelten Daten auf die Person ist auszuschließen.
Um die Kosten von Testungen auf eine
Um besser einschätzen zu können, wie das
Mehr Flexibilität für Auszubildende und Studierende im Gesundheitswesen während der Epidemie
Das Bundesministerium für Gesundheit kann vorübergehende Flexibilisierungen in den Ausbildungen zu den Gesundheitsberufen ermöglichen, z.B. bezüglich der Dauer der Ausbildung, der Nutzung von digitalen Unterrichtsformen oder der Durchführung von Prüfungen.
Das Bundesministerium für Gesundheit erhält die Möglichkeit, die Ausbildungen nach den Approbationsordnungen für Zahnärzte und für Apotheker kurzfristig für die Zeit der epidemischen Lage flexibler zu gestalten. Beispielsweise kann geregelt werden, dass Lehrveranstaltungen durch digitale Lehrformate unterstützt oder ersetzt werden.
Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen tritt wie geplant am 1. Oktober 2020 in Kraft. Allerdings gilt die alte Approbationsordnung für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2021 das Studium der Zahnheilkunde beginnen oder begonnen haben, zunächst weiter. So haben die Fakultäten ausreichend Zeit für die Umstellung auf die neue Approbationsordnung. Die neuen Regelungen zur Durchführung der Eignungs- und Kenntnisprüfung gelten wie geplant bereits zum 1. Oktober 2020.
Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für Versicherte, Verwaltung und Gesundheitswesen
Kann jemand aufgrund z.B. einer Quarantäneanordnung nicht arbeiten, hat er unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Erstattung seines Verdienstausfalls. Die Antragsfrist dafür wird deutlich verlängert – von 3 auf 12 Monate. So werden die Betroffenen, aber auch die Verwaltung entlastet.
Wegen der gegenwärtigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens können Präventionskurse und andere Gesundheitsförderungsmaßnahmen nur bedingt durchgeführt werden. Deshalb müssen die Ausgaben der Kranken- und Pflegekassen für diese Leistungen im Jahr 2020 ausnahmsweise nicht den gesetzlich vorgegebenen Beträgen entsprechen. Die Leistungsverpflichtung der Kranken- und Pflegekassen besteht aber weiter.
Ärztinnen und Ärzte können mehr saisonalen Grippeimpfstoff vorab bestellen, ohne Regressforderungen der Krankenkassen wegen unwirtschaftlicher Verordnung befürchten zu müssen.
Privat Krankenversicherte, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, können einfacher – das heißt ohne erneute Gesundheitsprüfung – in ihren Ursprungstarif zurückwechseln.
Im Bereich digitaler Gesundheitsanwendungen werden Pilotprojekte zur Verwendung elektronischer Übermittlungsverfahren von Verordnungen sowie zur Durchführung der Abrechnung ermöglicht.
Das Inkrafttreten des neuen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes wird verschoben, so dass das Medizinproduktegesetz bis zum 26. Mai 2021 weiter gilt. So können sich die Hersteller auf die Produktion der für die Bewältigung der COVID-19 Pandemie dringend benötigten Medizinprodukte konzentrieren und die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter gewährleisten. Dies geschieht auf der Grundlage der europäischen Vorgaben.
Mehr Solidarität mit europäischen Nachbarn
Als Zeichen der europäischen Solidarität übernimmt der Bund die Kosten für die intensivmedizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem europäischen Ausland in deutschen Krankenhäusern, wenn die Patienten in ihrem Heimatland wegen fehlender Kapazitäten nicht behandelt werden konnten.
Das Gesetz trete im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft, so das BMG.
An erster Stelle der Herausforderungen in Krankenhäusern stehen stagnierende oder sogar sinkende Budgets. Dies gaben 55 Prozent der befragten Krankenhausmitarbeiter an. Auch die gestiegenen Erwartungen der Patienten an die Servicequalität (37 Prozent), die obligatorische Umstellung auf die elektronische Patientenakte (33 Prozent) sowie die Bereitstellung neuer digitaler Dienstleistungen für Patienten, wie etwa Videosprechstunden oder Selbstbedienungsportale (31 Prozent), werden als herausfordernd gesehen.
Dass eine zeitgemäße digitale Ausstattung von Krankenhäusern notwendig ist, um all diese Aufgaben zufriedenstellend bewältigen zu können, ist mittlerweile unbestritten. Doch genau an diesem Punkt besteht noch großer Nachholbedarf. Über ein Drittel (34 Prozent) der deutschen Krankenhäuser ist in Sachen Digitalisierung schlecht oder sehr schlecht aufgestellt, so das Zeugnis der eigenen Mitarbeiter.
Krankenhauszukunftsgesetz: 65 Prozent der Mitarbeiter haben noch nie davon gehört
Die Bundesregierung hat bereits erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Mit einem mehrere Milliarden Euro umfassenden Investitionsprogramm – dem „Krankenhauszukunftsgesetz“ (kurz: KHZG) – will sie die Digitalisierung der Krankenhäuser vorantreiben. Unter den Beschäftigten in den Krankenhäusern hat sich dies bisher jedoch kaum herumgesprochen: Zwei Drittel von ihnen haben noch nichts vom KHZG gehört, 19 Prozent kennen es zwar, wissen aber nichts über den Inhalt. Lediglich 12 Prozent wissen, was das Gesetz beinhaltet.
Von denjenigen Befragten, die das KHZG kennen, gaben immerhin 47 Prozent an, dass Ihre Einrichtung im Jahr 2021 größere Digitalisierungsaktivitäten im Rahmen dieses Gesetzes plant. Auffallend hierbei ist, dass über die Hälfte (55 Prozent) der Krankenhäuser mit mehr als 1000 Mitarbeitern entsprechende Investitionen planen, bei den Krankenhäusern mit 100 bis 249 Mitarbeitern aber nur etwas mehr als ein Viertel (28 Prozent). Kleinere Krankenhäuser drohen also in Sachen Digitalisierung weiter an Boden zu verlieren.
Mitarbeiter klagen über Stress und nicht funktionierende Technik
Dabei ist der Druck sich zu digitalisieren hoch, schließlich berichten zahlreiche Krankenhausmitarbeiter von einem enorm hohen Stresslevel und müssten dringend entlastet werden. Häufigste Ursache ist mit 49 Prozent die Ressourcenknappheit – also zu wenige Ärzte sowie zu wenig Pflege- und Verwaltungspersonal. Weitere Stressfaktoren sind der zu hohe Zeitdruck und die zu geringe Wertschätzung mit jeweils 44 Prozent sowie nicht funktionierende Technik – von Computern, über Drucker, bis hin zu medizinischen Geräten – mit 23 Prozent.
Bei großen Krankenhäusern (über 1000 Mitarbeiter) ist der Leidensdruck oft besonders groß: Hier klagen 53 Prozent über Ressourcenknappheit und 23 Prozent über zu viele Routineaufgaben, während es bei kleineren Häusern (100 bis 249 Mitarbeiter) nur 33 beziehungsweise 15 Prozent sind.
Krankenhausmitarbeiter erhoffen sich Besserung durch Digitalisierungsmaßnahmen
Von genau diesen Problemen erhoffen sich die Krankenhausmitarbeiter durch Digitalisierungsmaßnahmen Besserung: Für 67 Prozent hat eine einfachere und effizientere Erledigung von bürokratischen Aufgaben Priorität. Weitere Erwartungen sind bessere Dienstleistungen für Patienten (47 Prozent), einfachere und effizientere Erledigung von medizinischen Aufgaben (44 Prozent), mehr Automatisierung (44 Prozent), Kosteneinsparungen (36 Prozent) sowie eine bessere Mitarbeiterzufriedenheit (36 Prozent). Kurz gesagt erhoffen sich Krankenhausmitarbeiter von der Digitalisierung also vor allem eine Befreiung von Routinen und bürokratischem Aufwand, damit sie sich besser um die Patienten kümmern können.
Über die Studie:
Für die Studie wurden deutschlandweit 308 Arbeitnehmer von Unternehmen aus dem Gesundheitswesen mit mehr als 100 Mitarbeitern befragt. Der Befragungszeit war zwischen dem 13. Und 21. Januar 2021. Die Online-Studie wurde von dem britischen Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von Cherwell Software durchgeführt.
]]>Bürojobs am wenigsten betroffen
Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Wir sehen in unseren Daten, dass vor allem Menschen in sozialen Berufen mit engem Kontakt zu anderen Menschen mit der Diagnose Covid-19 krankgeschrieben werden. Am wenigsten betroffen sind Berufstätige in den klassischen Bürojobs, wie zum Beispiel in der IT oder im Controlling, sowie Beschäftigte an den Hochschulen."
Von den Beschäftigten in Forschung und Lehre waren im letzten Jahr 194 von 100.000 Beschäftigten mit Covid-19 krankgeschrieben, bei den Berufen in der Softwareentwicklung 245 und im Controlling 248 je 100.000 Beschäftigte.
Insgesamt spielt Covid-19 eine eher untergeordnete Rolle
Insgesamt spielt die Diagnose Covid-19 aber eher eine untergeordnete Rolle bei den Krankschreibungen im letzten Jahr. Die TK verzeichnete 2020 rund 5,3 Millionen Krankschreibungen, davon 27.579 aufgrund von Covid-19. Das entspricht einem Anteil von rund 0,5 Prozent am Gesamtkrankenstand. Die meisten Fehlzeiten gehen auf das Konto von psychischen Erkrankungen, mit einem Anteil von 19,8 Prozent am Gesamtkrankenstand, gefolgt von den Muskel-Skelett-Beschwerden (17,9 Prozent) und den Krankheiten des Atmungssystems, wie zum Beispiel Erkältungen, mit 15,3 Prozent.
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