Die MVF- und "Pharma Relations"-Rechner arbeiten derzeit mit an einem Detailprojekt, das die Nucleoprotein-RNA-Bindungsdomäne von SARS-CoV-2 simuliert, wobei eine adaptive Probenahme für Samen-Trajaktorien verwendet wird, die speziell auf Konformationen ausgerichtet ist, bei denen möglicherweise kryptische Taschen offen sind. Noch schneller liefen die Berechnung ab, wenn auch andere Unternehmen und Universitäten ihre Rechnerleitung - wie aktuell auch das Hasso Plattner-Institut unter dem Teamnamen „Folding@FutureSOCLab“ - zur Verfügung stellen würden. Das am besten gleich im Team von MVF, das unter den Namen „healthcareresearch-germany“ (Team-Nummer 256127) zu finden ist.
Übrigens muss dazu lediglich eine 30-Megabyte-Software auf jedem PC installiert werden, bei dem jedoch jeder Nutzer die volle Kontrolle über seinen PC behält und die je nach Bedarf angepasst oder auch an- und ausgeschaltet werden kann.
]]>Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik, betont insbesondere den praktischen Nutzen der kommenden elektronischen Anwendungen für die Ärzte: „Die Notfalldaten auf der Gesundheitskarte und ein aktueller Medikationsplan werden in vielen Situationen in Notfallambulanzen und Erstaufnahmen wertvoll für die medizinische Orientierung sein.“
]]>Optimierung der Versorgungsqualität am Beispiel der Intensivversorgung
Themenschwerpunkte
Vollkommen plausibel sei es, die nachhaltige Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen zum Schlüsselthema zu machen. "Wir müssen dabei sichergehen, dass zusätzlich aufgebrachte Mittel allein dem Pflegepersonal zugutekommen und nicht etwa auf dem Konto von Pflegeheimbetreibern oder in der medizinischen Ausstattung landen."
Dass der Koalitionsvertrag das Bekenntnis zur Qualitätsorientierung im Krankenhaus noch einmal bekräftige, sei aus AOK-Sicht ebenfalls zu begrüßen. Zugleich mahnt Litsch: "Das Thema Qualität darf aber nicht als Vorwand dazu dienen, bei der Neuordnung der Krankenhauslandschaft nachzulassen oder gar das Selbstkostendeckungsprinzip über die Hintertür einzuführen. Qualität muss der Motor für echte Strukturveränderungen sein."
Auch im Bereich der Finanzierung erkennt Litsch eine ordnungspolitisch vernünftige Handschrift. "Bei der Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs stützen sich die Koalitionäre konsequent auf das Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes."
Sinnvoll sei auch die geplante schrittweise Anhebung der Beiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln sowie die Absenkung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige. "Alle diese Maßnahmen stärken die Finanzarchitektur und sorgen im Endeffekt für mehr Beitragssatzgerechtigkeit."
]]>"Viele weitere wichtige Themen greift der Koalitionsvertrag z. B. bei der sektorenübergreifenden Versorgung, bei der Digitalisierung, der Notfallversorgung oder in der Prävention auf. Das alles wird helfen, die Versorgung der Menschen in den kommenden Jahren weiter auszubauen und zu stärken.
Insgesamt müssen wir auch darauf hinweisen, dass mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen deutlich höhere Kosten verbunden sind. Umso wichtiger ist es daher, dass die Koalition nun auch zeitnah die verabredeten kostendeckenden Beiträge für die gesetzlich versicherten ALG-II-Bezieher einführt.“
]]>„Grundsätzlich wird der Qualitätsaspekt künftig mehr Bedeutung bekommen und dies unterstützen wir ausdrücklich“, sagte der stellvertretende kkvd-Vorsitzende Ingo Morell. „Bei aller Spezialisierungsdiskussion darf aber der ganzheitliche Blick auf den Patienten nicht verloren gehen.“ Der Gesetzgeber müsse sich Gedanken machen, wie er bei der Anwendung von Mindestmengen, beispielsweise in der Geburtshilfe, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland sicherstellen will, so Morell. „Mindestmengen sollen Risiken verringern, aber als singuläres Kriterium für die Zulassung von Kliniken zur Leistungserbringung eignen sie sich definitiv nicht“, sagte Morell. Zertifizierte Zentren wiesen eine hohe Behandlungsqualität auf. Diesen müsse es auch zukünftig erlaubt sein, Leistungen weiterhin anzubieten.
Zur Diskussion um Personaluntergrenzen sagte der Vorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch: „Personaluntergrenzen, wie sie von der durch das Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Expertenkommission empfohlen werden, sehen wir kritisch. Sie können in pflegeintensiven Bereichen sowie für die Versorgung vulnerabler Patientengruppen eine Orientierung sein – allerdings helfen solche Regelungen nur dann, wenn sie von den Einrichtungen auch umgesetzt werden können. Viele Kliniken sehen sich aber außerstande, feste Vorgaben verlässlich zu erfüllen, denn der Fachkräftemangel macht es ihnen schon jetzt unmöglich, alle Pflegestellen lückenlos zu besetzen. Zuerst ist es dringend erforderlich, die Zukunft des Pflegeberufs attraktiver zu gestalten und für mehr Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.“
Im Hinblick auf die Notfallversorgung der Kliniken bekräftigen die Verbände ihre Forderung, die ambulante sowie stationäre Notfallversorgung im Sinne der Patienten neu zu strukturieren. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass den Krankenhäusern in Deutschland jährlich Verluste von rund einer Milliarde Euro entstehen. In der ambulanten Notfallversorgung sei eine sektorenübergreifende, extrabudgetäre Gesamtvergütung unbedingt notwendig.
Veranstaltungshinweis „Christliche Krankenhäuser im Wahljahr“: Am Donnerstag, 27. April, findet ab 17:30 Uhr im Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5B in Berlin, eine Podiumsdiskussion mit Gesundheitspolitikern zu den Positionen der Christlichen Krankenhäuser im Jahr der Bundestagswahl statt. Weitere Informationen: http://www.christliche- krankenhaeuser.de/sites/default/files/Einladung%20zum%20CKiD%20Talk.pdf
]]>Für die nächsten Jahre bleibt Ulf Fink Kongresspräsident. Dr. Ingrid Völker und Claudia Küng nehmen weiterhin ihre Aufgaben als Geschäftsführerinnen wahr. Darüber hinaus wird Fabian Kaufmann, Geschäftsführer Springer Medizin Verlag, zusätzlich Geschäftsführer von WISO S.E. Consulting.
Beide Partner setzen auf Wachstum und Synergieeffekte. Dabei spielen die Themen sektorübergreifende Versorgung, Digitalisierung sowie die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe eine zentrale Rolle. Die bestehenden Kongressformate in Berlin, Köln und München werden nach den neuen Herausforderungen einer modernen medizinischen Versorgung ausgerichtet und weiterentwickelt. Dabei dienen die Kongresse ebenso als Plattform für den Austausch aller Akteure im Gesundheitswesen.
Zur neuen Zusammenarbeit sagt Kongresspräsident Ulf Fink: „Ich freue mich sehr darüber, dass ein so renommiertes Unternehmen wie der Springer Medizin Verlag hinter uns steht. Wir sind überzeugt davon, damit auch ein Stück Zukunftssicherung zu betreiben.
Joachim Krieger von Springer Nature fügt hinzu: „Wesentliche Inhalte des Hauptstadtkongresses werden seit Jahren in den Publikationen von Springer Medizin thematisiert und stellen eine hervorragende Ergänzung unseres Portfolios dar. Dies gilt für alle Inhalte zur Gesundheitspolitik, insbesondere für die Bereiche ärztliche Berufspolitik und Medizin, Pflege, Krankenhaus und medizinische Innovationen. Wir freuen uns sehr, die gute Zusammenarbeit künftig noch weiter ausbauen zu können.“
]]>Von der Vision Health 4.0 ist Deutschland noch weit entfernt, dennoch verändert die Digitalisierung die Möglichkeiten und Arbeitsweisen in Medizin und Pflege tiefgreifend. Im Gesundheitswesen werden dadurch digitale sowie medizinisch-technische interdisziplinäre Kompetenzen zunehmend zu Schlüsselqualifikationen für Ärzte und Pflegekräfte sowie für Krankenhausmanager und -mitarbeiter. Im Zuge dessen kristallisieren sich der sichere Umgang mit neuen Technologien und die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen als Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit im Gesundheitswesen der Zukunft heraus.
"Gesundheitsversorger müssen einen größeren Beitrag zur weiteren Digitalisierung ihrer Mitarbeiter leisten, um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu bleiben. Angestellte eignen sich digitale Skills nach wie vor überwiegend im privaten Bereich an. Dieses Potenzial müssen Arbeitgeber jetzt gezielt fördern", sagt Peter Krause, Head of Healthcare Sector Sales Germany bei CHG-Meridian.
Denn der sogenannte "Digital Workplace" - also die Möglichkeit, mit vernetzten Geräten ortsunabhängig zu arbeiten - ist durchaus in den Köpfen angekommen, wie der Digital-Index belegt. So arbeitet bereits jeder Fünfte auch in "virtuellen Teams", die nicht standortgebunden sind. Auch die Attraktivität mobiler Arbeitsformen steigt: Nur noch rund 20 Prozent geben an, sich dafür nicht zu interessieren. Zugleich schwindet die Sorge, durch mobiles Arbeiten in der Summe eine Mehrbelastung zu riskieren (minus 5 Prozentpunkte). Insgesamt sehen die Befragten in der Digitalisierung eindeutig einen Gewinn für ihren Beruf und insbesondere für neue Jobentwicklungen in ihrer Branche.
Mit Nutzungskonzepten für mobile Endgeräte und Systeme können Gesundheitsversorger in die Weiterbildung und Qualifizierung ihrer Mitarbeiter investieren. Ärzte und Pflegekräfte sowie Krankenhausmanager und -mitarbeiter können sich durch den Gebrauch neuer Technologien im privaten Raum mit mehr Ruhe und Sicherheit in unbekannte Thematiken, Applikationen und Trends einarbeiten. Das "Mitarbeiter-PC-Programm", bei dem Arbeitgeber ihren Angestellten moderne Kommunikationsgeräte zur privaten Nutzung überlassen, zählt zu diesen "Employer Benefit Solutions" mit denen sowohl die Digitalkompetenz von Mitarbeitern unterstützt als auch mobiles Arbeiten ermöglicht werden kann.
Durch den Ausbau digitaler Fähig- und Fertigkeiten lassen sich Effizienzpotenziale im Klinikalltag ausschöpfen. Zusätzlich steigern Mitarbeiterprogramme die Attraktivität von Gesundheitsversorgern als moderne Arbeitgeber. In Summe erwächst Unternehmen, die zur digitalen Kompetenz ihrer Mitarbeiter beitragen, so ein Wettbewerbsvorteil.
Weitere Informationen gibt es unter www.chg-meridian.com.
]]>Mit dem Gesetz sollen in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen finanziert werden. Die Mittel hierfür sollen aus der Pflegeversicherung kommen und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.
Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.
Länder wollen mehr Bundesmittel für die Gesetzliche Krankenversicherung
Um nach der COVID-19-Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, will die Bundesregierung aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführen. Den zusätzlich von der Bundesregierung geplanten ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden erachtet der Bundesrat für zu niedrig. Die Länderkammer fordert, diesen auf elf Milliarden Euro anzuheben.
Spielraum für Krankenkassen zur Konsolidierung ihrer Haushalte
Eine Regelung, nach der die Krankenkassen den von ihnen erhobenen Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen, wenn sie über eine Finanzreserve verfügen, die 0,8 Monatsausgaben übersteigt, soll nach der Stellungnahme gestrichen werden
Betreuungsverhältnis bei Geburten
Schließlich fordert der Bundesrat eine Regelung, die in Krankenhäusern eine Betreuung von Gebärenden durch Hebammen im Verhältnis 1:1 ermöglichen soll.
Bundesregierung und Bundestag am Zug
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dort haben die Beratungen in 1. Lesung bereits am 29. Oktober 2020 begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung in 2./3. Lesung wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen.
]]>Aktuell sind über 3.300 Gesundheits-Apps in der Datenbank des KV-App-Radar katalogisiert. Die Gesundheits-Apps sind in knapp 60 Themen, von A wie ADHS bis Z wie Zähne, sortiert. Von Lifestyle-Applikationen (Fitness-Tracker, Ernährungs-Apps) über serviceorientierte Apps (Medikamentenerinnerungen, Symptomtagebücher) bis hin zu medizinischen Anwendungen mit Medizinproduktezulassung zur Behandlung von Patienten (z.B. Auswertungen von Blutdruckwerten) spiegelt das KV-App-Radar die gesamte Vielfalt der Gesundheits-Apps. Zu den Top-Themen mit den insgesamt höchsten Downloadzahlen zählen „Menstruation, Verhütung und Schwangerschaft“, „Bewegung und Fitness“ sowie „Ernährung“. Dies zeigt nicht zuletzt, dass der Gebrauch von Gesundheits-Apps primär vom Gedanken der Prävention und Gesundheitsförderung bestimmt wird und eher weniger zur direkten Krankheitsbehandlung eingesetzt wird.
In verschiedenen Bereichen der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung eröffnen digitale Anwendungen neue Wege in der Patientenbetreuung. Das KBV-Praxisbarometer Digitalisierung 2019 berichtet, dass in der Diagnostik und Therapie bereits 67 Prozent der Hausarztpraxen durch Anwendungen zur Therapiesicherheit bei Arzneimitteln unterstützt werden. Fast ein Viertel nutzt Geräte zur Ferndiagnostik, etwa zur Übertragung von Blutdruckwerten.
Der KV-App-Radar wird auch alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) aufnehmen, also Gesundheits-Apps, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen hat. Derzeit enthält das Verzeichnis fünf DiGAs, die bereits in den KV-App-Radar aufgenommen worden sind. Durch ihre Bewertungen können Vertragsärzte sich hierzu gegenseitig über Erfahrungen sowie Vor- und Nachteile informieren.
]]>„Das Krankenhauszukunftsgesetz kann ein enormes Potential entfachen und die Digitalisierung entscheidend nach vorne katapultieren. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass die Formulierung des Gesetzes unklar ist. Es erweckt den Anschein, dass die stationäre Medikamentationsrobotik berücksichtigt und die Servicerobotik für die Unterstützung der Pflege von den Investitionen ausgeklammert wurde“, erklärt Oliver Stahl. Der gesamte Bereich der Transportlogistik sei in dem Gesetz nicht bedacht worden, was zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der flexibleren Servicerobotik führe, die vollkommen neue Anwendungen ermöglicht, so Oliver Stahl weiter.
„Traditionell bestand die Transportlogistik aus großen, oft schienengebundenen Fördersystemen, die in der Anschaffung viele Millionen Euro kosteten und in einem eigenen Stockwerk der Einrichtung fahren mussten. Die moderne Servicerobotik ist damit wenig vergleichbar, da sie vor allem auf den Stationen in den „letzten Metern“ zum Patienten zum Einsatz kommt. Vor allem kleinere bis mittelgroße Einrichtungen und Patienten würden profitieren. Deshalb bedarf das Krankenhauszukunftsgesetz dringend einer Nachbesserung seitens der Politik – vor allem mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Hygiene- und Abstandsregeln, die sowohl Mitarbeiter als auch Patienten schützen sollen.“
Der Einsatz von Servicerobotern, zum Beispiel für Lieferungen von Getränken und Cool-Packs, aber auch Medikamenten, Sterilgut oder Essen, reduziere nicht nur das Risiko einer Ansteckung, sondern unterstütze die Mitarbeiter auch von sich wiederholenden Aufgaben. "Dadurch können sich Fachkräfte, die oftmals unter großem Zeitdruck stehen, wieder anderen, wichtigen Aufgaben widmen. Die Bundesregierung sollte die Fördermodule deshalb dringend nachbessern und die Servicerobotik in einem Nachtragsgesetz aufnehmen“, so Oliver Stahl weiter.
Robotise engagiert sich im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Programm „Robotik in der Pflege“ als Industriepartner im Projekt „Robotersystem zur Entlastung des Pflegedienstes von Servicetätigkeiten“ (REsPonse, https://www.forschungsprojekt-response.de). Die Technologie der Serviceroboter soll eingesetzt werden, um Pflegekräfte zu entlasten und Zeit für originäre Pflegetätigkeiten zurückzugewinnen. Robotise arbeitet an dem Projekt gemeinsam mit dem LMU Klinikum München, der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Cliniserve GmbH.
Seinen Nutzen während Corona konnte der intelligente Roboter nach Unternhemensangaben dieses Jahr bei einem mehrwöchigen Testlauf in einem Corona-Krankenhaus in Norditalien unter Beweis stellen. Dort führte "JEEVES" im sogenannten Corona-Hub, Lieferungen von Getränken und Essen an Patienten unter Corona-Verdacht durch oder transportierte Medikamente sowie Proben zwischen Stationen und dem Lager.
]]>Auch Digitalisierungsfragen haben das BAS im Berichtsjahr erneut intensiv beschäftigt. Die Spannbreite der digitalen Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Sozialversicherung sei groß. Dazu erklärt der Präsident des BAS, Frank Plate: „Ziel ist und bleibt es, den digitalen Transformationsprozess insgesamt zu befördern. Im Fokus aller Bestrebungen zur Digitalisierung muss allerdings die Verbesserung der Versorgung stehen. Dabei ist dem Schutz der Sozialdaten höchste Priorität einzuräumen. Das BAS berät die Sozialversicherungsträger bei einer rechtskonformen Umsetzung digitaler Anwendungen.“
Der Tätigkeitsbericht ist zum Nachlesen und zum Download auf der Internetseite des BAS unter www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/downloadcenter/ eingestellt.
Hintergrund:
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), ehemals Bundesversicherungsamt, führt die Aufsicht
über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung,
deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS
wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören
u.a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der
Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die
Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.
Insgesamt verstarb etwa ein Fünftel (22 Prozent) der stationär behandelten Covid-19-Patienten. Dabei lag die Sterblichkeit der Männer mit 25 Prozent um 6 Prozentpunkte über der der Frauen (19 Prozent). Unabhängig vom Geschlecht war die Mortalität bei den älteren Patienten sehr hoch: 27 Prozent verstarben in der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen, 38 Prozent in der Gruppe der Menschen ab 80 Jahren.
Hohe Sterblichkeitsrate bei beatmeten Patienten
Etwas mehr als die Hälfte der Patienten, die künstlich beatmet werden mussten, verstarben (53 Prozent). Die höchsten Sterblichkeitsraten waren bei beatmeten Patienten in der Altersgruppe von 70 bis 79 Jahren (63 Prozent) sowie bei den Patienten ab 80 Jahren (72 Prozent) zu verzeichnen. Auch bei den beatmeten Patienten, die während des Krankenhausaufenthalts wegen eines Nierenversagens zusätzlich dialysepflichtig waren (27 Prozent aller beatmeten Patienten), lag die Sterblichkeit mit 73 Prozent sehr hoch. Frauen und Männer wiesen im Falle der Beatmung eine ähnliche Sterblichkeit auf. Bei den Patienten ohne Beatmung war die Sterblichkeit zwar deutlich geringer, erreichte aber immerhin 16 Prozent. Auch hier korrelierte das Alter mit der Sterblichkeit.
"Die hohen Sterblichkeitsraten machen deutlich, dass in den Kliniken relativ viele Patienten mit einem sehr schweren Krankheitsverlauf behandelt wurden. Diese schweren Verläufe betreffen eher ältere und gesundheitlich bereits beeinträchtigte Menschen, kommen aber auch bei jüngeren Patienten vor", sagt Jürgen Klauber, Geschäftsführer des WIdO. "Auch wenn die Infektionszahlen in Deutschland im Moment niedrig sind, sollten weiterhin alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um das Infektionsrisiko in der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten."
Männer mit Covid-19 fast doppelt so häufig beatmet wie Frauen
In der Studie sind die Daten der Covid-19-Patienten mit und ohne Beatmung getrennt ausgewertet worden. Insgesamt wurden 1.727 (17 Prozent) der 10.021 stationär behandelten Covid-19-Patienten künstlich beatmet. Etwas mehr als drei Viertel der beatmeten Patienten erhielt eine invasive Beatmung. Das Durchschnittsalter der Patienten lag bei 68 Jahren – sowohl in der Gruppe der beatmeten als auch der nicht beatmeten Patienten. Der Anteil der beatmeten Patienten unterschied sich zwischen den Altersgruppen: Bei den 60- bis 69-Jährigen sowie bei den 70- bis 79-Jährigen lag er bei 24 beziehungsweise 25 Prozent, in der Gruppe der 18- bis 59-Jährigen jedoch nur bei 15 Prozent und bei den Patienten ab 80 Jahren bei 12 Prozent.
„Der Anteil der älteren Patienten mit Beatmung liegt zwar relativ niedrig, aber wir können davon ausgehen, dass in Deutschland alle Patienten beatmet werden konnten, bei denen das therapeutisch notwendig erschien. Denn bundesweit standen zu jedem Zeitpunkt der Pandemie genügend freie Intensivbetten zur Verfügung und die Kapazität der Intensivstationen war zum Glück nie voll ausgelastet“, so Christian Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion "Lunge – Respiratorisches Versagen" sowie Leiter des ECMO-Zentrums der Lungenklinik Köln-Merheim. "Der internationale Vergleich ist wegen unterschiedlichen Stichproben der Studien schwierig. Aber es gibt Hinweise darauf, dass in anderen Ländern tendenziell weniger hochaltrige Menschen mit Covid-19 beatmet wurden – vermutlich auch aus Kapazitätsgründen."
Interessante Ergebnisse liefert auch ein Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern: Der Anteil der beatmeten Männer lag bei 22 Prozent und war damit fast doppelt so hoch wie bei den Frauen (12 Prozent), die Sterblichkeit lag hingegen auf einem vergleichbaren Niveau. "Aus den Abrechnungsdaten heraus lässt sich dieser deutliche Unterschied nicht erklären, hier besteht weiterer Forschungsbedarf", so Karagiannidis.
Beatmete Patienten haben häufiger Begleiterkrankungen
Stationär behandelte Covid-19-Patienten weisen häufig eine Reihe von Begleiterkrankungen auf. Der Anteil der Patienten mit Begleiterkrankungen liegt bei den Patienten mit Beatmung deutlich höher als bei den Patienten ohne Beatmung. So hatten beispielsweise 24 Prozent der Patienten ohne Beatmung Herzrhythmusstörungen; bei den Patienten mit Beatmung waren es 43 Prozent. Eine Diabetes-Erkrankung lag bei 26 Prozent der Patienten ohne Beatmung und bei 39 Prozent der Patienten mit Beatmung vor.
Die Hälfte der beamteten Patienten wird länger als 10 Tage beatmet
Die durchschnittliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes der Covid-19-Patienten betrug 14 Tage. Bei den nicht beatmeten Patienten war sie mit zwölf Tagen deutlich kürzer als bei den Beatmungspatienten mit 25 Tagen. Die Dauer der künstlichen Beatmung lag im Durchschnitt bei 14 Tagen, im Median bei zehn Tagen. 23 Prozent der betroffenen Patienten mussten sogar länger als 21 Tage beatmet bleiben. „Mit unserer Auswertung liegen hilfreiche Zahlen für Projektionen zur Nutzung von Krankenhaus- und Beatmungskapazitäten vor. So fallen pro 100 stationäre Patienten durchschnittlich 240 Beatmungstage an. Dies sind für die Vorbereitung auf eine zweite Pandemie-Welle wichtige Zahlen. Bezüglich der normalen Krankenhausbetten ist aber auch bei hohen Infektionszahlen überhaupt kein Problem zu erwarten“, so Reinhard Busse, Professor für Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin.
Erste deutschlandweite Auswertung auf umfangreicher und qualitativ hochwertiger Datenbasis
In der Studie wurden 10.021 Patienten mit bestätigter Covid-19-Diagnose analysiert, die vom 26. Februar bis zum 19. April 2020 in insgesamt 920 deutschen Krankenhäusern aufgenommen und bereits wieder entlassen wurden oder im Krankenhaus verstorben sind. Es handelt sich damit um die bisher umfassendste Studie zu Covid-19-Patienten in deutschen Krankenhäusern. Die zugrundeliegende Stichprobe von AOK-Versicherten entspricht zirka einem Drittel der Gesamtbevölkerung und weist eine repräsentative Alters- und Geschlechtsstruktur auf. Viele der bislang international veröffentlichten Studien mit großer Datenbasis beziehen noch im Krankenhaus liegende Patienten mit ein. Somit sind zum Beispiel die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und der Beatmung sowie die Sterblichkeit noch nicht genau bestimmbar.
]]>"Deutschland altert und immer mehr Menschen erkranken an Demenz. Derzeit sind es 1,6 Millionen, 2050 könnte die Zahl bei 2,8 Millionen Menschen liegen. Darauf müssen wir Deutschland vorbereiten, das tun wir mit der Nationalen Demenzstrategie. Die Krankheit geht uns alle an. Darum haben wir in einem breiten Bündnis mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, den Ländern und Kommunen, den Verbänden des Gesundheitswesens und der Pflege, den Sozialversicherungsträgern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft konkret erarbeitet, wie wir Deutschland demenzfreundlich machen. Der Dank gilt allen Beteiligten. Klar ist, dass diese Strategie nur zum Erfolg wird, wenn nun alle bei der Umsetzung mitziehen. Wir brauchen ein neues Bewusstsein in allen Bereichen des Lebens, soziale Unterstützungsnetzwerke vor Ort, gute medizinische Versorgung und erstklassige Forschung. Wenn alle ihren Beitrag leisten, dann werden wir die Strategie erfolgreich umsetzen."
Die Strategie ist bundesweit ausgerichtet, partnerschaftlich verankert, verbindlich in ihren Zielen und langfristig angelegt. Es wurden 27 Ziele formuliert und insgesamt ca. 160 Maßnahmen vereinbart. Dazu gehören:
Hinzu kommt, dass mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung erheblich ausgeweitet worden sind; diese Leistungsverbesserungen kommen im Wesentlichen den demenzkranken Pflegebedürftigen zu Gute.
Die Arbeit des bifg wird begleitet durch einen wissenschaftlichen Beirat, der das Institut in grundlegenden wissenschaftlichen Fragen beraten und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen des Gesundheitswesens unterstützen sowie Impulse aus Wissenschaft und Praxis in die Forschungstätigkeit des bifg einbringen soll. Dem Beirat gehören an:
Prof. Dr. Boris Augurzky (Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am RWI in Essen, seit 2007 Geschäftsführer der Institute for Health Care Business GmbH und seit 2014 bei der Stiftung Münch, seit 2019 als Vorstandsvorsitzender. 2016 wurde er zum außerplanmäßigen Professor an der Universität Duisburg-Essen berufen).
Prof. Dr. Wolfgang Greiner (seit April 2005 Inhaber des Lehrstuhls für „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“ an der Universität Bielefeld. Seit 2010 ist Prof. Greiner Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen beim Bundesgesundheitsministerium, seit 2019 dessen stellvertretender Vorsitzender).
Prof. Dr. med. Thomas Mansky (emeritiert und selbständig tätig. Von 2010 bis 2018 leitete er das Fachgebiet Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen an der TU Berlin. Von 2000 bis 2010 war er verantwortlicher Leiter des Bereichs Medizinische Entwicklung der HELIOS Kliniken).
Prof. Dr. Leonie Sundmacher (leitet seit Oktober 2013 den Fachbereich Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sie studierte Volkswirtschaftslehre, Gesundheitsökonomie und Politikwissenschaft an der University of York und an der Freien Universität Berlin und promovierte im Jahr 2010 im Fach Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Berlin).
Prof. Dr. Petra A. Thürmann (Fachärztin für Klinische Pharmakologie, seit 1997 Direktorin des Philipp Klee-Instituts für Klinische Pharmakologie am Helios Universitätsklinikum Wuppertal und hat seit 1998 den Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie an der Universität Witten/Herdecke inne)
Prof. Dr. Jürgen Wasem (Seit 2003 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen. Prof. Wasem ist seit 2007 Vorsitzender des Erweiterten Bewertungsausschusses für die vertragsärztliche Versorgung. Er war unter anderem von 2015 bis 2019 Vorsitzender der Schiedsstelle für Arzneimittelpreise und von 2009 bis 2018 Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs. 2013/14 war er Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie und seit 2015 Mitglied des Präsidiums der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG). Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie. Ebenso ist er seit 2015 Mitglied des Präsidiums der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG).
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