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Anerkennungsverfahren für Personen mit ausländischem Berufsabschluss in der Kranken- und Kinderkrankenpflege

30.03.2015 16:20
Anerkennungsverfahren in der Kranken- und Kinderkrankenpflege werden von der Akademie seit vielen Jahren begleitet. Es handelte sich jedoch bis 2010 um Einzelfälle. Die rasante Zunahme von Antragstellern seit 2010 und die gesetzliche Neuregelung des Verfahrens 2012/2013 führte im Städtischen Klinikum München zum Aufbau eines umfassenden Angebots für ausländische Pflegefachpersonen in Anerkennungsverfahren. Die Rechtsgrundlagen zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse in der Krankenpflege basieren auf der EU-Richtlinie und 2005/36/EG in der modernisierten Fassung 2013/55/EU, dem § 2 Krankenpflegegesetz (KrPflG) und den §§ 19ff der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) und der Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes vom 02.08.2013/Artikel 15. Die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 53.1. Gesundheit, veröffentlichte im November 2013 für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, die Anerkennungsverfahren durchführen, einen sehr hilfreichen „Leitfaden zur Durchführung von Anerkennungsverfahren für Berufsfachschulen“. Dieser Leitfaden ist im Vergleich zu Verfahren in anderen Bundesländern sehr innovativ. Er wurde auch dem Vorschlag zur Strukturierung des Anerkennungsverfahrens des Deutschen Bildungsrats für Pflegeberufe hinterlegt (vergl.www.bildungsrat-pflege.de)

Abstract
Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege sind in Deutschland  unzureichend geregelt, und werden in den Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt. Für viele Antragsteller ist das eine schwierige Hürde. In diesem Artikel werden ein Problemaufriss und eine Beschreibung des entwickelten Verfahrens in der Akademie des Städtischen Klinikums München aufgezeigt, mit dem den Antragstellern ein qualifizierter pragmatischer Weg in das deutsche Pflegesystem geebnet wurde. Die Ausführungen sind ein Anstoß für eine notwendige Debatte zum Thema.

Recognition procedures for persons with foreign professional  nursing qualifications in Germany
The recognition of foreign professional nursing qualifications in Germany is regulated, but the process lacks quality and implementation in some states (Länder) is insufficient. For migrating nurses this is a large obstacle. This article describes the problem and a pragmatic and efficient process of recognition which has been implemented at the Academy of the Munich Municipal Hospital Group. It is seen as an impulse to start a very necessary debate on the issue.

Keywords
Recognition of foreign professional nursing qualifications, Germany, migration, Integration, aptitude test, adaptation period, compensation measures

Dipl.-Pflegepäd. Rainer Ammende

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Zitationshinweis: Ammende, R.: "Anerkennungsverfahren für Personen mit ausländischem Berufsabschluss in der Kranken- und Kinderkrankenpflege “; in: "Monitor Pflege" (MoPf) 03/15, S. 30-35)

 

Ausgabe 03 / 2015