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„Hochschulische Erstausbildung in der Pflege – im Spannungsfeld von Heilberuferecht und Hochschulrecht“

30.03.2015 16:20
Abstract des Vortrags von Dr. iur. Gerhard Igl auf dem Deutschen Pflegetag 2015
Die hochschulische Erstausbildung in der Pflege steht im Spannungsfeld zwischen Heilberuferecht und Hochschulrecht. In dem bundesgesetzlich geregelten Heilberuferecht (Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege) wird die Zulassung zu den Berufen geregelt. Davon sind auch die Regelungen zu den Ausbildungsvoraussetzungen, zur Ausbildung und zu den Prüfungen erfasst. Mit diesen Vorschriften nimmt der Bundesgesetzgeber den verfassungsrechtlich verankerten staatlichen Auftrag zum Gesundheits- und Patientenschutz wahr. Bei einer hochschulischen Ausbildung werden die Voraussetzungen für das Studium, die Inhalte des Studiums und die Prüfungen landesrechtlich über die Hochschulgesetze und von den Hochschulen selbst geregelt. Damit wird auch der Hochschulautonomie Rechnung getragen. Da der Bundesgesetzgeber den verfassungsrechtlich verankerten staatlichen Schutzauftrag nicht an die Hochschulen delegieren kann, muss er bei einer hochschulischen Ausbildung die wesentlichen Gegenstände und Inhalte von Ausbildung und Prüfung als Rahmenvorgabe selbst regeln, wobei den Hochschulen eigene Gestaltungen gemäß den Maßgaben eines Bachelorstudiums möglich sein müssen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Spannungsverhältnis gegeben sind, wird im Einzelnen zu erörtern sein.

Ausgabe 02 / 2015