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„Hochschulische Pflegedokumentation im Krankenhaus – unter besonderer Berücksichtigung des Projekts zur Entbürokratisierung”

30.03.2015 16:20
Abstract des Vortrags von Dr. iur. Alexandra Jorzig auf dem Deutschen Pflegetag 2015
Aus den Vorgaben zur Pflegedokumentation resultiert ein immenser Erfüllungsaufwand, der wiederum zu Entbürokratisierungsbestrebungen führte. Gleichwohl kann auf die Pflegedokumentation als Sicherungsinstrument nur schwerlich verzichtet werden. Zur Reduzierung des Dokumentationsaufwandes gilt es durch eine differenzierte Betrachtung – etwa bei der Grund- und Behandlungspflege – zur Vereinfachung und Effektivitätssteigerung beizutragen. Aus rechtlicher Sicht steht für die Pflegedokumentation im Krankenhaus der, im Jahre 2013 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügte, § 630f BGB im Mittelpunkt. Denn die Norm statuiert eine Dokumentationspflicht im Rahmen medizinischer Behandlungen. Auf reine Betreuungs- und Pflegeleistungen ist die Regelung jedoch nicht anwendbar. Gleichwohl entfalten die Vorgaben des § 630f BGB im Rahmen einer Krankhausbehandlung auch für den pflegerischen Bereich Wirkung. Dies gilt zumindest dann, wenn eine Pflegekraft im Rahmen eines Krankenhausvertrages oder auf Anordnung eines Arztes tätig wird.

Ausgabe 02 / 2015