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„Wichtig ist immer der erste Schritt“

03.02.2015 16:20
Regierungsdirektor Ralf W. Maier ist im Bundesministerium für Bildung und Forschung seit dem Jahr 2000 in verschiedenen Positionen tätig, seit Juni 2013 ist er Leiter des Referates für die „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“. Er war an der Erstellung des Anerkennungsgesetzes für ausländische Berufsqualifikationen maßgeblich beteiligt, eigentlich kann man sagen: Er hat es geschrieben. Und ist nun für die Umsetzung auf Bundesebene ferderführend verantwortlich. Mit Regierungsdirektor Maier sprach „Monitor Pflege“ über den Status des Anerkennungsgesetzes in der Pflege.
> Herr Maier, eines der Ziele des Anerkennungsgesetzes für ausländische Berufsqualifikationen ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland, der bekanntlich im Bereich Pflege schon derzeit sehr groß ist und in Zukunft noch sehr viel größer werden wird. Welche Fortschritte hat das Anerkennungsgesetz für den Pflegebereich erreicht?
Das Anerkennungsgesetz hat insgesamt wesentliche Erleichterungen für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland gebracht und diese, soweit es geht, vereinheitlicht. In den Pflegeberufen gab es natürlich schon bisher Regelungen, doch wurde hier die bisherige europäische Regelung für Abschlüsse aus Drittstaaten erweitert. Ganz wichtig ist sozusagen das Nebenprodukt des Anerkennungsgesetzes, das einen Paradigmenwechsel im gesellschaftlichen Umgang mit ausländischen Qualifikationen hervorgebracht hat.

Welche ist das?
Man betrachtet nun ausländische Qualifikationen als Potenzial und nicht mehr als unterstützensbedürftig. Das heißt, dass gerade auch in der aktuellen Diskussion, die wir tagtäglich mit Flüchtlingen erleben, den Leuten eine Chance gegeben wird, in ihrem erlernten Beruf in Deutschland arbeiten zu können.

Wie steht es um das Vorurteil, dass im Ausland schlechter ausgebildet wird, insbesondere im Pflegebereich?
Für einen umfassenden Überblick sind wir nicht die zuständige Stelle. Doch wird rückgemeldet, dass oftmals die Qualifikation gerade in den Pflegebereichen im Ausland höher ist als in Deutschland. Pflege wird in vielen Ländern akademisch ausgebildet, in Deutschland hingegen ist Pflege ein Lehrberuf. Das bringt natürlich auch das Problem mit sich, wie ausländische Fach- und Pflegekräfte in Deutschland eingesetzt werden können.

Werden sie tatsächlich in der Pflege eingesetzt? Oder können sie nicht ihren Qualifikationen angemessen eingesetzt werden?
Das ist durchaus eine offene Frage, die besonders im Pflegekontext noch diskutiert werden muss.

Um welche Pflegeberufe geht es denn im Einzelnen?
Das Anerkennungsgesetz des Bundes behandelt, wie der Name andeutet, natürlich nur Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Demnach werden aus den Gesundheitsberufen alle bundesrechtlich geregelten Berufe behandelt – sowohl akademische Gesundheitsberufen als auch Gesundheitsfachberufe. Das im Pflegebereich größte Interesse besteht bei der Gesundheits- und Krankenpflege.

Der Bereich der Altenpflege ist sicher ein schwieriges Thema.
Die Altenpflege hat insofern einen Sonderstatus, weil zumindest immer behauptet wird, dass die Altenpflege im Ausland nicht so ausgebildet wird wie bei uns in Deutschland, was Konsequenzen auch für die Anerkennungsverfahren in Deutschland hat. Fakt ist bisher, dass die zuständigen Stellen, sprich die Landesgesundheitsbehörden, oftmals die Altenpflege gar nicht als deutsche Referenzqualifikation heranziehen, um einen Abgleich der ausländischen mit der deutschen Qualifikation vorzunehmen. Ich denke, hier gibt es sicher noch einige Handlungsbedarfe und Verbesserungspotenziale. Gerade im Bereich der Altenpflege, in der ein großer Bedarf an Fachkräften besteht, könnte dieser mit im Ausland qualifizierten Pflegerinnen bedient werden.

Das Anerkennungsgesetz gibt es seit dem 1. April 2012, das heißt: Wir haben im Prinzip zwei Jahre Erfahrung. Wie steht es mit der Umsetzung? Wie zufrieden sind Sie selbst mit dem aktuellen Stand?
Die Regelungen zur Anerkennung haben sich überwiegend gut etabliert, gerade im Bereich der Kammern und im Bereich der dualen Berufsabschlüsse. Obwohl es hier noch gar keine Anerkennungsverfahren gegeben hatte, wurden sehr schnell ....
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Ausgabe 01 / 2015