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"Qualitätssicherung im DRG-System?"

30.03.2015 16:20
Abstract des Vortrags von Univ.-Prof. Dr. rer. pol. G. Neubauer auf dem Deutschen Pflegetag 2015
Die DRG sind seit zehn Jahren für die deutsche Krankenhausversorgung das dominierende Entgeltsystem. Unbestreitbar ist seit dem die interne Leistungs- und Kostentransparenz angestiegen. Gleichzeitig übt das Entgeltsystem insbesondere durch die ungenügende Anpassung der Entgelte an die Lohnkostenentwicklung einen spürbaren Druck sowohl auf die Leistungsausdehnung als auch auf die Rationalisierung der Arbeitskosten aus. So sind in den Jahren von 2004 bis 2014 die Pflegekosten zwischen 15 und 22 % gesunken obwohl die Verweildauer deutlich weniger rasch zurückgingen. Der Rückgang der Pflegezeiten pro Patient gefährdet aber auch die Pflegequalität. Schließlich wird die Leistungsqualität im Krankenhaus auch sehr stark von der direkten Kontaktzeit von Pflegeperson und Patient bestimmt. Um zu verhindern, dass durch den Rationalisierungsdruck weiterhin auch solche Pflegezeiten verkürzt, bzw. wegrationalisiert werden, die in den Augen des Patienten die Pflegequalität ausmachen, schlagen wir Folgendes vor: Die Pflegeleistungen werden danach unterschieden, ob sie der Kategorie Pflegequalität zuzuordnen sind oder Pflegefunktionen erfüllen, die auch weiterhin rationalisiert werden können. Zur ersten Kategorie zählt etwa das Patientenaufnahmegespräch und zur zweiten Kategorie die Patientendokumentation. Daraus leitet sich die Forderung an die Pflegeberufe ab, ihre Leistungen entsprechend zu kategorisieren, für qualitätsbestimmende Leistungen Sollzeiten vorzugeben und dann mit diesen Angaben über den G-BA das IQWiG mit einer entsprechenden Kalkulation zu beauftragen. Dabei hat das IQWiG für die Pflegequalität Zeiten einzusetzen und keine Kosten zu berechnen. Die Krankenhäuser müssen nachweisen, dass die Pflegezeiten auch entsprechend am Patienten erbracht worden sind. Aber auch die Patienten selbst können prüfen, ob die vorgesehenen Zuwendungszeiten bei ihnen geleistet worden sind. Diese Lösung halten wir für besser als neue Pflegestellen einzurichten, bei denen nicht, bzw. nur sehr schwer zu prüfen ist, ob sie zur direkten Betreuung von Patienten eingesetzt werden.

Ausgabe 02 / 2015