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„Entlassmanagement und sozialmedizinische Nachsorge”

24.03.2015 16:20
Abstract des Vortrags von Brit Schlechtweg auf dem Deutschen Pflegetag 2015
Das Thema Entlassmanagement gewinnt in Krankhäusern immer mehr an Bedeutung aufgrund der zunehmenden
Zahl komplex kranker Patienten sowie sich verändernder Gesellschaftsstrukturen. Sorgfältig und nachhaltig
geplante Entlassungen gehören zu den wichtigen Aufgaben der entlassenden Einrichtung, damit dort begonnene Therapien im häuslichen Umfeld weiter geführt werden können. Nicht nur das Thema „Wiederkehrer“ verursacht in diesem Zusammenhang hohe Kosten. Verfügbare Bettenkapazitäten sind in Krankenhäusern ein wertvolles Gut geworden. Nicht immer stimmt die Zahl der an einem Tag aufzunehmenden Patienten mit der Zahl der zu entlassenden Patienten überein.
Deshalb ist es sinnvoll, bereits am Aufnahmetag Überlegungen anzustellen, welche Massnahmen für die Entlassung des Patienten von besonderer Bedeutung sind. Diese können z.B. die Aktivierung eines ambulanten Pflegedienstes oder eine rehabilitative Anschlussheilbehandlung sein. Bei chronisch kranken Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, in Ausnahmefällen bis zum 18. Lebensjahr, gibt es an über 80 Einrichtungen bundesweit, u.a. auch am Olgahospital (Stuttgart) die Möglichkeit, eine sogenannte sozialmedizinische Nachsorgemaßnahme zu beantragen. Sie ist nach § 43 Abs. 2 SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für Kinder mit einem komplexen Interventionsbedarf im häuslichen Umfeld oder bei drohender familiärer Überforderung. Die Nachsorgemaßnahme ist ein freiwilliges Angebot für Familien, das ausschließlich mit der Zustimmung der Familien erfolgt.
In unserem Team der sozialmedizischen Nachsorge am Olgahospital arbeiten 3 Case Managerinnen mit einem Stellenumfang von 1,5 VK Stellen. Sie analysieren mit der Familie anhand eines Hilfeplans den individuellen Bedarf der Nachsorge im häuslichen Umfeld, helfen bei der Koordinierung und Umsetzung von Therapien und motivieren Familien zur Selbsthilfe. Außerdem arbeiten in unserem Team mit einem geringeren Arbeitsumfang ein Oberarzt der Neurologie, eine Oberärztin der Neonatologie, eine Psychologin und eine Sozialarbeiterin. Gerade der Aufgabenbereich der Sozialarbeiterin ist ein ganz wichtiger, elementarer Bestandteil bei der Begleitung der Familien. Wir haben unsere Arbeit im Nachsorgeteam im Oktober 2013 aufgenommen und gehören dem Bunten Kreis in Augsburg an. Die Nachsorgemaßnahme wird zu 75 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert, der Rest muss bis dato aus Spenden finanziert werden. Bemühungen für eine Kostendeckung durch die Krankenkassen laufen. So konnten Hinweise zu Überarbeitung der Begutachtungsmanuale erarbeitet und die entsprechenden Ausfüllhinweise konkretisiert werden. Darüber hinaus wurden Vorschläge für ein Begutachtungsformular sowohl für die Erwachsenen als auch für die Kinder erarbeitet. Auch konnte ein Wunsch nach Beratung identifiziert werden, dem durch eine Impulsberatung des MDK im Sinne einer verbesserten Versorgung entsprochen werden. Ebenso wurde das Schulungskonzept für die Gutachterinnen und Gutachter überabeitet und kann damit Grundlage der Schulung in der Einführungsphase sein. Außerdem wurden Vorschläge für eine begleitende Informationspolitik vorgelegt. Denn das neue Begutachtungsgsverfahren ist für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, aber auch für alle in der Pflege Arbeitenden und die in der Pflegeberatung Tätigen transparent zu machen.

Ausgabe 02 / 2015