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„Bringt mehr Transparenz“

03.03.2015 16:20
Nach der anhaltenden Kritik am System ,,Pflegenoten“ für Pflegedienste und Pflegeheime hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patienten und Bevollmächtigten für Pflege beauftragt, ein aussagekräftiges System für Qualitätsprüfungen und Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten. Nach – laut eigenen Angaben – vielen Gesprächen mit Expertinnen und Experten hat Staatssekretär Karl-Josef Laumann eine Neukonzeption des „Pflege TÜV“ in zwei Schritten vorgeschlagen. Im ersten Schritt sollen zum 1. Januar 2016 die Pflegenoten durch eine gesetzliche Regelung ausgesetzt werden. Im zweiten Schritt regt Laumann die Neukonzeption des „Pflege TÜV“ und der Entscheidungsstrukturen an.
>> Der Deutsche Berufsverband für Pflegebedürftige (DBfk) begrüßte ausdrücklich die Ankündigung Laumanns, das Moratorium für die aktuelle Form des „Pflege TUV“ und die Erarbeitung eines neuen Konzepts. Ebenso forderte der BIVA die Freigabe der Daten der MDK-Prüfberichte. Ergänzend empfiehlt das ZQP die Entwicklung einer verbraucherfreundlichen „Basis-Scorecard“ zu besseren Informationen über die Pflegequalität von Anbietern.
„Die Pflegenoten sind gescheitert“, erklärte Laumann zur Begründung seines Vorschlags. Tatsächlich sage die heutige Gesamtnote über die echte Ver-
sorgungsqualität nichts aus und könne so als Entscheidungsgrund-
lage von pflegebedürftigen Menschen nicht genutzt werden. „Die Bürger brauchen messbare Kriterien, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können“, forderte der  Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten und Bevollmächtigten für Pflege. Laumanns Vorschlag: „Bringt mehr Transparenz für Verbraucher, nutzt bestehende Strukturen und steigert kontinuierlich die Qualität der Pflege in  Deutschland.“ Und weiter: ,,Vor allem aber wird die Pflege mit dem Pflegequalitätsausschuss als zen-
tralem Entscheidungsgremium und mit dem wissenschaftlichen Qualitätsinstitut endlich angemessen aufgewertet, was den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen sowie den Pflegekräften zugute kommt.“
Nach Laumanns Vorstellungen soll die gesetzliche Regelung in das Pflegestärkungsgesetz II aufgenommen werden, um den vorgestellten Zeitplan zu ermöglichen. „Aus den Fehlern der Vergangenheit kann jetzt für das neue Konzept gelernt werden“, sagt dazu DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. Der DBfK stelle, so Wagner in einer Presseverlautbarung,  seine Expertise gern für die Entwicklung des neuen Prüfverfahrens zur Verfügung. „Mit dem jetzigen Plan kann der Pflege-TÜV tatsächlich werden, was im System gebraucht wird: ein transparentes,....
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Ausgabe 03 / 2015