Sie sind hier: Startseite Abstracts Kurzfassungen 2015 „Wissenschaftlichen Ansatz stärken“

„Wissenschaftlichen Ansatz stärken“

30.03.2015 16:20
Spahn, seit 2002 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages, gehört zu den profiliertesten jüngeren Gesundheitspolitikern. Er war seit November 2005 stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Gesundheit, und u.a. Mitglied in der Koalitionsarbeitsgruppe von CDU/CSU und SPD, die die Gesundheitsreform 2007 vorbereitete. Seit 2009 war er Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit und gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Seit dem 3. Juli 2015 ist er Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen.
Herr Spahn, in der ersten Hälfte der Legislaturperiode sind eine enorme Menge an Gesetzen auf den Weg gebracht oder schon beschlossen worden, unter anderem das Präventionsgesetz, das Erste Pflegestärkungsgesetz, das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz, das Versorgungsstärkungsgesetz inklusive Innovationsfonds, das Anti-Korruptionsgesetz und das eHealth-Gesetz. Offenbar hatten sich viele Reformen angestaut. Woran lag das? War das in der Koalition mit der FDP nicht zu machen?
Wir haben in der ersten Hälfte der 18. Wahlperiode viel geschafft. Dabei haben wir zum Teil auf der guten Grundlage der letzten Legislatur aufgebaut, siehe das Versorgungsstrukturgesetz und die Pflegereformen, bzw. haben neue Bereiche wie die Krankenhausstruktur aufgegriffen. Wir haben, wie gesagt, gerade das Versorgungsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Außerdem haben wir die Krankenhausreform auf den Weg gebracht, das Präventionsgesetz verbessert und den Zusatzbeitrag mit der Finanzreform abgeschafft. Nicht zu vergessen, dass die Verhandlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits abgeschlossen sind. Wir als Union haben unsere Position, genauso wie der jeweilige Koalitionspartner seine Position hat. Wir verhandeln hart, egal wer das Gegenüber ist, um unsere Position durchzusetzen. Allerdings ist Politik oftmals auch ein Kompromissgeschäft. Natürlich gibt es mit jedem Koalitionspartner Schnittmengen und Reibungspunkte – sonst wären wir ja keine Koalition.

Die Politik hat nach rund 14 Jahren Diskussion um eine Pflegereform die Stufe 1 des Pflegestärkungsgesetzes auf den Weg gebracht. Welche Hindernisse waren so lange zu überwinden? Und welche liegen noch im Weg? Was will die Politik mit der Neudefinition und Stärkung des Pflegebegriffs erreichen? Sie haben die Pflege vor überzogenen Wunschvorstellungen gewarnt. Was wird sich nicht machen lassen?
Das stimmt so nicht. Bereits 2008 hatten wir eine Reform, bei der unter anderem der Pflege-TÜV, die jährliche Begehung in Einrichtungen und Verbesserungen für Demenzkranke eingeführt wurden. Die beiden Pflegereformen dieser Legislaturperiode bauen auf den Ergebnissen damaliger Vorgaben auf und erweitern die Leistungen nochmals. Und ja, wir wissen, dass das Erstgutachten des damaligen Beirates zur Überarbeitung des Pflegbedürftigkeitsbegriffs bereits seit 2009 vorliegt. Aber es war nicht für eine sofortige Umsetzung geeignet. Daher haben wir seitdem kontinuierlich daran gearbeitet und sind jetzt, unter Vorlage erweiterter Erkenntnisse und Studien in der Lage, dieses Ziel umzusetzen. Während dieser Zeit haben wir aber den Menschen, die bereits Leistungen beziehen,  nicht im Regen stehen lassen, sondern haben mit Vorziehleistungen und Leistungsverbesserungen aktiv deren Pflegesituation positiv beeinflusst. Mit der jetzt anstehenden Neudefinition des Pflegebegriffs wollen wir die Menschen, die an Demenz erkrankt sind und diejenigen, die aufgrund körperlicher Gebrechen Hilfe benötigen, gleichstellen. Die Pflegeversicherung wird aber eine Teilkaskoversicherung bleiben. Ich warne daher vor zu großen Erwartungen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird feststellen, welchen Bedarf an Unterstützung ein pflegebedürftiger Mensch in seinem Alltag tatsächlich hat. Er wird dieses in fünf Pflegegraden abbilden.

Pflege braucht genügend Menschen, die professionell pflegen können. Das erfordert sowohl eine Reform der Ausbildung als auch eine qualifizierte Zuwanderung. Wie stellt sich Ihre Partei a) zu einer Ausbildungsreform und b) zu Zuwanderung?
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Eckpunkte für die Vorbereitung eines Entwurfs eines neuen Pflegeberufegesetzes vorgelegt. Hiermit soll das Alten- und Krankenpflegegesetz abgelöst werden. Der Fokus des Pflegeberufegesetzes liegt dabei auf der Zusammenführung der Ausbildungen in der Altenpflege, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Ziel ist es, mit der Zusammenlegung den Beruf durch mehr Durchlässigkeit und Transparenz  zu schaffen und attraktiver auszugestalten. So werden sich viele neue Einsatzmöglichkeiten bilden. Wir gehen davon aus, dass auch die bestehenden Vergütungsunterschiede angeglichen werden. Ein erster Arbeitsentwurf wurde bereits auf den Weg gebracht, der jetzt mit allen Beteiligten diskutiert wird, um daraus einen Referentenentwurf zu fertigen. Mit der ....
Das ausführliche Interview lesen Abonnenten im Archiv

 

Ausgabe 03 / 2015