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Altenpflege 2023: Zwei Pflegeeinrichtungen pro Tag mussten Insolvenz anmelden oder schließen

27.12.2023 13:11
Bis Mitte Dezember 2023 verzeichnet der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) 783 Insolvenzen und Schließungen in der Altenpflege. Angesichts zunehmender Versorgungsprobleme fordert er eine Generalüberholung der Vergütung von Pflegeleistungen.

Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: „2023 mussten täglich zwei Pflegeeinrichtungen Insolvenz beantragen oder schließen. Jede Insolvenz bedeutet eine tiefe Verunsicherung für Pflegebedürftige, sowohl in ambulanter Betreuung als auch in Pflegeheimen. Beide Gruppen fürchten um ihr gewohntes Leben und die Kontinuität ihrer Pflege. Wer sich diese Verunsicherung nicht vorstellen kann, findet aktuell leider aus dem ganzen Land Berichte, was in einem hochbetagten Menschen vorgeht, wenn dieser plötzlich sein Zuhause verliert und umziehen muss.“

Greiner fügt hinzu: „Die Insolvenzwelle und der damit einhergehende Abbau von Pflegeplätzen sind keine unkontrollierbaren Naturkatastrophen, sondern das gemeinsame Resultat der Pflegepolitik der letzten Jahre und der Verantwortungslosigkeit der Pflegekassen. Während die Politik mit Phantom-Pflegekräften eine heile Pflegewelt plant, entziehen sich die Pflegekassen ihrem gesetzlichen Auftrag, eine angemessene pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Es grenzt an Arbeitsverweigerung, dass Kassen und Politik den Abbau von Pflegeplätzen einfach hinnehmen. Wir können und wollen nicht wie die Bauern mit ihren Traktoren die Straßen der Bundeshauptstadt mit Pflegebetten blockieren. Aber angesichts der Dramatik der Situation wäre ein solcher Protest längst überfällig.“

Der AGVP-Präsident fordert daher eine umfassende Überarbeitung der Vergütung von Pflegeleistungen: „2024 wird ein entscheidendes Jahr für die Altenpflege. Wenn die altenpflegerische Versorgung für die kommenden Jahrzehnte erhalten werden soll, muss die Politik aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen. Sie muss die Weichen so stellen, dass die Versorger in der Lage sind, flächendeckend gute Pflege zu garantieren. Dafür bedarf die Altenpflegevergütung einer Generalüberholung, besser gestern als heute.“