Sie sind hier: Startseite News Appell zur Zustimmung der Länder zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)

Appell zur Zustimmung der Länder zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)

10.04.2024 08:41
Der Deutsche Pflegerat hat in einem offenen Brief einen dringenden Appell an die zuständigen Ministerinnen und Minister aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich der Länder gerichtet, der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesrat zuzustimmen.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die Pflegepersonalbemessungsverordnung und damit die Implementierung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) ist für die Profession Pflege unabdingbar. Sie setzt für unsere Berufsgruppe ein enorm positives Zeichen – für bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhausbereich, für mehr Kolleginnen und Kollegen und damit auch für eine Sicherung der Versorgung unserer Bevölkerung.

Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass die Länder sich für die zeitnahe Zustimmung zur PPBV im vorliegenden Entwurf im Bundesrat einsetzen. Diese Zustimmung sichert die Qualität und die Zukunft der Pflege in unserem Land. Jetzt und nachhaltig!“

In dem offenen Brief, der kurz vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am 10. April 2024 versandt wurde, geht der Deutsche Pflegerat auf fünf Punkte ein, die verdeutlichen, warum die Zustimmung zur PPBV und ihre Umsetzung von großer Bedeutung für die Qualität und Zukunft der Pflege in Deutschland sind.

Der erste Punkt betrifft die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die PPBV setzt bundesweit das wichtigste Signal für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Personalsituation in der Pflege im Krankenhausbereich. Dadurch wird die Versorgung der Bevölkerung gesichert.

Der zweite Punkt widerlegt Bürokratiebedenken. Die PPBV wird oft mit bürokratischem Aufwand in Verbindung gebracht. Der Deutsche Pflegerat betont jedoch, dass diese Bedenken unbegründet sind und nicht als Argument gegen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen verwendet werden dürfen.

Der dritte Punkt betrifft die Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung. Durch die PPBV wird eine bedarfsorientierte Personalausstattung in der Krankenhauspflege ermöglicht. Dadurch kann eine bessere Versorgung der Patienten gewährleistet werden.

Der vierte Punkt betrifft die Erfüllung von Vereinbarungen. Die PPBV ist Teil von Vereinbarungen, die bereits getroffen wurden. Es ist daher wichtig, dass die Länder ihre Zustimmung zur PPBV geben, um diese Vereinbarungen umzusetzen.

Der fünfte Punkt betrifft das nachhaltige Gesundheitssystem und die Berufsentwicklung. Die PPBV trägt zur Sicherung der Zukunft der Pflege bei und ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines nachhaltigen Gesundheitssystems.

Das Schreiben an die Ministerinnen und Minister der Länder aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich liegt der Anlage bei (Schreiben an Frau Ministerin Judith Gerlach, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention).