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3 Jahre AMNOG: Stoffsammlung für Weiterentwicklung

05.05.2014 15:15
Nach 18 Vorträgen, ein wahrer Parforce-Ritt aus den unterschiedlichsten Sichtweisen durch drei Jahre frühe Nutzenbewertung, wagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, eine Zusammenfassung der AMNOG-Fachtagung des G-BA, die auch als Standortbestimmung einer möglichen Weiterentwicklung des inzwischen etablierten, aber in Details immer noch umstrittenen Verfahrens dienen mag; umso mehr, als dass der Bundesausschuss absoluter Herr dieses Verfahrens ist, der die vorgeschlagenen Anregungen, aufgeworfenen Kritikpunkte und Detailverbesserungen nun aufarbeiten und annehmen kann. Oder auch nicht.

Nachdem Hecken in seiner Begrüßung schon dargelegt hatte, dass er unter „Weiterentwicklung“ nach den Erfahrungen der vergangenen drei Jahre „keine grundsätzliche Veränderung des Systems“, sondern vielmehr Veränderungen im Sinne eines „Feintunings“ verstehe, hatte er eingangs auch schon sechs Thesen formuliert. Diese Thesen (s. Kasten), angefangen bei jener, dass das AMNOG kein Novum sei, und auch nicht ins Chaos in der Arzneimittelversorgung geführt habe, stellten aus seiner Sicht Impulse für die Vorträge der AMNOG-Fachtagung dar, mit denen insgesamt Stoff für vertiefte Diskussionen gesammelt werden sollten. Denn zum Diskutieren und Erörtern der vorgebrachten Detailvorschläge blieb leider angesichts des Tagesfüllenden Vortrags-Marathons keine einzige Sekunde Zeit, ein Fakt, den viele der über 200 Besucher der Tagung als vertane Chance erachteten.

Dennoch gab die AMNOG-Fachtagung einen tiefen, wenn auch für Insider keinen überraschenden Einblick in die Struktur, den Prozess und die bereits zutage getretenen und vielerorts schon benannten Detailprobleme, die Hecken in seiner Schlussbemerkung eloquent zusammenfasste, aber auch gleich aus seiner Sicht einordnete. So drehte sich die erste Session der Tagung seiner Ansicht nach weniger um das Verfahren im G-BA, sondern mit den „vermeintlich auftretenden Unzulänglichkeiten“ in dem sich anschließenden Erstattungsbetragsfindungs-Verfahren. Hier nannte er zwei angesprochene Problemfelder: zum einen, dass die vorgegebene zweckmäßige Vergleichstherapie auch als Preisanker diene, zum zweiten, dass ein einigen Fällen gar keine Dossiers vorgelegt wurden, weil sich die pharmazeutischen Unternehmen – so Hecken – wohl gesagt hatten, „was sollen wir uns diesen gesetzlichen Preisanker kaputt machen“, indem möglicherweise durch das Zurverfügungstellen von Daten vielleicht sogar die Hypothese bestätigen werde, dass das betreffende Produkt „schlechter als die zweckmäßige Vergleichstherapie“ sei. Insofern ist hier nach Heckens Ansicht eine „sehr differenzierte Betrachtungsweise in der real existierenden Praxis“ angezeigt. Ein Fakt im Übrigen, der ihm bei vielen vorgetragenen Punkten deutlich geworden sei.

Ein wichtiger, auf der Tagung oft zu Tage getretener Themenkreis sind für Hecken alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Mischpreisbildung stehen.

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Lesen Sie den ausführlichen Bericht weiter in der kommenden Ausgabe von Monitor Versorgungsforschung" (MVF)