Neukonzept für den "Pflege TÜV"- Was braucht das System ?
Die Pflegenoten sind gescheitert, sagt Laumann zur Begründung seines Vorschlags Tatsächlich sage die heutige Gesammtnote über die echte Versorgungsqualität nichts aus und könne so als Entscheidungsgrundlage von pflegebedürftigen Menschen nicht genutzt werden. „Die Bürger brauchen messbare Kriterien, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können.“, fordert der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten und Bevollmächtigten für Pflege.
Laumanns Vorschlag: „Bringt mehr Transparenz für Verbraucher, nutzt bestehende Strukturen und steigert kontinuierlich die Qualität der Pflege in Deutschland.“ Und weiter: ,,Vor allem aber wird die Pflege mit dem Pflegequalitätsausschuss als zentralem Entscheidungsgremium und mit dem wissenschaftlichen Qualitätsinstitut endlich angemessen aufgewertet, was den Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie den Pflegekräften zugute kommt." Nach Laumanns Vorstellungen soll diie gesetzliche Regelung in das Pflegestärkungsgesetzll aufgenommen werden, um den vorgestellten Zeitplan zu ermöglichen.
„Aus den Fehlern der Vergangenheit kann jetzt für das neue Konzept gelernt werden“, sagt dazu nur DBfk-Bundesgeschäftsfuhrer Franz Wagner. Der DBfk stelle, so Wagner in einer Presseverlautbarung, seine Expertise gern für die Entwicklung des neuen Prüfverfahrens zur Verfügung. „Mit dem jetzigen Plan kann der Pflege-TÜV tatsächlich werden, was im System gebraucht wird: ein transparentes, leistungsfähiges Verfahren zur Darstellung von Qualitätsniveaus der Pflege, das hohe Akzeptanz erhält", so Wagner.
Bis ein neuer "Pflege TUV" in Kraft tritt, sollten indes weiterhin die Einzelprüfergebnisse veröffentlicht werden. Kritisch sieht der Vorsitzende der BIVA, Dr. Manfer Steger, dass allein die Pflegekassen die Daten veröffentlichen dürfen und die Vorgaben für die Prüfzusammenfassungen erlassen sollen. Er fordert stattdessen, dass die Daten ungefiltert alle Verbraucher-Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Als positiv bewertet Steger, dass erstmalig in dem neuen Pflegequalitätsausschuss, der über die Weiterentwicklung der Qualitätsprüfungen ab 2018 entscheiden soll, auch die Verbände der Pflegebedürftigen mit Stimmrecht beteiligt werden sollen.
Mit welchen Maßnahmen eine nutzerorientierte und transparente Qualitätsdarstellung gelingen könnte, erläuterte der Vorstandsvorsitzende den ZQP, Dr. Ralf Suhr: ,,Für die Darstellung von Qualität mussten Verbraucherrelevanz, Verlässlichkeit und leichte Verständlichkeit vorangestellt werden. Wir empfehlen dazu die Entwicklung einer sogenannten ,,Basis-Scorecard". Auf diese Karte könne eine fundierte Auswahl aussagekräftiger, verbraucherrelevanter Daten der Pflegeangebote dargestellt werden. Neben vergleichenden Strukturdaten sollten wenige zentrale wissenschafflich fundierte Indikatoren erfasst werden - darüber hinaus gelte es, Festlegungen zu treffen, was gute und schlechte Qualität in der Pflege sei. Suhr: „Wir müssen den Menschen zutrauen, dass sie unter Zuhilfenahme dieser Informationen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können.“