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Nordrhein-Westfalen liegt vorne bei tarifgerechter Entlohnung in der Pflege

31.01.2024 00:20
Nordrhein-Westfalen liegt bei der Zahlung von tarifgerechten Löhnen in der Pflege bundesweit an der Spitze. Das ist ein Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie des Instituts Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule/Ruhr-Universität Bochum, die das Ministerium jetzt veröffentlicht hat.

Nordrhein-Westfalen realisiert demnach im Vergleich zu anderen Ländern ein höheres Lohnniveau. Mit einer Tarifbindungsquote bei Beschäftigten in der Pflege und Betreuung von 26 Prozent liegt Nordrhein-Westfalen über dem Bundesdurchschnitt von 22 Prozent. Die Studie zeigt zudem: Auch dann, wenn Einrichtungen selbst nicht tarifvertraglich gebunden sind, orientieren sich viele Heime bei der Entlohnung an den tarifgebundenen Wettbewerbern.

„Die Ergebnisse der Studie sind ein ausgesprochen positives Signal für die Pflege“, erklärt Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Eine gute Bezahlung ist ein wesentlicher Baustein für attraktive Arbeitsbedingungen. Und gute Arbeitsbedingungen sind ein Schlüssel zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung – eine zentrale Herausforderung aktuell und in den kommenden Jahren.“

Um das Ziel einer besseren Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege zu realisieren, ist seit dem 1. September 2022 gesetzlich vorgegeben, dass eine Pflegeeinrichtung Leistungen der Pflegeversicherung nur noch erbringen und abrechnen darf, wenn sie selbst an einen Tarifvertrag oder eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden ist oder das Pflegepersonal daran orientiert entlohnt. Zusätzlich wurde den Einrichtungen die Möglichkeit eingeräumt nach dem sogenannten “regionalüblichen Entlohnungsniveau” zu entlohnen. Das ist der errechnete tarifliche Durchschnittslohn in Nordrhein-Westfalen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat nach eigenen Angaben als erstes Land und noch vor der Bundesebene die Einführung der Tariftreue-Regelungen wissenschaftlich begleiten lassen. Die Ergebnisse der Umsetzungsanalyse des IAT zeigen Stärken und Schwächen der Neuregelung auf.

Positiv seien die Auswirkungen auf das Lohnniveau. Gleichzeitig zeigt die Studie jedoch auch, dass durch die bundesrechtlich eingeführte Option des „regionalüblichen Entlohnungsniveaus“ die Erhöhung der Tarifbindung oder gar ihrer flächendeckenden Einführung nicht erreicht wird.

Zudem sei das Verfahren zur Berechnung des regionalüblichen Entlohnungsniveaus sehr kompliziert und die zugrundeliegenden Meldungen und Berechnungen fehleranfällig. Sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Kostenträger seien kaum in der Lage, die Anforderungen ohne großen Aufwand umzusetzen, was zu Verzögerungen bei der Verhandlung der Vergütungssätze führen kann.

Die Studie zeigt darüber hinaus, dass das regionalübliche Entgeltniveau zu erheblichen Lohnvarianzen bei einzelnen Beschäftigten innerhalb der gleichen Qualifikationsgruppe führen kann. Nordrhein-Westfalen habe daher im Schulterschluss mit den anderen Ländern Forderungen zur Nachbesserung des Verfahrens an den für Pflegevergütung zuständigen Bund adressiert, um wirkungsvollere Entlohnung und verbesserte Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.

Die Studie finden Sie hier https://www.iat.eu/aktuell/veroeff/2024/Tariftreue_in_der_Altenpflege_Evans-Borchers_Lenzen.pdf