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VdK kritisiert Gesetzentwurf zur Stärkung der Alterssicherung

14.08.2012 11:41
Als „unzureichend“ bezeichnete die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, den von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Alterssicherung. „Auch das nachgebesserte Gesetzespaket enthält wenig wirksame Lösungen, die uns im Kampf gegen die drohende Altersarmut voranbringen könnten. Die, die am stärksten von Armut bedroht sind, profitieren weiterhin kaum von den geplanten Maßnahmen. Das erklärte Ziel der Ministerin, Altersarmut in Deutschland Einhalt zu gebieten, wurde nicht erreicht“, stellte Mascher fest.

So trägt die neue Zuschussrente nach Meinung des VdK nichts zur Entlastung bei: „Nach wie vor sind die Zugangsvoraussetzungen für die meisten Frauen fern der Lebenswirklichkeit. Zunächst 40, später 45 Versicherungsjahre, davon zunächst 30, später 35 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und dazu noch lange Jahre der privaten Vorsorge sind Voraussetzungen, die nur wenige Frauen erfüllen können“, kritisierte Mascher. Es werde suggeriert, dass Frauen, die Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, nun automatisch Anspruch auf 850 Euro Rente hätten. Doch diese Summe sei nur der Maximalanspruch, „das heißt, viele Frauen werden dennoch nicht vor Grundsicherung geschützt sein“. Insbesondere sei die Zuschussrente kein Ersatz für die notwendige Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder, die quer durch Parteien und Sozialverbände gefordert werde. „Zur Linderung bestehender Altersarmut von Frauen trägt das Konzept der Ministerin nicht bei“, resümierte die VdK-Präsidentin.

Als Erfolg wertete sie die höheren Investitionen, die für Rehabilitationsmaßnahmen vorgesehen sind, um Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden, wie es der Sozialverband VdK immer wieder gefordert hatte.

Die Hauptursachen für Altersarmut bleiben nach Meinung des VdK von diesem Konzept jedoch unangetastet: „Für Langzeitarbeitslose, Menschen mit bestehender Erwerbsminderung, prekär Beschäftigte oder Solo-Selbstständige ist keinerlei Besserung in Sicht.“ Um Altersarmut dauerhaft zu bekämpfen, seien aber mehr zukunftsgerichtete Maßnahmen erforderlich: „Rente nach Mindesteinkommen, Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns und Förderung von Gesundheitsmaßnahmen zur Vermeidung frühzeitiger Erwerbsunfähigkeit sind hier mögliche Ansatzpunkte.“

Auf Ablehnung stößt beim Sozialverband VdK das Vorhaben der Ministerin, den aktuellen Rentenbeitragssatz von 19,6 auf 19 Prozent zu senken. „Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro wären das 9 Euro im Monat. Damit werden weder Arbeitnehmer spürbar entlastet noch die Wirtschaft gestützt“, rechnete sie vor. „Stattdessen sollten die Mehreinnahmen zur Prävention von Altersarmut eingesetzt werden, darüber besteht gesellschaftlicher Konsens.“ Zumindest, so Mascher, sollte die gewachsene Schwankungsreserve der Rentenversicherung zum Ausgleich für zu erwartende künftige Beitragssatzerhöhungen beibehalten werden.