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Versorgungsqualität bei Dekubitusversorgung muss im Fokus stehen

11.04.2014 10:19
Die Versorgungswirklichkeit entspricht häufig nicht mehr den Erfordernissen für eine individuelle Dekubitusversorgung. Die Ursachen dafür sind vielschichtig, aber bekannt.

Immer wieder weisen die Medien auf eine unzureichende Versorgung von Menschen mit Druckgeschwüren und fehlende Vorsorge zur Verhinderung eines Dekubitus hin. Erst dann wird das Thema wieder mehr in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Und obwohl die meisten Ursachen, wie z.B. Personalmangel oder eine unzureichende Hilfsmittelversorgung, bekannt sind und ausreichend Lösungsansätze für eine bessere Versorgung und Vorsorge existieren, treten wir seit Jahren auf der Stelle oder die Bedingungen verschlechtern sich sogar. Der Verfall der von den Krankenkassen gezahlten Vergütungen und letztlich auch die Zunahme von Ausschreibungen in diesem Versorgungsbereich fördern eine Minimalversorgung für alle Betroffenen. Die Dienst- und Serviceleistungsqualität zur Gewährleistung einer individuellen Versorgung wird dann zwangsläufig darunter leiden. Mit einer Pauschale von 90 € für eine Anitdekubitus-Matratze und allen damit verbundenen Dienstleistungen ist ein neuer Tiefpunkt erreicht worden.

Dabei ist gerade beim Einsatz von Antidekubitus-Hilfsmitteln ausschlaggebend, dass die individuelle Situation des betroffenen Menschen berücksichtigt wird. Erst wenn alle relevanten Daten und die allgemeine Situation des Patienten systematisch erhoben worden sind, kann entschieden werden, welches Hilfsmittel verwendet werden kann. Die pauschale Verwendung von Antidekubitus-Hilfsmitteln für alle betroffenen Menschen, ohne Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse sowie der medizinischen und pflegerischen Erfordernisse, birgt große Risiken und ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.

Seit längerem ist bekannt, dass die Beschreibungen zur Produktgruppe 11 im Hilfsmittelverzeichnis erhebliche Defizite enthalten und dem heutigen Wissensstand nicht mehr entsprechen. An der Fortschreibung der Produktgruppe 11 wird aktuell gearbeitet. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Inhalte des Hilfsmittelverzeichnisses, das ja Grundlage für die Vertragsgestaltung und die Versorgung ist, im Grunde eine mangelnde Versorgung unterstützen.

Insbesondere bei der Dekubitusversorgung sollten die Qualität der Versorgung sowie das Behandlungsziel im Vordergrund stehen und die ökonomische Anreize darauf ausgerichtet werden. Nur mit einer individuellen Versorgung mit hohen Qualitätsansprüchen und Anwendung des aktuellen Wissens zur Vermeidung und zur Versorgung von Druckgeschwüren wird den Betroffenen viel Leid erspart und in der Endabrechnung auch der Versichertengemeinschaft Kosten sparen.

Es ist nun an der Zeit, sich auf die vom QVH seit langem geforderten gemeinsamen Qualitätsanforderungen für die Versorgung mit Antidekubitus-Hilfsmitteln zu verständigen. Die verbindliche Einführung dieser Anforderungen müssen an eine Überprüfung gekoppelt sein, damit Transparenz über die Einhaltung der gemeinsamen Qualitätsanforderungen hergestellt wird.

Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des QVH (030-41402170).