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Warum die Sozialabgabenquote auf 51 Prozent steigen könnte

04.06.2024 11:46
Gesundheitsminister Lauterbach hat die dringend notwendige Finanzreform in der Pflege vertagt. Das macht eine Beitragserhöhung in der Sozialen Pflegeversicherung wahrscheinlicher, meint der PKV-Verband. Auch in anderen Sozialversicherungszweigen drohe ein Anstieg der Abgabenquote.

Schon heute liegt die gesamte Sozialabgabenquote bei 40,9 Prozent und damit deutlich über dem Wert von 40 Prozent, den die damalige Bundesregierung 2021 als „Sozialgarantie“ definiert hatte. Mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Rentenpaket II und dem Ausbleiben von dringend notwendigen Reformen in der Sozialen Pflegeversicherung drohe selbst bei konservativer Berechnung in etwas mehr als zehn Jahren ein Anstieg auf 51 Prozent. Das zeigten Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) und Prognosen der Bundesregierung.

Soziale Pflegversicherung (SPV): Eigentlich sollte das Bundesgesundheitsministerium bis Ende Mai 2024 Vorschläge für eine langfristige Finanzierungsreform in der Pflege vorlegen. Dies ist nicht geschehen. Stattdessen kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, die Reform in der nächsten Legislaturperiode angehen zu wollen. Damit gehe wertvolle Zeit verloren, das demografieanfällige Umlagesystem zukunftssicher aufzustellen. Laut WIP-Prognose werde der Beitragssatz in der SPV bis zum Jahr 2035 auf 6,2 Prozent steigen, wenn sich Ausgaben und Einnahmen in der Pflegeversicherung wie in den letzten zwanzig Jahren weiterentwickeln. Bei dieser Zahl handele es sich um den durchschnittlichen Beitragssatz ohne Kinderlosenzuschlag. Für Menschen ohne Kinder werde es sogar noch teurer.


2024 2035
Soziale Pflegeversicherung 3,4 6,2
Gesetzliche Rentenversicherung 18,6 22,3
Arbeitslosenversicherung 2,6 2,6
GKV allgemeiner Beitragssatz 14,6 18,2
GKV, durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 1,7 1,7
Summe 40,9 51

Rentenversicherung: Infolge des vom Kabinett beschlossenen Rentenpakets II erwartet die Bundesregierung für 2035 einen Rentenbeitragssatz von heute 18,6 auf 22,3 Prozent.

Gesetzliche Krankenversicherung: Angesichts der angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung, sei auch hier in den kommenden zehn Jahren ebenfalls mit einer Anhebung des Beitragssatzes zu rechnen. Im Jahr 2022 haben die Ökonomen Prof. Dr. Thiess Büttner, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, und Prof. Dr. Martin Werding, Mitglied im „Rat der Wirtschaftsweisen“, die Entwicklung bis zum Jahr 2030 berechnet. Ihre Prognose für die GKV: Bei unveränderten Leistungsansprüchen müssten die Beitragssätze von 14,6 Prozent allein bis 2030 auf 18,2 Prozent steigen. Da die Berechnung nur bis 2030 vorliegt, angesichts des demografischen Wandels aber mit keiner Entspannung der Finanzsituation zu rechnen sei, dürfe der Kostendruck bis 2035 sogar noch größer sein.

Angesichts dieses Szenarios mahnt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „Statt die jüngeren Erwerbstätigen und die Arbeitgeber mit immer höheren Abgaben für ein instabiles System zu belasten, sollten wir es ihnen ermöglichen, in eine verlässliche, nachhaltige und generationengerechte Absicherung zu investieren.“

Für die Pflege lägen hierzu längst die Lösungskonzepte auf dem Tisch: Der einzig richtige Weg sei es, mehr Kapitaldeckung ins System zu bringen. Etwa mit dem Konzept des interdisziplinären Experten-Rat ‚Pflegefinanzierung‘ für eine Pflege-Plus-Versicherung oder mit den „Neuen Generationenvertrag für die Pflege“.