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8. Kölner Ringvorlesung „Gesundheitsökonomie“
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Schwerpunktthema: Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Ja… aber wie? Hintergrund des Themas ist der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung für die Arzneimittelversorgung, welcher pharmazeutische Unternehmen zukünftig verpflichtet, den Nutzen für neue Arzneimittel nachzuweisen und innerhalb eines Jahres nach Zulassung, den Preis des Arzneimittels mit dem GKV-Spitzenverband auszuhandeln.
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Änderung der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses geplant
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Überführung des AMNOG in eine detaillierte Verfahrensordnung durch den G-BA
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Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung liegt vor
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Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V liegt vor
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AMNOG-Verabschiedung
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Neue Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten?
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Mehr Wettbewerb, mehr Transparenz, mehr Wahlfreiheit für ein dauerhaft stabiles Gesundheitssystem
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Widmann-Mauz: "Das Gesundheitswesen steht im Wandel - und diesem Wandel müssen sich alle Beteiligten beherzt stellen: Mehr Wettbewerb, mehr Transparenz und mehr Wahlfreiheit - all dies braucht unser Gesundheitssystem, um dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar zu bleiben"
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Gesundheitspolitik
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Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
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Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes grundsätzlich begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 29. September 2010, sprach der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Johann-Magnus von Stackelberg, von "einem Schritt in die richtige Richtung“.
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AMNOG-Anhörung
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Öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
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PKV gegen Verzerrung bei Arzneimittelpreisen
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Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach zur aktuellen Diskussion über das geplante Gesetz zum Arzneimittelmarkt (AMNOG).
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Weichen stellen - Transparenz und Vorfahrt für Patienten
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Arzneimittelreform: BPI zur frühen Nutzenbewertung
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