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01.01.2025 00:00
18.12.2014

Neuregelungen im Jahr 2015 im Bereich Gesundheit und Pflege

Ausgabe 01 / 2015

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent). Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte (7,3 Prozent). An die Stelle des bisherigen Sonderbeitrags von 0,9 Prozentpunkten tritt ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag des Mitglieds. Jede Krankenkasse entscheidet selbst über seine Höhe. Mitglieder haben durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn die bisherige Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Das Sonderkündigungsrecht ist sehr versichertenfreundlich ausgestaltet: Die Krankenkassen sind verpflichtet, jedes Mitglied vor der ersten Erhebung und vor jeder Erhöhung des Zusatzbeitrags in einem Brief auf das Sonderkündigungsrecht, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und die Übersicht des GKV Spitzenverbandes über die Zusatzbeiträge aller Krankenkassen hinzuweisen. Krankenkassen, deren Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2015: 0,9 Prozent) übersteigt, müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Mitglied in eine günstigere Kasse wechseln kann. Ein Mitglied kann bis zum Ende des Monats kündigen, für den der neue bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt. Der Kassenwechsel vollzieht sich zwei Monate später. Bezogen auf Januar 2015 heißt das: Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, muss sie ihre Mitglieder bis Ende Dezember anschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Mitglieder haben bis Ende Januar Zeit zu kündigen. Der Eintritt in eine andere Krankenkasse ist zum 1. April 2015 möglich. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Zusatzbeiträge, für Bezieher von Arbeitslosengeld II zahlt der Bund die Zusatzbeiträge.

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Neue Wachstumsimpulse für SeniVita Sozial
18.12.2014

Neue Wachstumsimpulse für SeniVita Sozial

Ausgabe 01 / 2015

Bayreuth. Die vom Bundestag mit dem Pflegestärkungsgesetz beschlossene und ab Januar 2015 in Kraft tretende Reform läutet eine neue Ära auf dem Gebiet der Altenpflege ein. Für einen großen Teil der aktuell 2,6 Millionen Pflegedürftigen in Deutschland wird sie durch die damit verbundene stärkere Förderung der ambulanten oder teilstationären Pflege wesentliche Verbesserungen oder Verbilligungen bringen. Daraus entsteht auch ein beschleunigter Bedarf an innovativen Konzepten wie etwa der bereits mehrfach ausgezeichneten "AltenPflege 5.0" der SeniVita Sozial gGmbH. "Die mit der Pflegereform verbundene Erhöhung der Leistungen für teilstationäre Pflege um 100 Prozent bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege bzw. Pflegegeld bedeutet einen enormen Rückenwind für unsere Anstrengungen, die Altenpflege zu verbessern. Wir können damit künftig Leistungen flexibler und individueller anbieten. Gleichzeitig lässt sich damit der Zuzahlungsbedarf für Pflegebedürftige oder deren Angehörige verringern, viele Menschen werden damit wieder aus der Sozialhilfe geholt", betont SeniVita-Gründer und Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent.

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18.12.2014

Wird Pflege Zuhause unbezahlbar?

Ausgabe 01 / 2015

Ab dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten. Und damit auch für einen Großteil der 150.000 bis 200.000 osteuropäischen Pflegekräfte, die in deutschen Haushalten tätig sind, um alte und hilfebedürftige Personen zu betreuen.

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Durchbruch geschafft – in Rheinland-Pfalz wird Pflege-Geschichte geschrieben
18.12.2014

Durchbruch geschafft – in Rheinland-Pfalz wird Pflege-Geschichte geschrieben

Ausgabe 01 / 2015

Mit großer Freude begrüßt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) die heutige einstimmige Verabschiedung des novellierten Heilberufsgesetzes im rheinland-pfälzischen Landtag. „Heute wurde in Rheinland-Pfalz Pflege-Geschichte geschrieben. Die erste deutsche Pflegekammer ist auf dem Weg – Generationen von Pflegefachpersonen haben darauf gewartet“, sagt dazu Andrea Kiefer, Mitglied der Gründungskonferenz und Vorsitzende des DBfK Südwest. „Wir im DBfK sind sehr stolz darauf, dass es mit uns gelungen ist, die Pflegekammer Rheinland-Pfalz im Heilberufsgesetz zu verankern. Damit sind innerhalb der Selbstverwaltung die Pflegeberufe nun endlich gleichberechtigt und auf Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen“, so Kiefer weiter. Der DBfK fordert seit vielen Jahren die Einrichtung von Pflegekammern in allen Bundesländern. Bereits in den ersten Jahren nach der Verbandsgründung (1903) mahnte Verbandsgründerin Agnes Karll die Dringlichkeit der Selbstverwaltung an: „Denn wer, wenn nicht die Fachpersonen selbst, kann wegweisende Entscheidungen der beruflichen Entwicklung besser vorantreiben?

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18.12.2014

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation startet im Januar 2015‎

Ausgabe 01 / 2015

Ab Januar 2015 beginnt die bundesweite Implementierung der neuen Dokumentation in der Pflege. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat die IGES Institut GmbH gemeinsam mit der Expertin Elisabeth Beikirch mit der Einrichtung des Projektbüros zur flächendeckenden Umsetzung des Projekts "Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation" beauftragt. Das Projektbüro wird zum 1. Januar 2015 seine Arbeit aufnehmen. Es hat die Aufgabe, die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bundesweit bei der Umsetzung der neuen Pflegedokumentation (das sogenannte "Strukturmodell") zu unterstützen.

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IMS-Forscher erhält Best Paper Award 2013 der AWMF
16.12.2014

IMS-Forscher erhält Best Paper Award 2013 der AWMF

IMS-Forscher erhält Best Paper Award 2013 der AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. vergibt Preis an Prof. Dr. Karel Kostev und Kollegen

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16.12.2014

Aufklärungsbögen von Thieme Compliance ab sofort im Onlineportal verfügbar

Ab sofort können Kliniken und Praxen noch schneller und unkomplizierter auf Aufklärungsbögen der Bogensortimente Diomed und proCompliance zugreifen: Das neue Online-Portal „E-Consent“ von Thieme Compliance bietet über 2000 verschiedene Aufklärungsbögen aus mehr als 30 Fachgebieten zum sofortigen Ausdrucken an. Das Angebot eignet sich als Einzellösung, aber auch als Ergänzung zu einem bestehenden Sortiment an Printbögen.

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Substitutionsausschluss: Kritik der Apothekerschaft nicht nachvollziehbar
16.12.2014

Substitutionsausschluss: Kritik der Apothekerschaft nicht nachvollziehbar

Zur Kritik der Apothekerschaft, es fehle an einer Übergangsfrist für die Nicht-Austauschbarkeit von Arzneimitteln, erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, heute in Berlin:„Die Kritik der Apothekerschaft ist für mich nicht nachvollziehbar, geht an den Tatsachen vorbei und verunsichert ohne Not Patientinnen und Patienten: Die Wirkstoffliste wurde bereits am 18. September 2014 vom G-BA fristgerecht beschlossen und trat nach Nichtbeanstandung durch den Bundesminister für Gesundheit am 10. Dezember 2014 in Kraft.

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16.12.2014

niedergelassene-aerzte-gegen-verfassungswidrigen-eingriff-in-die-selbstverwaltung

Zum zweiten Mal innerhalb einer Woche bringt die Bundesregierung ein voraussichtlich verfassungswidriges Gesetz auf den Weg. Nach dem Gesetz zur Tarifeinheit will das Bundeskabinett morgen ein Versorgungsstärkungsgesetz beschließen, das gravierende Eingriffe in die demokratisch gewählte ärztliche Selbstverwaltung vorsieht. Führende Juristen bezeichnen dies als verfassungswidrig.

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16.12.2014

Nur noch die neue Gesundheitskarte gilt

Was gesetzlich versicherte Patienten ab Januar 2015 beachten müssen

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spectrumK und Hausärzteverbände vereinbaren bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung
16.12.2014

spectrumK und Hausärzteverbände vereinbaren bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung

spectrumK und Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes haben mit Wirkung zum 01. Januar 2015 einen bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung geschlossen. Kunden und Gesellschafter der spectrumK haben die Möglichkeit, sich diesem Vertrag anzuschließen und so ihren Versicherten mit geringem bürokratischem Aufwand die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) anzubieten.

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16.12.2014

DEUTSCHE BKK und BKK ESSANELLE setzen auf stabilen Beitrag

Der Zusatzbeitragssatz der DEUTSCHEN BKK bleibt 2015 unverändert auf dem Niveau des Durchschnittsbeitrags der Gesetzlichen Krankenversicherung von 0,9 Prozent. Das haben die Verwaltungsräte von DEUTSCHE BKK und BKK ESSANELLE, die zum 1. Januar 2015 zur Deutschen BKK fusionieren, in ihrer heutigen Sitzung beschlossen.

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Janssen vereinbart Zusammenarbeit mit USAID im Kampf gegen multiresistente Tuberkulose
16.12.2014

Janssen vereinbart Zusammenarbeit mit USAID im Kampf gegen multiresistente Tuberkulose

Janssen, Pharmasparte des Gesundheitskonzerns Johnson & Johnson, hat eine Vereinbarung mit der United States Agency for International Development (USAID) unterzeichnet. Das Abkommen mit der US-Behörde für Entwicklungszusammenarbeit sieht vor, dass Janssen Arzneimittel gegen multiresistente Tuberkulose im Wert von rund 30 Millionen US-Dollar bereitstellt. Gemeinsam wollen die Partner Patienten in Schwellen- und Entwicklungsländern den Zugang zu Medikamenten erleichtern und deren richtige Anwendung sicherstellen

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„Weltweiten Eintrag von Medikamentenwirkstoffen in die Umwelt stoppen“
16.12.2014

„Weltweiten Eintrag von Medikamentenwirkstoffen in die Umwelt stoppen“

Weltweit finden sich Rückstände von Medikamentenwirkstoffen in Flüssen, Bächen und Seen. Die Kläranlagen können die vom Menschen wieder ausgeschiedenen, nur schwer abbaubaren Arzneistoffe nicht zurückhalten. „Es ist dringend notwendig, den Eintrag von pharmazeutischen Wirkstoffen in die Umwelt zu stoppen. Sie können die Umwelt schädigen und langfristig ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen“, sagt Dr. Heinrich Bottermann, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Eine verbesserte Abwasserreinigung werde alleine nicht ausreichen. Deshalb unterstützt die DBU fachlich und finanziell mit über 460.000 Euro die Leuphana Universität Lüneburg, die ein umweltverträgliches, leichter abbaubares Antibiotikum entwickeln will. Bottermann fordert aber auch, den Umgang mit Antibiotika in der Tier- und Humanmedizin auf das absolute Minimum zu reduzieren und warnt vor zu großen verabreichten Mengen und dadurch zunehmend auftretenden antibiotikaresistenten Bakterien.

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