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"Wir sind auf dem richtigen Weg"

30.03.2015 16:20
Statement zum DPT 16 von Staatssekretär Karl-Josef Laumann
„Der Deutsche Pflegetag ist aus der Pflegelandschaft in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Namhafte Vertreter aus Pflege, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tauschen sich hier jedes Jahr über die großen und kleinen Herausforderungen aus, die hinter und natürlich auch noch vor uns liegen. Das treibt die Weiterentwicklung der Pflege in unserem Land voran. Das Jahr 2016 ist für die Pflege ein ganz wichtiges: Nachdem der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet hat, haben in diesem Jahr nun alle Beteiligten – Pflegebedürftige, Pflegeeinrichtungen, Trägerverbände, Pflegekassen und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung – ausreichend Zeit, um sich auf die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes vorzubereiten. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, aber es ist auch eine Aufgabe, die sich lohnen wird. Denn der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird für eine gerechtere und ganzheitliche Begutachtung von Pflegebedürftigkeit sorgen – gerade im Hinblick auf Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Mit den neuen Pflegegraden werden wir endlich zu einer modernen und besseren Bewertung des Pflege- und Betreuungsaufwands der Pflegebedürftigen gelangen. Für mich ist dabei klar: Das wird auch zu einer Neubewertung des Personalbedarfs in den Einrichtungen führen müssen. Denn eine bessere Versorgung von z.B.demenzerkrankten Menschen erreicht man nicht ohne eine bessere Personalausstattung. Aus diesem Grund sind Einrichtungen und Pflegekassen aufgerufen, die Pflegesätze und Personalschlüssel für 2017 neu zu verhandeln. Ganz wichtig ist, dass in der Landespflegesatzkommission dann Zuschläge für stationäre Pflegeeinrichtungen vereinbart werden, wenn das auch tatsächlich zu neuen Konzepten mit mehr Personal führt. Nur dann werden Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen die Verbesserungen durch die größte Reform in der Geschichte der Pflegeversicherung spüren. Denn: Für den Systemübergang wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozent angehoben.
Diese zusätzlichen Mittel sind auch für Mehraufwendungen durch die Systemumstellung gedacht. Sie müssen da ankommen, wo sie benötigt werden: bei den Pflegebedürftigen und den Pflegekräften. Blosse Mitnahmeeffekte sind vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt. Wir brauchen deshalb unbedingt Transparenz, wofür Zuschläge zwischen Kosten- und Einrichtungsträgern vereinbart werden. Den Ansatz der ganzheitlichen Betrachtung von Pflege verfolgt darüber hinaus auch das geplante Pflegeberufsgesetz mit der Generalistik. Ich kann es gar nicht oft genug betonen: Eine der
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Ausgabe 03 / 2016