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Die Akzeptanz bleibt abzuwarten

30.03.2015 16:20
Mit dem kürzlich aufgelegten Themenreport „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ richtet das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), eine gemeinnützige operative Stiftung, die sich dem Themenfeld Qualität in der Versorgung von älteren Menschen mit Pflege- und Hilfebedarf widmet, den Fokus auf ein Gebiet, das im öffentlichen Bewusstsein noch nicht ausgeprägt genug ist. „Angesichts der demografischen Entwicklung und des steigenden Hilfe- und Pflegebedarfs sind gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eine zentrale gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Aufgabe“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorsitzender des ZQP-Vorstands, in seinem Vorwort zum Themenreport, der einen Überblick zum Diskussionsstand sowie zur aktuellen Datenlage geben und auf dieser Grundlage den Unterstützungsbedarf sowie die Passung aktueller gesetzlicher Regelungen reflektieren will.
>> Der Gesetzgeber hat, so Suhr, gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege seit einigen Jahren auf die politische Agenda gebracht. So sind zum 1. Januar 2015 das seit 2008 gültige Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Pflegezeitgesetz, kurz PflegeZG) und das seit 2012 rechtskräftige Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) angepasst worden, wobei im Letzteren unter anderem ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt worden ist. Dieser greift jedoch in der Regel nur in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten, für deren Beschäftigte auch ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt worden ist. Während der Familienpflegezeit kann die Arbeitszeit zum Zwecke der Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche verringert werden.
„Diese Maßnahmen könnten für viele der pflegenden Angehörigen, die sich bereits über dauerhafte Teilzeittätigkeiten auf ihre Situation eingestellt haben, zu spät kommen“, erklärt ZQP-Vorstand Suhr. Inwieweit diese neuen Regelungen gerade bei den nachrückenden, noch nicht auf die Angehörigenpflege eingestellten Generationen pflegender Angehöriger auf Akzeptanz stoßen und zukünftig Weichen für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege stellen würden, bleibe abzuwarten. In jedem Fall werde zunächst die Zahl Erwerbstätiger weiter deutlich steigen, die sich parallel zur Berufstätigkeit um hilfe- und pflegebedürftige Angehörige kümmern müssten. Suhr ist sich sicher: „Mit dieser Entwicklung werden sich die Arrangements häuslicher und familiärer Pflege weiter ändern.“ Denn schon seit Jahren zeichne sich der Trend ab, die häusliche Pflege in der Familie mit verschiedenen Formen professioneller Unterstützung aus dem Bereich ambulanter und teilstationärer Pflege und haushaltsnahen Dienstleistungen zu kombinieren.


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Ausgabe 01 / 2016