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„Wer in Fallpauschalen rechnet, muss sich nicht wundern“

30.03.2015 16:20
Statement von Michael Burkhart, Leiter des Bereichs Healthcare and Pharma von PwC Deutschland
Die Entwicklung, Vergütungsformen im Gesundheitswesen zu modifizieren und anzupassen, ist in Deutschland seit vielen Jahren zu beobachten: So wurden die erbrachten Leistungen in den 90ern noch nach tagesgleichen, vollpauschalierten Pflegesätzen berechnet, das bedeutete also eine Vergütung pro Zeiteinheit: im Krankenhaus pro Behandlungstag und im ambulanten Bereich mit einer Pauschale pro Quartal.
Die Einführung der DRG – diagnosebezogene Fallgruppen – und somit der Vergütung pro Fall mit einer Pauschale hatte den positiven Effekt, dass sich die Verweildauer im Krankenhaus deutlich verkürzte. Doch zugleich stiegen die Fallzahlen dramatisch an. Im Grunde gilt auch für das Gesundheitssystem: „You get what you pay for“. Wer in Fallpauschalen rechnet, muss sich nicht wundern, wenn es mehr und mehr werden.
Mit dieser Erkenntnis im Hinterkopf ist die Vergütungsform „Pay for performance“ meines Erachtens der Schritt in die richtige Richtung. Denn dieses Prinzip zielt darauf, eine gute Qualität zu vergüten und damit die Fallzahlen zu reduzieren, weil gut versorgte Menschen länger gesund bleiben. Persönlich bin ich sogar der Meinung, dass das noch nicht weitreichend genug ist. Nehmen wir zum Beispiel die Automobilindustrie: Hier bezahlt der Kunde nur indirekt die Qualität des Fahrzeugs. Für ihn geht es primär darum, dass die Zufriedenheit mit der Leistung des Fahrzeugs stimmt. Dazu informiert er sich vorab über diverse Tests und Fachzeitschriften. Auch im Gesundheitswesen sollte es zum Ziel werden, ambulante und stationäre Vergütungsmodelle zu entwickeln, die die Zufriedenheit der Bürger mit den Behandlungen und Versorgungsleistungen berücksichtigen. Doch in nahezu allen Volkswirtschaften fehlt bislang der Mut, solche Konzepte umzusetzen.
Man muss sich dazu vor
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Ausgabe 01 / 2016