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Chance für Pflegefachfrauen und -männer

30.03.2015 16:20
Das Bundeskabinett hat am 13. Januar den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen, der auf einen Referentenentwurf beruht, der im November vorgelegt wurde. Während das neue Gesetz, das nach dem parlamentarischen Prozess bereits Januar 2017 mit ersten Finanzierungsregelungen und 2018 Inkraft reten soll, von Schwesig als „ein wichtiges Signal zur Aufwertung eines Berufs“ und einen „wichtigen Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit“ verstanden wird, betont Gröhe, dass dadurch „Pflegefachfrauen und –männer künftig mehr Chancen“ bekämen, sich beruflich weiterzuentwickeln. Damit fährt er gleich zwei neue Beurfsbezeichnungen ein, die es bisher noch nicht gab. Die Reaktionen auf das Pflegeberufegesetz, kurz PflBG, sind größtenteils positiv, wenn auch von Seiten der Krankenkassen und Krankenhäuser diverse Änderungswünsche zu Details der Finanzierung eingebracht werden sowie von Vertretern der Jugend- und Altenpflege ein Veto in den Raum gerufen wird.
>> „Die Entscheidung des Bundeskabinetts für eine generalistische Pflegeausbildung mit Schwerpunktbildung ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung der Pflegeberufe in Deutschland“, bewertet der Pflegerat das vom Kabinett beschlossene  PflBG. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) begrüßt „die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung“ und den gesetzgeberische Ansatz, „einen zukunftsfähigen einheitlichen Pflegeberuf zu schaffen“. Das sind Ziele, die „grundsätzlich“ auch von der Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), dem Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), dem Arbeiter Samariter Bund (ASB), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) sowie der Kassenärztlichen Bundessvereinigung (KBV) und dem  Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) geteilt werden.
Problemfall:
Alten- und Jugendpflege
Eine generalistische Ausbildung, wie sie im vorliegenden Referentenentwurf vorgesehen ist, ist hingegen für die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) „als Vorbereitung für die Pflege von Kindern“ ungenügend, was der Deutsche Berufsverband Altenpflege e.V. (DBVA) auch bei der Altenpflege so sieht. „Wir lehnen eine Generalisierung der Pflegeausbildung und die Abschaffung der drei spezialisierten Pflegeberufe, insbesondere der Altenpflege ab,“ erklärt der DBVA in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Der Berufsverband Altenpflege weigert sich zudem generell, einer neuen Ausbildung zuzustimmen, deren Inhalt, Struktur und Outcome nicht definiert sei. Die potenziellen neuen generalistischen „Pflegefachfrauen“ und „Pflegefachmänner“ könnten, so die Befürchtung des DBVA „nicht das Wissen und Können erwerben und die fachlichen Kompetenzen entwickeln, wie sie heute Absolventen und Absolventinnen der Alten-, Kinder- Gesundheits- und Krankenpflege“ hätten.
Auch die Arbeiter Wohlfahrt (AWO) hat an dieser Stelle Bedenken. „Angesichts des demografischen Wandels dürfen bei der Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung die Spezifika der Altenpflege nicht verloren gehen“, betont Rifat Fersahoglu-Weber, Vorstandsvorsitzender des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig. Die fachgerechte Versorgung älterer Menschen müsse nach der Meinung von Fersahoglu-Weber „auch in Zukunft ohne Qualitätsverlust sichergestellt werden“.
Nach Ansicht der BAGSO biete hingegen die Anpassung an europäische und internationale Standards die Chance, das Ausbildungsniveau anzuheben und im gesamten Pflegebereich zu vereinheitlichen. Vor diesem Hintergrund werde die Sorge, dass der Altenpflegeberuf bei einer generalistischen Ausbildung seinen sozialpflegerischen Schwerpunkt einbüßt und damit seine gewachsene Besonderheit verliert, relativiert. Die Erfordernisse der Versorgung künftiger Patienten- und Bewohnergenerationen werden, so die BAGSO weiter, auch ....
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Ausgabe 01 / 2016