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Bundeskartellamt gibt Weg frei für Joint Venture von Celesio und Medco

05.08.2010 12:17
MedcoCelesio B.V. wird sektorübergreifende Lösungen anbieten, die die Qualität der Arzneimittelversorgung erhöhen sollen und damit gleichzeitig zu einer Reduzierung der Kosten beitragen.

Das Bundeskartellamt hat jetzt der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Celesio AG und der Medco Health Solutions, Inc. zugestimmt. Dies teilten die beiden Unternehmen heute mit. Das Gemeinschaftsunternehmen MedcoCelesio B.V. wird, wie am 21. Juni 2010 vereinbart wurde, den beiden Muttergesellschaften je zur Hälfte gehören und seinen Sitz in Amsterdam haben. MedcoCelesio B.V. wird sektorübergreifende Lösungen anbieten, die die Qualität der Arzneimittelversorgung erhöhen sollen und damit gleichzeitig zu einer Reduzierung der Kosten beitragen.

Das Joint Venture wird sich dabei auf Patienten mit chronischen oder komplexen Erkrankungen wie Diabetes, Asthma, hohen Cholesterinwerten und Herzerkrankungen konzentrieren, die nach statistischen Erkenntnissen häufig die ärztlich verordnete Therapie nicht vollständig befolgen. Dadurch entstehen nach Expertenschätzungen in Europa jährliche Folgekosten von 200 bis 300 Milliarden Euro.

In Kooperation mit Leistungserbringern wie Apothekern oder Ärzten wird sich das Joint Venture darauf konzentrieren, die Therapietreue, also die Befolgung der ärztlichen Anweisungen rund um die Medikamenteinnahme, zu erhöhen. Dies wird zu einer besseren Gesundheit der Patienten beitragen und gleichzeitig sonst entstehende Folgekosten deutlich reduzieren.

Das Joint Venture plant, im Jahr 2010 zunächst in Deutschland operativ tätig zu werden. MedcoCelesio B.V. wird dann schrittweise in weiteren wichtigen europäischen Märkten wie Großbritannien, Frankreich, Spanien sowie Italien aktiv werden. Insgesamt ist der Markteintritt in die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz und Norwegen vorgesehen. Die Ausweitung der Präsenz auf die jeweiligen europäischen Länder wird entsprechend der Marktnachfrage und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. 

05.08.2010