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Pilotprojekt: Effizientere ärztliche Betreuung von Pflegeheimen

11.01.2017 15:05
Bessere Erreichbarkeit, höhere Besuchsfrequenz und abgestimmte ärztliche und pflegerische Versorgung: Das sind die Eckpunkte der Versorgungsverträge, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die ärztliche Versorgung in Altenheimen verbessern wollen. An dem Pilotprojekt beteiligt sind Ärztenetze aus fünf westfälischen Städten – darunter auch Münster. Knapp zwei Jahre nach dem Start zieht InTherAKT-Projektpartnerin Sonja Laag von der Barmer eine erste Bilanz.

Wechselnde Ärzte führen häufig zu Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Arzt, Altenheim-Bewohner und Pflegepersonal. Eine seit 2014 laufende Vereinbarung der GKV mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter Einbeziehung von Arztnetzen soll  hier Verbesserungen erproben. Auch einige der bei InTherAKT teilnehmenden 14 Hausärzte und neun Altenhilfeeinrichtungen sind beteiligt. „Und auch in diesem Projekt konnten Nahtstellen bzw. auch Hindernisse in der Kooperation und Kommunikation identifiziert werden“, bringt Professor Jürgen Osterbrink, Projektleiter von InTherAKT, ein wesentliches Thema auf den Punkt.

„Die Erfahrungen aus den ersten zwei Jahren zeigen viele positive Ansätze, die in Zukunft aber noch weiter ausgebaut werden müssen, insbesondere die ärztliche Teambildung“, berichtet Sonja Laag, Leiterin Versorgungsprogramme der Barmer und Partnerin im Projekt InTherAKT. „Unser erklärtes Ziel ist, dass die niedergelassenen Ärzte sich zu Versorgerteams aus etwa 5 bis 7 Ärzten zusammenfinden und untereinander abstimmen, welches Team welche Pflegeeinrichtung betreut. Nur so kann eine verlässliche und qualifizierte Betreuung gewährleistet werden“. Die Sicherstellung der Erreichbarbarkeit des Ärztenetzes sei zudem enorm wichtig. Darüber hinaus könnten auch die Rufbereitschaftszeiten ausgedehnt werden.

Die Besuchsfrequenz ist weiterer Vertragsbestandteil der Versorgungsverträge. Hier geht es auch um individuelle Bedürfnisse je nach Befund. „Während für manchen Altenheimbewohner zwei Besuche pro Quartal ausreichen, brauchen Patienten in der Sterbephase manchmal zweimal täglich persönliche Betreuung – und das von Ärzten, die sie auch kennen“, erklärt Dr. med. Ralf Becker vom Hausärzteverbund Münster. Das sicherzustellen erfordere einen hohen Aufwand auf Seiten der Ärzteschaft, der auch entsprechend honoriert werden müsse. Deshalb sei auch eine besondere Vergütung in den Versorgungsverträgen vereinbart.

Ganz wichtig für das Pflegepersonal in den Altenhilfeeinrichtungen sei auch eine schnelle Situationseinschätzung im Krisenfall, ergänzt Prof. Jürgen Osterbrink, Projektleiter von InTherAKT: „Wir müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiter dort sofort eine Rückmeldung bekommen, wenn sie bei einem Bewohner Auffälligkeiten beobachten. Auch deshalb haben wir unser Projekt mit den neuen Versorgungsverträgen verzahnt, die auch diese Thematik zum Inhalt haben.“

Grafik: Barmer/ InTherAkt

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