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Ausbildungsreform: Viele Fragen offen

12.04.2017 12:17
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) betrachtet den Kompromiss zur Pflegebildungsreform als Einstieg in die Generalistik, bisher aber noch mit vielen Unbekannten. DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein spricht sich beispielsweise deutlich gegen die im Raum stehende Vorstellung aus, dass Schüler/-innen die Ausbildung nach zwei Jahren beenden und damit eine Assistenzqualifikation erreichen. Das sei weder fachlich noch berufspädagogisch sinnvoll machbar.

In der Gesamtbewertung ist aus Sicht des DBfK festzuhalten: lieber ein Kompromiss, der zumindest den Einstieg in die Generalistik inklusive der wichtigen Bausteine hochschulische Ausbildung und Vorbehaltsaufgaben sichert, als keine Reform. Denn das Scheitern der Reform würde nach Ansicht des Verdandes für mindestens eine Legislaturperiode weitere Reformschritte blockieren, da keine Regierung sich an ein derart heißes Eisen wagen würde. Es sei allerdings frustrierend und ernüchternd zu beobachten, welche Argumentation zu diesem Kompromiss im Bundestag geführt habe.

Verlierer des Kompromisses sei vor allem die Altenpflege. Der Deprofessionalisierungsdruck auf die Pflege, der vor allem in diesem Bereich wirke, sei fatal. Denn gerade bei pflegebedürftigen Menschen in der Altenhilfe benötige man eine sehr hohe pflegerische Kompetenz, um eine gute Versorgung möglich zu machen. Es müsse ein zentrales Anliegen der generalistischen Ausbildung sein, diesen Qualitätsanspruch abzusichern. Einige Arbeitgeber sowie Abgeordnete schätzten das Anforderungsprofil zu gering ein. Das sei kurzsichtig und gehe zu Lasten der zu pflegenden Menschen.

Nach langem Aussitzen und zähen Verhandlungen haben sich die Fraktionen der Regierungsparteien kürzlich doch noch auf einen Kompromiss zur Ausbildungsreform in der Pflege geeinigt. An den Details zur Umsetzung des Kompromisses wird derzeit im Bundestag gefeilt, voraussichtlich im Mai wird das Parlament über das Gesetz abstimmen. Die Eckpunkte, soweit bekannt, sehen vor:

  • Die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung wird durch die generalistische Ausbildung abgelöst.
  • Alle Elemente des Entwurfes des Pflegeberufsgesetzes bleiben erhalten (also auch hochschulische Ausbildung als zweiter Zugang zum Beruf und vorbehaltene Tätigkeiten).
  • Nach 22 Monaten können sich die Schüler/-innen entscheiden, ob sie im 3. Ausbildungsjahr einen generalistischen Abschluss oder doch lieber einen Altenpflege- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeabschluss anstreben wollen.
  • Nach 6 Jahren Umsetzung wird dem Bundestag berichtet, wie viele Schüler sich jeweils für die drei Möglichkeiten entschieden haben. Sollten sich mehr als 50% für die Generalistik entschieden haben, werden die zusätzlichen Abschlüsse abgeschafft.

 

Der DBfK ist davon überzeugt, dass das generalistische Ausbildungsmodell das einzig zielführende für eine gute pflegerische Versorgung in Deutschland ist und will sich in diesem Sinne auch weiterhin in die politische Debatte einbringen.

Bildquelle: DBfK

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