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Gröhe: Pflegekräfte sind tragende Säule des Systems

12.05.2016 10:50
Größere Wertschätzung der Pflegenden und die Umsetzung der von der Bundesregierung verbesserten Voraussetzungen bezüglich der Personalstärke und Bezahlung der Fachkräfte fordern Staatssekretär Karl-Josef Laumann und Bundesgesundheitsmininster Hermann Gröhe anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale.

Die große Mehrheit der Bevölkerung (95 Prozent) hält den Pflegeberuf für einen fachlich anspruchsvollen Beruf mit Zukunft, 98 Prozent sind der Meinung, dass Pflegende mehr Anerkennung für ihre Arbeit erhalten sollten. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage von Infratest dimap 2016. Die große Mehrheit der Bevölkerung hält zudem die Leistungsverbesserungen, die in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht wurden, für wichtig und richtig. 66 Prozent der Bevölkerung halten es zudem für wichtig, dass demenziell Erkrankte künftig einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Personalausstattung muss angepasst werden

Ab dem 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Demenziell Erkrankte erhalten dadurch erstmals gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Auch die Situation in den Pflegeeinrichtungen soll sich verbessern: Bis Herbst 2016 müssen neue Pflegesätze vereinbart und damit auch die Personalausstattung in den Einrichtungen überprüft und an den Bedarf angepasst werden.Zudem wird die Pflege-Selbstverwaltung gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftliches Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.

Tariflöhne müssen refinanziert werden

Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn abgesichert: Es wurde gesetzlich klargestellt, dass die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen durch die Kostenträger refinanziert werden müssen. Pflegeeinrichtungen müssen dazu nachweisen, dass sie ihren Pflegekräften auch tatsächlich Tariflöhne bezahlen. Um Lohndumping zu verhindern, wird der 2010 eingeführte Pflege-Mindestlohn zudem zum 1. Januar 2017 angehoben.

Darüber hinaus soll der Bürokratieabbau mit dem Projekt "Ein-STEP" vorangetrieben werden. Damit werden  Pflegeeinrichtungen unterstützt die Pflegedokumentation in der Praxis effizienter zu gestalten, ohne fachliche Standards zu vernachlässigen oder Haftungsrisiken zu erzeugen.

Zusätzliche Betreuungskräfte verbessern den Pflegealltag

Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen auf bis zu 45.000 nahezu verdoppelt werden kann. Allein für das Jahr 2015 wurden etwa 12.000 neuen Stellen für zusätzliche Betreuungskräfte geschaffen, außerdem wurde die Stundenzahl vieler Teilzeitkräfte aufgestockt. Zum 31. Dezember 2015 haben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums deutlich über 95 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen und über 60 Prozent der teilstationären Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt.

Die Berufsausbildung wird modernisiert und für die Auszubildenden kostenfrei

Um mehr Fachkräfte zu erhalten soll das Schulgeld abgeschafft  und stattdessen eine Ausbildungsvergütung bezahlt werden. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird erstmals eine bundesgesetzliche Grundlage für ein Pflegestudium geschaffen. Das trägt dazu bei, die Pflegequalität weiter zu steigern. Nach einer repräsentativen Infratest dimap-Befragung aus dem Jahr 2016 sind 65 Prozent der Bevölkerung der Meinung, dass die Ausbildung zur Alten- und Krankenpflege in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erfolgen sollte.

Außerdem: Mit dem Pflegestellen-Förderprogramm fließen den Kliniken 2016 bis 2018 Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro zu, ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Ab 2017 erhalten Krankenhäuser zudem einen Pflegezuschlag von insgesamt 500 Millionen Euro. Er wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt. Damit erhalten Krankenhäuser einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. Darüber hinaus ist gesetzlich geregelt, dass Tarifkostensteigerungen im Bereich der Krankenhauspflege refinanziert werden müssen.

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