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Gesetzliche Pflegepersonalstandards unerlässlich

01.08.2016 10:09
„Nurse-to-Patient Ratios“ lautet der Titel des Faktenblattes, dessen deutsche Übersetzunng der Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Ende Juli in Berlin vorstellte und damit seine Foderung nach einer gesetzlich definierten Pflegepersonalbemessung und Personalmindeststandards in den Krankenhäusern unterstreicht.

„Während in Deutschland die Politik wenig tut, haben andere Länder längst Fakten geschaffen. Denn dass Patientensicherheit und eine gute, risikoarme Versorgung im Krankenhaus unmittelbar mit der Pflegepersonalbemessung korrelieren, bestreitet international niemand, die Studienlage ist eindeutig. Deshalb ist es verantwortungslos, die Personalbemessung in der Pflege dem freien Spiel der (ökonomischen) Kräfte zu überlassen", kritisiert DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.

Seit Jahren weise der DBfK auf diese Probleme hin, die sich seit Aussetzen der Pflege-Personalregelung (PPR) 1996 und vor allem mit Einführung des DRG-Systems kontinuierlich verschärft haben. Für die Pflege im Krankenhaus fordert der DBfK:

  • Bemessung und Qualifikation des einzusetzenden Pflegepersonals müssen sich am tatsächlichen Versorgungs- und Pflegebedarf der Patienten und nicht an ökonomischen Interessen orientieren.
  • Der Gesetzgeber muss gesetzliche Personalbemessungs-  inkl. vorgegebener, nach oben justierbarer Mindeststandards verpflichtend einführen. Die Einhaltung muss kontrolliert und Verstöße mit Sanktionen belegt werden. Das gilt für Krankenhäuser wie für Pflegeheime.
  • Der Staat hat seine Aufsichtspflichten in Bezug auf die Einhaltung geltenden Arbeitsrechts wahrzunehmen.

 

Das ICN-Faktenblatt „Nurse-to-Patient Ratios“ in deutscher Übersetzung gibt es als Download unter https://www.dbfk.de/media/docs/download/Internationales/ICN-Faktenblatt-Nurse-to-Patient-Ratios-2016.pdf

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