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„Das Pflegeberufsgesetz zur Umsetzung der generalistischen Ausbildung“

30.03.2015 16:20
Abstract des Vortrags von Dr. Volker Grigutsch auf dem Deutschen Pflegetag 2015
Statt den drei Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkranken-pflege und der Altenpflege gibt es zukünftig eine Ausbildung. Damit ensteht ein neuer Pflegeberuf mit einem neuen Berufsbild.
Veränderte Anforderungen an den Pflegeberuf ergeben sich durch den demografischen Wandel und den Wandel im Krankheitsspektrum, aber auch durch Veränderungen in der Gesundheitsversorgung. Auf der einen Seite erhöht sich die Anzahl an chronischen Erkrankungen und die Multimorbidität nimmt zu. Auf der anderen Seite wird infolge des medizinischen Fortschritts mit den sich daraus ergebenden neuen Möglichkeiten von Diagnostik und Therapie das Versor-gungsgeschehen zunehmend komplexer, die Anforderungen an Kooperation und interprofessionelle Zusammenarbeit steigen. Mit der neuen einheitlichen Pflegeausbildung erfolgt die erforderliche Neuausrichtung.
Im Laufe der beruflichen Tätigkeit ändern sich vielfach Rahmen- und Arbeitsbedingungen. Unterschiedliche Tätig-keitsfelder der Pflege ermöglichen es den Pflegenden, Art und Arbeitsfeld ihrer Berufstätigkeit an ihre eigene persönliche Lebenssituation anzupassen. Aufstiegs- und Fortentwick-lungsmöglichkeiten sind daher wesentliche Aspekte für die Attraktivität eines Berufes.
Dazu benötigen wir nicht nur eine qualifizierte Berufs-ausbildung, sondern auch ein gestuftes Aus-, Fort- und Weiterbildungssystem. Die Ausbildung soll durchlässiger werden, dazu wollen wir in enger Kooperation mit den Ländern ein durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem entwickeln (Stichwort: Eröffnung von Chancen – Mitnahme aller).
Tragende Säule der neuen Pflegeausbildung ist die dreijährige berufliche Ausbildung. Sie ermöglicht eine hohe Fach-kräftequote und damit eine durchgängig hohe Pflegequalität.
Ausbildungsziel ist es, den Auszubildenden die beruflichen Handlungskompetenzen zu vermitteln, die sie befähigen, Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären, teilstationären und ambulanten Pflegesituationen zu pflegen.
Pflege in diesem Rahmen umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere auch Maßnahmen zur Gesund-heitsförderung und zum Erhalt der Alltagskompetenz. Dazu benötigen die Auszubildenden die erforderliche hohe Lern- und Methodenkompetenz.
Ausrichten soll sich die Ausbildung an dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei soll die Ausbildung die Schülerinnen und Schüler zu eigen-verantwortlicher Pflege, zur verantwortlichen Mitwirkung an der ärztlichen Versorgung und zu interdisziplinärer Zusammen-arbeit befähigen.
Wesentlich ist auch die Vermittlung der Fähigkeit zu fachlicher Kommunikation und interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, um multidisziplinäre und berufs-übergreifende Lösungen entwickeln zu können.
Die neue einheitliche Pflegeberufeausbildung eröffnet mit ihrem breit angelegten Kompetenzprofil den Zugang zu breit-gefächerter beruflicher Tätigkeit mit hoher Professionalität.

Ausgabe 02 / 2015