Sie sind hier: Startseite Abstracts Kurzfassungen 2018 In die richtige Richtung

In die richtige Richtung

29.03.2018 16:19
Licht und Schatten offenbart der 5. MDS-Pflege-Qualitätsbericht, der im Februar vom GKV-Spitzenverband und dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) vorgestellt wurde. Auf der Grundlage von Daten aus über 26.000 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2016 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) stattgefunden haben, wurden Mängel in Bereichen der Heimversorgung sowie in der ambulanten Pflege und auch bei der Beratung der Pflegebedürftigen identifiziert. Nicht außer Acht lassen sollte man jedoch dabei auch einige Verbesserungen. Ein Novum ist die Veröffentlichung der Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege.

>> Festzuhalten ist: „Auch wenn noch einiges zu tun ist, entwickelt sich die Pflegequalität doch insgesamt in die richtige Richtung“, so das Resümee von Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, bezüglich des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichtes, für den MDK-Prüfer die Versorgungsqualität bei 175.000 pflegebedürftigen Menschen untersucht haben. Kiefer identifiziert allerdings „zwei zentrale Baustellen“: Zum einen die verbesserungswürdigen Bedingungen für die Pflegekräfte, damit der Beruf an Attraktivität gewinne und auch zur dauerhaften Ausübung einlade. Zum anderen stehe die Stärkung der Transparenz über die Pflegequalität im Fokus, an deren System die Wissenschaft derzeit arbeitet. Ende dieses Jahres, so Kiefer, rechne man mit dem Beginn der Umsetzungsphase. „Schlechte Qualität soll sich, anders als es bei den Pflegenoten möglich war, nicht mehr verstecken können“, fordert er.

Auch Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, sieht Verbesserungsbedarf – beispielsweise bei der Schmerzerfassung. Wenn diese nicht systematisch erfolge, dann könnten Medikamentengaben nicht angepasst werden. Die Untersuchungsergebnisse im stationären Bereich machen nämlich deutlich, dass trotz einer Steigerung der Durchführungsrate bei der Schmerzerfassung von 80,3 Prozent im Jahr 2013 (4. Pflege-Qualitätsbericht) auf 82,1 Prozent im Jahr 2016, immer noch 17,9 Prozent der Bewohner nicht erfasst werden.

Das Beispiel der Wundversorgung zeigt sogar eine Verschlechterung zwischen den genannten Erhebungszeiträumen. Mit 24,4 Prozent erfolgt diese im stationären Bereich nur bei rund jedem vierten Patienten nach aktuellem Wissensstand. Abhilfe könne nur durch die Verbesserung der Personalausstattung wie auch durch die Umsetzung des fachlich gebotenen Handlungsbedarfes geschaffen werden, meint Pick.

Wenngleich bei der Dekubitusprophylaxe laut Bericht noch kein zufriedenstellendes Niveau erreicht ist, so ist hier innerhalb der drei Jahre zwischen den Erhebungen eine Verbesserung von 75,6 Prozent auf 80,7 Prozent erzielt worden. Einen positiven Trend attestiert der 5. Pflege-Qualitätsbericht auch der rückläufigen Entwicklung bei den freiheitseinschränkenden Maßnahmen. Lag der Anteil der Bewohner, bei denen Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, im Jahr 2013 bei 12,5 Prozent, so ist dieser Wert auf 8,9 Prozent im Jahr 2016 zurückgegangen. Dabei spielen laut Bericht die Beratungen der MDK-Prüfer eine nicht unwesentliche Rolle, indem diese beispielsweise auf den Einsatz technischer Assistenzsysteme wie Sensormatten zum Schutz vor Stürzen hinweisen.

In der ambulanten Pflege sind eine sorgfältige pflegerische Bestandsaufnahme und die Beratung des Betroffenen zum Umgang mit Risiken entscheidend, wie die Autoren wissen lassen. Denn nur die Übernahme der festgestellten Bedarfe wird vertraglich mit dem Pflegedienst geregelt.

Bei der Demenz-Beratung wurden im Jahr 2016 77,4 Prozent der Betroffenen zu Maßnahmen wie dem Umgang mit Selbstgefährdung, Tagesstrukturierung und anderem informiert. Das entspricht einer deutlichen Verbesserung von über 10 Prozent (2013: 66,3 Prozent). Ebenso konnte die von 43,7 Prozent in Anspruch genommene Beratung bei eingeschränkter Kontinenz beziehungsweise Ausscheidung von 72,5 Prozent (2013) auf 80,9 Prozent gesteigert werden.

Allerdings kommt die außerklinische Intensivpflege nicht so gut weg, da unter den 1,1 Prozent der Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld, die auf eine Beatmung angewiesen sind, im Jahr 2016 bei nur 75,3 Prozent die Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes sachgerecht war. Im Jahr 2013 lag der Wert noch bei 83,1 Prozent.

Pick teilt jedoch grundsätzlich Kiefers Meinung: „Der Bericht belegt aber dennoch, dass die Mehrheit der Pflegebedürftigen entsprechend der Anforderungen an eine gute Pflege versorgt wird.“ Um die Pflegequalität weiter zu sichern und auszubauen, seien nach wie vor externe Qualitätsprüfungen mit professioneller Beratung unverzichtbar. Dabei werden nach Angaben des MDS die Prüfungen in stationären und teilstationären Einrichtungen unangemeldet durchgeführt, bei den ambulanten Pflegediensten wird aus organisatorischen Gründen der Besuch einen Tag im Voraus angekündigt. Bei Beschwerden erfolgen sogenannte Anlassprüfungen jedoch auch bei ambulanten Pflegediensten unangemeldet.

Für den 5. Pflege-Qualitätsbericht wurden Qualitätsprüfungen in 13.304 Pflegeheimen und in 12.810 ambulanten Pflegediensten des Jahres 2016 ausgewertet. Darüber hinaus sind zum ersten Mal auch die Ergebnisse der Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege in den Bericht eingeflossen, die seit Oktober 2016 Bestandteil der MDK-Prüfungen sind. „Bei gut einem Drittel der Pflegedienste stellten die Prüfer mindestens eine Auffälligkeit in den Abrechnungen fest, bei fast sieben Prozent der Pflegedienste haben die Prüfer gehäuft (sechs und mehr) Auffälligkeiten in der Abrechnung erkannt“, erläutert Jürgen Brüggemann, Teamleiter Pflege beim MDS und Mitverfasser des Berichtes. Dabei arbeiteten die meisten Pflegedienste gut und zuverlässig und rechneten ordentlich ab, so Brüggemann. Bei den auffälligen Diensten müsse man allerdings genauer hinschauen. <<

Ausgabe 01 / 2018