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„Wir wissen, was Sie leisten“

07.04.2020 12:43
Am 19. März traten Bundesgesundheitsminster Jens Spahn und der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, vor die Presse und verkündeten Maßnahmen, die das Pflegepersonal in der Zeit der Corona-Krise stärken und unterstützen sollen. Spahn zählte in einem Maßnahmenkatalog 7 Punkte auf. „Wir müssen in einer dynamischen Lage entscheiden. Ich kann immer nur alle bitten mitzuhelfen, vor allem im Sinne derer, die im Gesundheitswesen helfen, und auch in der Versorgung: Kassierer, LKW-Fahrer, Einräumer. Ich finde, sie haben es verdient, dass wir geduldiger sind“, so Spahn.

>> „Ich setze einfach auf Vernunft. Denn ich finde, dass ist das, auf das man in einem demokratischen Rechtsstaat setzen sollte. Vernunft und Erklärung“, richtete Spahn seinen Appell an die Bundesbürger, denen zu diesem Zeitpunkt in Teilen der Ernst der Lage noch nicht klar gewesen zu sein schien. Die Tags zuvor gestartete BMG-Kampagne #WirBleibenZuhause sollte ebenfalls ein größeres Bewusstsein für die richtigen Verhaltensweisen in Bezug auf das Corona-Virus sein.

Um die Pflegekräfte zu schützen und bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit in der aktuellen Krisensituation zu schaffen, verkündete Spahn folgende Maßnahmen:
• der Pflege-TÜV, der die Qualität von Einrichtungen prüft, werde bis zum 30. September ausgesetzt. Anlassprüfungen sollten weiter durchgeführt werden; die Pflegekassen, die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste prüften dabei im Einzelfall die Notwendigkeit einer Begehung bzw. Prüfung in der Einrichtung unter Berücksichtigung der aktuellen Lage. Die Indikatorenerhebung durch die vollstationären Einrichtungen (derzeit in der Erprobungsphase) werde ebenfalls ausgesetzt.

• Pflegebedürftige sollen bis September nicht mehr körperlich untersucht werden. Die Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sollen stattdessen in einer Kombination von Aktenlage und strukturiertem Interview (telefonisch oder digital)mit dem Pflegebedürftigen, einer Pflegeperson oder Pflegekraft und ggf. dem rechtlichem Betreuer erfolgen. Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung (25 Arbeitstage) werde zunächst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Für die Leistungsgewährung seien wie bisher der Tag der Antragstellung und das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen entscheidend. Für Dringlichkeitsfälle werde der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ermächtigt, bundesweit einheitliche Kriterien für das Vorliegen eines besonders dringlichen Entscheidungsbedarfs festzulegen. Wiederholungsbegutachtungen sollen nicht stattfinden.

• die dadurch gegebenenfalls freiwerdenden Ressourcen an ärztlichem und pflegerischem Personal bei den Medizinischen Diensten und dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung könnten nach Angaben von Spahn ohne Kosten-/Aufwandsersatz in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Gesundheitsämter zum Einsatz kommen. Zur konkreten Umsetzung sollten die Medizinischen Dienste Vereinbarungen mit den Bundesländern treffen.

• es werde die Möglichkeit geschaffen, auf die nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI vorgeschriebenen Beratungsbesuche zu verzichten, ohne den Pflegegeldanspruch zu kürzen. Die Pflegekassen verzichteten bis zum 30. September 2020 vollständig auf die Durchführung und Überprüfung der Beratungsbesuche. Auch eine rückwirkende Kürzung oder Entziehung soll ausgeschlossen werden. Dabei bleibe aber der Anspruch der Pflegebedürftigen auf einen Beratungsbesuch unverändert. Alternativ zur Präsenzberatung komme telefonische und digitale Beratungen in Betracht.

• trete das Virus in einer Pflegeeinrichtung auf, müsse dies gegenüber den Pflegekassen angezeigt werden. In Abstimmung mit den weiteren hierbei zuständigen Stellen hätten die Pflegekassen zusammen mit der Pflegeeinrichtung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung die erforderlichen Maßnahmen und Anpassungen vorzunehmen. Dabei seien zum flexiblen Einsatz des Pflegepersonals (z.B. aus der Tagespflege) in anderen Versorgungsbereichen alle bestehenden Instrumente und Mittel zu nutzen und unbürokratisch einzusetzen.

• Der Personalschlüssel werde befristet ausgesetzt. Die Vergütungskürzungsverfahren sollen ebenso ausgesetzt werden.

• es werde ein zeitlich begrenzter unbürokratischer Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen für durch Corona-bedingte außerordentliche Aufwendungen oder Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen durch rasche gesetzliche Maßnahmen eingeführt.

„Wir wissen, was Sie leisten“, schloss Spahn. „Pflege kann nicht jeder, das ist kein Beruf wie jeder andere. Wir senden mit diesem Programm ein klares Signal für die Pflege.“ <<

Ausgabe 01 / 2020