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AOK Plus: 30 Prozent der Pflegebedürftigen schöpfen Leistung nicht aus

12.01.2021 13:12
Für die Pflege zu Hause steht den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zu. Oft sei allerdings nicht bekannt, welche Betreuungs- und Unterstützungsangebote für diesen Betrag in Anspruch genommen werden könnten, wer die Leistungen dazu erbringen dürfe und wie die Abrechnung funktioniere, teilt die AOK-Plus (Sachsen und Thühringen) mit. Im vergangenen Jahr hätten rund 30 Prozent der AOK Plus-Versicherten diese Leistung nicht in Anspruch genommen.

"Diese zusätzliche Leistung soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. Wir wollen dazu ermutigen, sie verstärkt in Anspruch zu nehmen“, betont Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK Plus. "Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen.“

Alle Pflegebedürftigen, die ambulante Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen. Dieses Geld kann für Angebote im Alltag genutzt werden, z. B. zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung von beispielsweise Arztterminen. Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden. Insgesamt können Versicherte pro Kalenderjahr bis zu 1.500 Euro erstattet bekom-men. Nicht verwendete Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2020 können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden.

Die AOK Plus informiert aktuell telefonisch unter der Service-Hotline 08001059000 welche zertifizierten Anbieter diese Entlastungsleistungen erbringen oder listet online im AOK-Pflegenavigator über das Auswahlfeld "Unterstützung im Alltag“ anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste auf: https://www.pflege-navigator.de/index.php?module=aua Eine Übersicht, was Entlastungsleistungen sind, wem sie zustehen und wer sie erbringen darf, finden Sie im Internet unter: https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK Plus/05-Content-PDF/AOK Plus-Infoblatt-Entlastungsbeitrag-Entlastungsleistungen.pdf

Weiterhin bietet die AOK Plus ihren Versicherten die Möglichkeit den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung online zu stellen. Zudem kann das Angebot des Online-Pflegekurses eine erste Möglichkeit für pflegende Angehörige sein, eine Hilfestellung im Alltag zu erhalten. Unter folgendem Link gelangen Interessierte zum Onlineangebot: plus.aok.de/pflege/onlinekurse