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Beschleunigen Anerkennungsverfahren von ausländischem Pflegefachpersonal

20.11.2018 17:15
Die DKV Pflegedienste und Residenzen GmbH (DKV P&R) und die Bezirksregierung Düsseldorf schließen eine Rahmenvereinbarung, um die Personalbeschaffung von qualifiziertem Pflegefachpersonal aus Nicht-EU-Staaten weitreichend zu vereinfachen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, das Anerkennungsverfahren im Hinblick auf die Feststellung der beruflichen Gleichwertigkeit als Pflegefachkraft in Deutschland zu beschleunigen. In einem Partnerprojekt der DKV P&R zusammen mit dem College AAB in Pristina (Kosovo) kommen die neuen Eckpunkte der Vereinbarung erstmalig zur Anwendung.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt kontinuierlich. 2030 dürften es bereits 3,5 Millionen Menschen sein. Demgegenüber stehen nach Angaben der Bundesregierung aktuell 35.000 offene Stellen im Bereich Pflege und Klinik, 25.000 davon für Pflegefachkräfte.

Die Personalgewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland ist ein vielversprechender Ansatz dem entgegenzuwirken. Hier setzt das neue Konzept der DKV P&R an. In Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, die ein innovatives Modell zur Gewinnung von Fachpflegekräften aus dem Ausland in die Praxis überführen. „Als privater Krankenversicherer und führender Anbieter von Pflegeversicherungen in Deutschland freuen wir uns sehr über die konstruktiven Gespräche und das daraus resultierende Ergebnis unserer Tochtergesellschaft mit der Bezirksregierung Düsseldorf“, betont Mark Lammerskitten, Vorstandsmitglied der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Diese Vereinbarung schafft eine gute Grundlage für eine schnelle, berufliche Gleichstellung von Pflegefachkräften aus Drittstaaten ohne fachliche und bürokratische Hürden.“

Im Rahmen dieser Vereinbarung laufe derzeit ein erstes Projekt der DKV P&R zusammen mit einem Personaldienstleister, einer Sprachschule und dem College AAB Pristina zur Rekrutierung von Pflegefachpersonal aus dem Kosovo. Das AAB verzeichne jährlich rund 800 Absolventen im Ausbildungsgang Gesundheit und Krankenpflege. Ein gemeinsam erarbeitetes Qualifizierungsprogramm bereite interessierte Studenten auf das „Leben und Arbeiten“ in Deutschland vor. Die fachliche Ausbildung in Theorie und Praxis erfolgt mit Hilfe deutscher und kosovarischer Dozenten bis zur Erfüllung der Vorgaben des deutschen Berufsrechts in der Gesundheits- und Krankenpflege. Die Sprachausbildung mit Abschluss B2 erfolge studienbegleitend im Heimatland. Die Ausbildungsnachweise würden in deutscher Fassung, nach deutscher Terminologie und deutschem Rahmenlehrplan zur Verfügung gestellt. Das vereinfache und beschleunige das Verfahren zur Anerkennung in Deutschland.

Die Optimierung der Ausbildungsnachweisbarkeit (Curricula) und die bereits im Heimatland ansetzenden sprachlichen sowie fachlichen Qualifizierungen ermöglichten eine zeitlich signifikante Reduzierung der Ausgleichsmaßnahmen in Deutschland. „Antragstellende mit einer im Kosovo absolvierten Mittelschulausbildung in der Krankenpflege benötigen – sofern keine Berufserfahrung nachgewiesen wird – in der Regel 1.100 Stunden zur Nachqualifizierung in Theorie und Praxis, um in Deutschland in der Krankenpflege arbeiten zu können. Die AAB-Absolventen kommen aufgrund des aufbauenden Studiums und der Nachqualifizierung jetzt mit nur noch 360 Stunden aus“, erklärt Lukas Schmülling, Leiter der Stelle für Berufsanerkennung von Gesundheitsfachberufen bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die positiven Effekte der Vereinbarung. „Die Bezirksregierung Düsseldorf übernimmt die Gleichwertigkeitsprüfungen für den gesamten Raum Nordrhein-Westfalen. Die Absolventen können damit bereits nach drei bis vier Monaten als Fachkraft eingesetzt werden.“

Vor dem Hintergrund der föderalen Ausgestaltung und Handhabung der Gleichwertigkeitsprüfungen ist die DKV P&R bereits mit weiteren Bundesländern in Gesprächen, um das Düsseldorfer Modell weiter auszurollen.