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WIdO veröffentlicht "Pflege-Report 2018"

04.06.2018 16:48
Zwischen deutschen Pflegeheimen bestehen deutliche Qualitätsunterschiede bei der Gesundheitsversorgung. Das zeigt eine aktuelle Analyse, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) im Rahmen des "Pflege-Reports 2018" durchgeführt hat. Danach ist die Zahl der Antipsychotika-Verordnungen, Dekubitus-Fälle und Krankenhaus-Einweisungen in vielen Pflegeheimen zu hoch. Die Autoren schlagen eine Verbesserung der Versorgungstransparenz durch die Nutzung von Abrechnungsdaten vor.

„Wichtig ist, dass wir auch die uns bekannten Probleme bei der gesundheitlichen Versorgung von Pflegeheimbewohnern aufgreifen und nicht nur die Pflege im engeren Sinne beleuchten“, so Dr. Antje Schwinger, Leiterin des Forschungsbereichs Pflege im WIdO und Mitherausgeberin des Pflege-Reports.

Für den Pflege-Report 2018 hat das WIdO Kennzahlen zur pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung in Pflegeheimen berechnet. Neben den Antipsychotika-Verordnungen, den Dekubitus-Raten sowie vermeidbaren Krankenhauseinweisungen wurden außerdem noch der ärztliche Versorgungsgrad sowie Harnwegsinfekte in Pflegeheimen gemessen. Grundlage waren Abrechnungsdaten von AOK-versicherten Pflegebedürftigen aus rund 5.600 Pflegeheimen.

Ein wesentlicher Befund: Je 100 Heimbewohner treten jährlich im Durchschnitt 8,5 neue Dekubitus-Fälle auf. Das auffälligste Viertel der Heime mit 12 oder mehr Fällen hat dreimal so viele Fälle wie das Viertel der Heime mit den niedrigsten Raten. „Zwar muss die unterschiedliche Risikostruktur der Pflegeheimbewohner berücksichtigt werden“, so Schwinger. Allerdings gebe es bewährte Standards in der Dekubitusprophylaxe. Experten gehen davon aus, dass das Auftreten eines Dekubitus bei entsprechender Pflege meist verhindert werden kann. Schwinger: „Insofern sind die großen Unterschiede auch in den noch nicht-risikoadjustierten Raten sehr auffällig.“ Pflegeheime mit mehr Risikopatienten müssten verstärkt Aktivitäten zur Dekubitus-Vermeidung durchführen.

Antipsychotika-Verordnungen als wichtiger Indikator

Ein weiteres Ergebnis ist laut Studienautoren auffällig: 41 Prozent der Demenzkranken im Pflegeheim erhalten mindestens einmal pro Quartal ein Antipsychotikum. Dabei verst0ße die dauerhafte Gabe von Antipsychotika an Demenzkranke gegen medizinische Leitlinien. Genauso wie die Häufigkeit von Dekubitus-Fällen sei auch die Zahl der Antipsychotika-Verordnungen ein wichtiger Indikator, um die Qualität der Versorgung in einem Heim zu bewerten. Im auffälligsten Viertel der Pflegeheime sind es den Ergebnissen zufolge so viele, dass statistisch gesehen jeder Bewohner mit Demenz in zwei Quartalen eine Antipsychotikaverordnung erhält. Damit liegt diese Rate um das 1,5-fache höher als beim Viertel der Heime mit den niedrigsten Werten.

Problematisch erscheinen auch Kennzahlen, die die Schnittstelle zwischen Pflegeheim und Krankenhaus beleuchten. Krankenhausaufenthalte können für die in der Regel hochbetagten, kognitiv eingeschränkten Menschen im Pflegeheim selbst zu einem Gesundheitsrisiko werden. Die Auswertungen des WIdO zeigen nun, dass jeder fünfte Pflegeheimbewohner innerhalb eines Quartals ins Krankenhaus eingewiesen wird. Gleichzeitig gelten aber 40 Prozent dieser Einweisungen in Fachkreisen als potenziell vermeidbar. Bei einer besseren ambulant-ärztlichen Versorgung wären sie zum Teil gar nicht notwendig. „Selbst wenn nicht alle Fälle von Krankenhauseinweisungen tatsächlich vermeidbar sind – die breite Ergebnisspanne zwischen den Pflegeheimen wirft auch hier Fragen auf“, betont Schwinger. Pro Jahr summieren sich die so genannten ambulant-sensitiven Krankenhausfälle durchschnittlich auf 32 Fälle pro 100 Bewohner. Die fünf Prozent der Heime, die am auffälligsten sind, haben doppelt so hohe Raten wie der Durchschnitt. Das heißt, dort sind es 63 Fälle pro 100 Bewohner.

Transparenz des Versorgungsgeschehens

Um die Defizite abzustellen, ist aus Sicht der Pflege-Expertin Schwinger zunächst noch mehr Transparenz über das tatsächliche Versorgungsgeschehen erforderlich. Dadurch gewonnene Kennzahlen könnten dann dabei helfen, den Erfolg von Maßnahmen, zum Beispiel eine regelmäßige Überprüfung der Medikation oder die verbesserte Zusammenarbeit der Pflegeheime mit Ärzten, zu messen und zu bewerten. Für die Betroffenen sei entscheidend, dass bessere Qualität dann auch bei den Pflegeheimbewohnern ankomme. Wer für schlechte Ergebnisse eines Pflegeheims verantwortlich ist, ob nun Pflegekräfte, Pflegeheimleitung oder Ärzte, sei nachrangig. „Hier müssen wir gemeinsam Verantwortung tragen“, so Schwinger.

Aus wissenschaftlicher Perspektive unterstreicht Schwinger die Bedeutung der sektorübergreifenden Qualitätssicherung. „Es ist gut, dass jetzt der Pflege-TÜV völlig neu aufgestellt wird. Aber die gesundheitliche Versorgung der Pflegebedürftigen wird er weiterhin nicht abbilden. Analog zum Krankenhaus, wo die sektorübergreifende Qualitätssicherung über Routinedaten längst etabliert ist, sollten wir auch im Pflegebereich die Abrechnungsdaten für die Verbesserung der Versorgungstransparenz nutzen. Unsere Untersuchung macht hier einen Anfang und schafft ein erweitertes Instrumentarium der Qualitätsmessung.“

Die Umsetzung einer sektorübergreifenden Perspektive mit Hilfe von Abrechnungsdaten der Kranken- und Pflegekassen ist aus Sicht von Schwinger machbar. Das WIdO hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, ein pflege- und gesundheitsbezogenes Indikatorenset für die vollstationäre Pflege auf Basis von Routinedaten zu entwickeln. „Perspektivisch sollen damit nicht zuletzt auch Impulse für die intersektorale Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenvorgaben zur Qualitätssicherung gegeben werden“, so Schwinger.

Weitere Informationen und Download der hier zitierten Studie

Jacobs K, Kuhlmey A, Greß S, Klauber J, Schwinger A (Hrsg.): Pflege-Report 2018, Schwerpunkt: Qualität in der Pflege. Springer, Berlin Heidelberg 2018. ISBN Printausgabe: 978-3-662-54631-4, 232 Seiten; 53,49 Euro

Bild: WIdO