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Bundestag beschließt Pflegestudiumstärkungsgesetz

29.10.2023 13:23
Der Bundestag hat am 19. Oktober 2023 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zur Erleichterung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften, das sogenannte Pflegestudiumstärkungsgesetz, beschlossen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Studierende nach dem Pflegeberufegesetz künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen. Durch Übergangsvorschriften soll sichergestellt werden, dass auch Studierende, die ihr Studium auf der Grundlage der bisherigen Regelungen begonnen haben, eine Ausbildungsvergütung erhalten können. Gleichzeitig sollen die Kosten der ausbildenden Einrichtungen, wie bei der beruflichen Ausbildung, über Ausbildungsfonds refinanziert werden.

Mehr Kompetenzen für Studierende

Weitere Regelungen wurden im parlamentarischen Verfahren aufgenommen. Insbesondere sollen in einem ersten Schritt ab 2025 erweiterte Kompetenzen für die selbständige Ausübung von Heilkunde im Studium vermittelt werden. Konkret geht es um Pflege- und Therapieprozesse bei Menschen in diabetischer Stoffwechsellage sowie bei Menschen mit chronischen Wunden oder Demenz. Hintergrund sind die entsprechenden Module der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz, wie sie für die Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c oder § 64d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entwickelt worden sind. Auch hier stellen Übergangsvorschriften sicher, dass Studierende, die ihre Ausbildung vor 2025 beginnen oder abschließen, diese Qualifikation zusätzlich erwerben können.

Vereinfachungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und weitere Änderungen

Die Regelungen des Gesetzesentwurfs umfassen darüber hinaus Vereinfachungen der Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte und Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung an aktuelle Entwicklungen. So soll es bald möglich sein, kleine Teile der praktischen Ausbildung in sogenannten Skills-Labs zu absolvieren. Zudem sollen eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" eingeführt, Auslandsaufenthalte ausdrücklich anerkannt und die weitere Digitalisierung in der Ausbildung unterstützt werden.

Die Kampagne "Pflege kann was"

Die bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne "Pflege kann was" wurde 2022 im Rahmen der "Ausbildungsoffensive Pflege" gestartet. Sie soll über die vielfältigen Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten in der Pflege informieren und Vorurteile gegenüber der Ausbildung und dem Beruf abbauen. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler mit und ohne Hochschulzugangsberechtigung sowie Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren wollen. Die Kampagne setzt nicht auf kurzfristige Effekte, sondern auf kontinuierliche Information. Sie soll bis 2025 laufen.