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DBfK Nordwest geht Weiterbildungsordnung nicht weit genug

29.10.2023 20:23
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hat am 24.10.2023 ihre Weiterbildungsordnung verabschiedet. Damit nehmen Pflegefachpersonen in NRW erstmals ihre Belange im Bereich der Weiterqualifizierungen selber in die Hand. Diese Ordnung werde den notwendigen Erfordernissen an eine zeitgemäße und zukunftsweisende pflegefachliche Weiterbildung in NRW jedoch nicht gerecht, kritisiert Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest und Sprecher der DBfK-Fraktion "Stark für Pflegende" in der Kammerversammlung.

„Die erste Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift die aktuellen Herausforderungen aber nicht ausreichend auf. Sie ist in ihrer jetzigen Form nur begrenzt anschlussfähig an das Pflegeberufegesetz und die generalistische Ausbildung und damit nicht zukunftsweisend“, sagt Martin Dichter.

Den Grund hierfür sieht Dichter vor allem in der kurzen Erarbeitungszeit und noch fehlenden Strukturen, wie sie etwa mit Anhörungen von Verbänden und Expertinnen und Experten sowie mehreren Lesungen in Rechtssetzungsprozessen sonst üblich sind. Hier hätte der Bildungsausschuss für seine Arbeit mehr Zeit gebraucht.

Laut Dichter gibt es dennoch eine positive Entwicklung, wie beispielsweise an dem pädagogisch-didaktischen Rahmen erkennbar sei. „Was allerdings fehlt, sind Anknüpfungsansätze für Weiterbildungen nach der generalistischen Pflegeausbildung, Vereinbarungen zur vertikalen Durchlässigkeit in das hochschulische Bildungssystem und konkrete Qualifikationsvorgaben für Dozierende. Darüber hinaus fehlt die Formulierung von Weiterbildungszielen, die die Kompetenzen von Pflegefachpersonen in den unterschiedlichen Settings anstreben, und die Konstruktionsmerkmale des pädagogisch-didaktischen Rahmens sind in einen notwendigen Kontext zu bringen, um sie für die Rahmenpläne der Weiterbildungen nutzen zu können.“

Dichter weiter: „Wir wissen um die Chancen und Möglichkeiten der fachlichen Arbeit in der Pflegekammer NRW. Aufgrund der Defizite der heute veröffentlichten Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW wird sich der DBfK Nordwest für eine zeitnahe Überarbeitung einsetzen.“