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BM: Fachkräftemangel im Mittelstand durch Pflege Angehöriger

11.01.2022 12:02
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) begrüßt die guten Ansätze in der Pflegepolitik der neuen Bundesregierung. Leider sei es nicht der erhoffte große Schritt zur Gleichstellung von ambulanter und stationärer Pflege geworden. Insbesondere die Unterstützung der professionellen häuslichen Pflege durch Pflegedienste bzw. Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen fehle, denn immerhin würden mehr als 80 % der Menschen mit Pflegebedarf bereits ambulant versorgt, der überwiegende Teil davon ausschließlich durch Familie, Freunde und Bekannte. Außerdem würden Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag im Gegensatz zum Pflegegeld nicht erhöht oder dynamisiert. Gleichzeitig sollten Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze auch mit Lohnersatzleistungen erweitert werden.

Karsten Junghans, Vorsitzender des Pflege-Arbeitskreises des Bundesverbandes Deutscher Mittelstand dazu: "Diese Pläne können Unternehmen vor große Probleme stellen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass Arbeitskräfte häufiger und länger durch die Übernahme häuslicher Pflege naher Angehörige ausfallen. Die Pläne im Koalitionsvertrag werden zu einer weiteren Verlagerung der ambulanten Pflege in den familiären Bereich führen. Wir erleben bereits heute, dass Pflegegeld und Leistungen aus der Verhinderungspflege Begehrlichkeiten wecken. Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen verzichtet bereits auf professionelle Dienste und nutzt die Pflegegeldzahlung. Die Folge sind vermehrte Arbeitszeitreduzierungen oder kompletter Ausstieg aus dem Beruf bei gleichzeitigem Verzicht auf professionelle Unterstützung durch Pflege- oder Betreuungsdienste. Der bereits jetzt vorhandene Fachkräftemangel im Mittelstand wird dadurch weiter verschärft."

Der Bundesverband fordert daher eine Erweiterung und Entbürokratisierung der Leistungen professioneller, ambulanter Pflege-, Betreuungs- und Entlastungsdienstleister.

  1. Die Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag müssen ebenfalls dynamisiert werden.
  2. Die Möglichkeit Sachleistungen auch für Betreuungs- und Entlastungsdienste zu nutzen (§45a Absatz 4 SGB XI) sollte von 40% auf 100% erhöht werden.
  3. Die Zulassung von Angeboten zu niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollten bundeseinheitlich geregelt werden. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sollte vor allem privatwirtschaftlichen Unternehmen ein einfacherer und unbürokratischer Zugang ermöglicht werden. Derzeit landesrechtlich vorhandene bzw. geplante Preisobergrenzen müssen dabei aufgehoben werden.

"Nur ein ausreichendes Angebot professioneller Dienstleister kann die notwendige Vereinbarkeit von Berufstätigkeit mit der Pflege naher Angehöriger sicherstellen", so Karsten Junghans.