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Hilfe für die häusliche Pflege – Entlastung für pflegende Angehörige durch Kurzzeitpflege Thema beim „Fachgespräch am LfP“

18.10.2023 16:37
Viele pflegebedürftige Menschen werden zuhause versorgt und gepflegt – teilweise von professionellen Fachkräften eines ambulanten Pflegedienstes, einen Großteil der Zeit oft aber auch von An- und Zugehörigen oder bürgerschaftlich engagierten Menschen. Ist diese Versorgung zuhause zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich, zum Beispiel wegen Erkrankung oder Urlaubs der Pflegeperson, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 auch Anspruch auf stationäre Kurzzeitpflege. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist Thema beim „Fachgespräch am LfP“ gewesen.

„Ziel dieser Leistungen ist es, die häusliche Versorgung zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten“, erläuterte der Leiter des Bayerischen Landesamtes für Pflege, Achim Uhl. „In Bayern konnten seit 2020 mehr als 200 neue Kurzzeitpflegeplätze über die Förderrichtlinie PflegesoNah geschaffen werden. Diesen Ausbau wollen wir auch in den kommenden Jahren weiter vorantreiben, um die häusliche Pflege zu unterstützen.“ Diese Notwendigkeit verdeutlichte auch Dr. Grit Braeseke, Bereichsleiterin Pflege beim Berliner IGES Institut, in ihrem Impulsvortrag. Sie stellte darin das „Pflegegutachten Bayern bis 2050“ vor, in dem die Entwicklung von Angebot und Nachfrage untersucht wurde und Prognosen zur Entwicklung bis 2050 erstellt wurden. Außerdem erläuterte sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege auf Bundes- und Landesebene und ging anschließend auf die „Gemeinsamen Empfehlungen zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege“, die im März dieses Jahres vom GKV-Spitzenverband und der Vereinigung der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene verabschiedet wurden, ein. „Mit diesen Empfehlungen sind nun erstmals bundesweit einheitlich günstigere Rahmenbedingungen für die Refinanzierung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen geschaffen worden“, so Uhl.