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Mehr finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien gefordert

26.09.2023 12:09
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt, die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung und für den Sachaufwand für das Jahr 2024 deutlich anzuheben.

Der Deutsche Verein hat seine Berechnungssystematik für die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) überprüft. In seinen aktuellen Empfehlungen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge deutlich anzuheben.

„Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern sehr Wertvolles: für ,ihre‘ Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Für diese wichtige Aufgabe benötigen Pflegefamilien Wertschätzung und Unterstützung der ganzen Gesellschaft. Diese Unterstützung muss auch durch die finanzielle Ausstattung von Pflegefamilien deutlich werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, auch die nunmehr neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.

Bei der Berechnung der Pauschalbeträge für die materiellen Aufwendungen bezieht sich der Deutsche Verein weiterhin auf die jeweils aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Beim Anerkennungsbetrag für Pflege und Erziehung empfiehlt der Deutsche Verein eine deutliche Anhebung von bislang 275 Euro auf 420 Euro.

Erstmalig richten sich die Empfehlungen auch an die Bundesregierung. Sie fordern eindringlich, das Elterngeld für Pflegeeltern wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, auch umzusetzen. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.

Die vollständigen Empfehlungen sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2023/dv-18-23_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf abrufbar.