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Mutige Krankenhausreform und wirksame Digitalisierung zum gezielteren Einsatz der Fachkräfte im Gesundheitswesen nötig

01.11.2023 21:24
Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (SVR) hat auf zwei aktuelle Reformvorhaben hingewiesen, die wichtig sind, um die Überlastung und Fehlnutzung von Fachkräften abzubauen: die Krankenhausreform und die Gesetzesentwürfe zur Nutzung von Gesundheitsdaten – das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG).

Prof. Melanie Messer, Pflegewissenschaftlerin und stellv. Vorsitzende, sagte: „Die Länder sollten ihre Verantwortung im Bereich der Krankenhausplanung wahrnehmen und sich untereinander koordinieren. Die Menschen müssen besser darüber informiert werden, dass eine durchgreifende Krankenhausreform für die Qualität ihrer Versorgung mehr bringt als das Festhalten an kleinteiligen Strukturen, deren Rund-um-die-Uhr-Betrieb viele Fachkräfte bindet – oft bei schlechteren Ergebnissen. Für bestimmte Krankheitsbilder kann in spezialisierten Krankenhäusern eine bessere Versorgungsqualität erreicht werden – insbesondere weniger Komplikationen und eine geringere Sterblichkeit. Kleinere Krankenhäuser könnten zukünftig z. B. als ambulante Versorgungszentren ambulante Eingriffe, ambulante Rehabilitation und eine kontinuierliche Begleitung bei chronischen Erkrankungen anbieten und so – wirksamer als in ihrer derzeitigen Ausgestaltung – zu einer guten Versorgung der Bevölkerung beitragen. Wie in vielen anderen Ländern müssen dafür Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten ausüben können – in der stationären wie in der ambulanten Versorgung.“

Zu dem anderen großen Reformvorhaben sagte Prof. Hallek, Onkologe und SVR-Vorsitzender: „Zusammen mit einer echten Krankenhausreform kann eine wirksame Digitalisierung dazu beitragen, dass die vorhandenen Fachkräfte des Gesundheitswesens die Menschen besser und effizienter versorgen. So würde durch eine umfassende elektronische Patientenakte (ePA) das aufwendige Zusammensuchen der patientenspezifischen Gesundheitsdaten wie Medikation, Impfungen, Allergien, Vorerkrankungen, Labor- und Bildbefunden wegfallen. Wenn ein Patient eine Ärztin oder einen Arzt aufsucht, wären über eine vollständige ePA alle versorgungsrelevanten Daten leicht einsehbar.“

Zudem fordert der SVR, eine gesetzliche Basis zu schaffen, damit Gesundheitsdaten sowohl für gemeinwohldienliche Forschung als auch für die bedarfsgerechte Steuerung und Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zugänglich sind. Solche Zugänge müssten, streng kontrolliert und informationstechnisch wie strafrechtlich vor Missbrauch geschützt, ermöglicht werden. Das bringe den einzelnen Patientinnen und Patienten Nutzen, aber auch der Solidargemeinschaft aller Versicherten.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung biete gute Möglichkeiten – dies sahen die Ratsmitglieder bei einem Dänemarkbesuch Ende Juni 2023 – die tatsächliche Sicherheit von Gesundheitsdaten zu erhöhen und sie zugleich verantwortlicher Nutzung durch die behandelnden Fachkräfte und durch Forschende zum besseren Schutz von Leben und Gesundheit zugänglich zu machen. Von diesen Möglichkeiten, so die einmütige Forderung des SVR, solle auch die deutsche Gesetzgebung endlich konsequent Gebrauch machen. Und ebenso mutig eine Krankenhausreform angehen, die ihren Namen verdiene, um das Gesundheitssystem zukunftstauglich und krisenfest zu machen.