Neuer Pflegemindestlohn: ver.di hält Einigung für „vertretbar“
Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertreter hatten sich in der Pflegemindestlohn-Kommission auf neue Lohnuntergrenzen für Pflegehilfstätigkeiten verständigt: Die Einigung sieht vor, dass der Pflegemindestlohn in den elf westlichen Bundesländern einschließlich Berlin zum 1. Januar 2018 auf 10,55 Euro, zum 1. Januar 2019 auf 11,05 Euro sowie zum 1. Januar 2020 auf 11,35 Euro steigt. In den östlichen Bundesländern wird der Pflegemindestlohn zu den gleichen Zeitpunkten auf 9,50 Euro, 10,05 Euro, 10,55 Euro und 10,85 Euro pro Stunde angehoben. Die Vereinbarung gilt nach Angaben von ver.di bis zum 30. April 2020.
Keine Einigung wurde über die ver.di-Forderung erzielt, eine Lohnuntergrenze für examinierte Pflegefachkräfte festzulegen – hier hatte ver.di 15,50 Euro gefordert – sowie sich auf mindestens 30 Tage Erholungsurlaub zu verständigen. „Angesichts des Fachkräftemangels ist es eine vertane Chance, nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die das Entsendegesetz bietet, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Besonders angebracht wären aufgrund der oft hohen Belastung mehr Urlaubstage, denn vor allem private Pflegekonzerne gewähren ihren Beschäftigten nur die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Urlaubstage“, bedauerte Bühler. Auch seien die Arbeitgeber nicht davon zu überzeugen gewesen, die Lohnuntergrenzen in den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) endlich auf Westniveau anzuheben. „Wenn man die Pflege zukunftsfest machen will, kommt man an einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die gesamte Branche nicht vorbei“, resümierte Bühler.
Der Gesetzgeber habe mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz geregelt, dass bis zur Höhe der Tariflöhne auch bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern die Löhne refinanziert werden: „Es gibt für die Arbeitgeber keinen Grund mehr, angemessene Entgelte zu verweigern“, sagte Bühler.