Sie sind hier: Startseite News Neues Konzept für Pflege-TÜV inklusive Pflegequalitätsausschuss

Neues Konzept für Pflege-TÜV inklusive Pflegequalitätsausschuss

01.04.2015 12:18
Weil die "Pflegenoten gescheitert" sind, hat Bundesgesundheitsminister Gröhe hat den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, gebeten, ein aussagekräftigeres System für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten. Nach vielen Gesprächen mit Expertinnen und Experten schlägt er eine Neukonzeption des "Pflege-TÜV" in zwei Schritten vor.

In ersten Schritt sollen die Pflegenoten durch eine gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2016 ausgesetzt werden, da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichen. Gleichzeitig wird als Übergangslösung gesetzlich geregelt, dass Kassen und Pflegeeinrichtungen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in der bisherigen Form weiterhin veröffentlichen.
Die Gesamt- und Bereichsnoten auf der ersten Seite der Veröffentlichung werden jedoch entfernt, da sie mit einer bundesweiten Durchschnittsnote von 1,3 keine Aussagekraft haben. Stattdessen soll eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichtes der Medizinischen Dienste veröffentlicht werden. Der GKV-Spitzenverband erhält den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2015 einheitliche Vorgaben für die Prüfzusammenfassung zu erlassen, sodass ein Vergleich der Einrichtungen durch die Verbraucher ermöglicht wird. Zusätzlich will Laumann einen Leitfaden für Verbraucher herausgeben, die eine geeignete
Pflegeeinrichtung suchen und die Bürger ermutigen, in die Einrichtungen hinein zu gehen und die richtigen Fragen zu stellen.

Im zweiten Schritt regt Laumann die Neukonzeption des Pflege-TÜV und der Entscheidungsstrukturen an, da die Bürger messbare Kriterien bräuchten, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können. Laumann: "Diese Kriterien müssen eine fundierte wissenschaftliche Grundlage haben und dürfen nicht interessengeleitet sein." Bislang sei dies nicht möglich gewesen, weil die entsprechenden Strukturen im Pflegebereich fehlten.

Pflegequalitätsausschuss

Zum 1. Januar 2016 soll nach Laumann deshalb ein Pflegequalitätsausschuss errichtet werden, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und als Richtlinie beschließt. In diesem Ausschuss müssen seiner Ansicht nach neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. Dies sieht er als einen wichtigen Schritt hin zu mehr Partizipation und Transparenz. Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverband der Medizinischen Dienste sind in diesem Vorschlag ständige, beratende Mitglieder des Ausschusses. Und damit der Pflegequalitätsausschuss bei den bisher häufig vorkommenden Pattsituationen eine zügige Entscheidung ohne langwierige Schiedsstellenverfahren und ohne mehr Bürokratie treffen kann, soll er durch einen unparteiischen Vorsitzenden mit ausschlaggebender Stimme geleitet werden.


Der Pflegequalitätsausschuss soll eine gesetzliche Frist bis 31. Dezember 2017 erhalten, um die Richtlinie für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu erlassen. Kommt die Entscheidungsfindung über Richtlinien im Ausschuss nicht fristgerecht voran, soll auf Vorschlag Laumanns hin das Bundesministerium für Gesundheit im Wege der Ersatzvornahme eigene Richtlinien erlassen.


Ebenso soll der Pflegequalitätsausschuss bei seiner Arbeit durch ein neu zu gründendes Pflegequalitätsinstitut mit unabhängigen Wissenschaftlern unterstützt werden. Im diesem Pflegequalitätsinstitut soll wissenschaftliche Expertise zu sämtlichen Pflegequalitätsfragen gesammelt und verstetigt werden. Laumann: "Das Institut muss schlank sein und aus bereits vorhandenen Mitteln finanziert werden."

Neben dem Pflege-TÜV soll der Pflegequalitätsausschuss aber auch weitere Aufgaben zur Qualitätssicherung der Pflege übernehmen können, um die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltung weiter zu straffen und die Qualität der Pflege einheitlich zu verbessern, beispielsweise zu Fragen der Qualität, zu Qualitätsprüfungsrichtlinien und zur Abstimmung zwischen Medizinischen Diensten und Heimaufsichten.

Dadurch können laut Laumann vorhandene Ressourcen aller Beteiligten genutzt werden, um ein effizientes und endlich entscheidungsfähiges Gremium zu schaffen. Der Ausschuss soll die Expertise aller Akteure der Selbstverwaltung sowie der Wissenschaft bündeln, ohne dass Einzelverbände wie bislang ein praktisches Vetorecht erhalten und Entscheidungen wegen Individualinteressen blockieren können. Um nicht weitere Kosten zu generieren, ist Laumann bereit den Pflegequalitätsausschuss bei seinem Arbeitsstab  anzusiedeln.

"Mein Vorschlag bringt mehr Transparenz für Verbraucher, nutzt bestehende Strukturen und steigert kontinuierlich die Qualität der Pflege in Deutschland", erklärt Laumann. Und weiter: "Vor allem aber wird die Pflege mit dem Pflegequalitätsausschuss als zentralem Entscheidungsgremium und mit dem wissenschaftlichen Qualitätsinstitut endlich angemessen aufgewertet, was den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen sowie den Pflegekräften zugute kommt. Die gesetzliche Regelung soll in das Pflegestärkungsgesetz II aufgenommen werden, um den vorgestellten Zeitplan zu ermöglichen."