Notruf der deutschen Reha-/Vorsorgeeinrichtungen: Existenzkrise gefährdet die Versorgungssicherheit
Ohne sofortiges politisches Handeln könnten unverzichtbare Reha- und Vorsorge-Leistungen wegbrechen und die Gesundheit behandlungsbedürftiger Menschen wäre gefährdet. Für die erforderlichen Hilfen seien keine zusätzlichen Haushaltsmittel des Bundes und der Länder erforderlich und es entstünden keine zusätzlichen Belastungen bei den Kostenträgern (Gesetzliche Krankenkassen sowie Renten- und Unfallversicherung). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) habe in den Jahren 2020 und 2021 für Reha und Vorsorge rund eine Milliarde weniger ausgegeben als im Jahr 2019, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schätzungsweise 500 Mio. Euro weniger. Wenn jetzt wenigstens ein Teil dieser Einsparungen zur Existenzsicherung der Kliniken verwendet werde, entsteht also keine Mehrbelastung.
In der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) sind die maßgeblichen Spitzenverbände der Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation zusammengeschlossen: Der Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren e.V. (BamR), der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), der Bundesverband Geriatrie e.V. (BV Geriatrie), der Bundesverband Suchthilfe e. V. (bus.), das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR), die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) sowie der Fachverband Sucht+ e.V. (FVS). Die AG MedReha vertritt in Deutschland somit rund 800 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit ca. 80.000 Behandlungsplätzen.