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Pflegekammer NRW regelt ihre Weiterbildung

29.10.2023 20:11
Wer die Verantwortung trägt, soll auch die Regeln bestimmen. Zum 1. Januar 2024 tritt für über 220.000 Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen die neue Weiterbildungsordnung in Kraft, die vom Bildungsausschuss der Pflegekammer NRW erarbeitet und in der gestrigen Kammerversammlungssitzung bei sieben Enthaltungen mit einer Gegenstimme verabschiedet wurde. Dann werden die professionell Pflegenden erstmals in Weiterbildungen starten, die eigenständig von der Pflege entwickelt und definiert wurden.

„Die Verabschiedung der Weiterbildungsordnung markiert einen Meilenstein für die eigenverantwortliche Gestaltung des Pflegeberufs in NRW. In gerade einmal sechs Monaten haben wir Pflegenden die Grundlagen für unsere Qualifikationen im Weiterbildungsbereich übernommen. Das war fantastische Teamleistung unter Mitwirkung aller vier Fraktionen. Den 26 Kammermitgliedern, die sich aktiv beteiligt haben mit dem Bildungsausschuss-Vorsitzenden Dr. Andreas Bock und seiner Stellvertreterin Martina Bauer, danke ich sehr für ihren engagierten Einsatz für uns Pflegende in NRW”, sagt Pflegewissenschaftlerin Kristina Engelen, die als Mitglied des Kammervorstands das Ressort Qualifizierung verantwortet.

Mit dem Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung wird die Verantwortung vom Land Nordrhein-Westfalen offiziell auf die Pflegekammer übertragen. Ein Schritt, der die Professionalisierung und Qualitätsentwicklung der Pflege nachhaltig stärken wird. Die Kammer wird demnach zukünftig Weiterbildungen zertifizieren, die entsprechenden Nachweise ausstellen und auch ein Register führen.

Dr. Andreas Bock, Pflegepädagoge und Vorsitzender des Bildungsausschusses, erklärt, warum die Weiterbildungsordnung so wichtig ist: „Weiterbildung weckt und erhält das Interesse am lebenslangen Lernen. Sie fördert das Bewusstsein für die Notwendigkeit, die eigenen Kompetenzen in der Verantwortung für die zu pflegenden Menschen und deren Zugehörigen zu erhalten, zu vertiefen und zu erweitern. Die Standards der beruflichen Weiterbildung in einem transparenten, durchlässigen und anschlussfähigen modularisierten System zu formulieren, gehört ab sofort zu den ureigenen Aufgaben der Profession Pflege und ihrer beruflichen Vertretung”.