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Qualitätsstandards zur Inkontinenzversorgung aktualisiert

08.09.2015 11:08
Der Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. (QVH) hat die Anforderungen des Qualitätsstandards der Produktgruppe 15 überarbeitet und veröffentlicht.

Eine Arbeitsgruppe aus der Mitgliedschaft des Qualitätsverbundes Hilfsmittel e.V. (QVH) hat die Qualitätsstandards für Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung, der Produktgruppe 15, hinsichtlich ihrer Aktualität geprüft und Änderungen eingearbeitet. Dabei wurde darauf Wert gelegt, die Anforderungen spezifisch zu gestalten, z.B. bei der Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Inhalte der entwickelten Standards wurden von der Gruppe für zeitgemäß erachtet, so dass lediglich punktuelle Änderungen an den Inhalten vorgenommen worden sind.

Deutlich verändert hat sich die Struktur des Standards. Dieser wurde an die bereits aktualisierten Standards aus den Bereichen der Reha- und Orthopädie-Technik oder zur Dekubitusversorgung angepasst. Der überarbeitete Standard für die Inkontinenzversorgung gliedert sich nun in die bereits überarbeiteten Standards ein und hat eine ähnliche Struktur erhalten. Die Formulierungen der Anforderungen und Erläuterungen innerhalb der Qualitätsstandards wurden aufeinander abgestimmt, so dass eine Vergleichbarkeit der Anforderungen aus den jeweiligen Produktgruppen leichter möglich ist.

Die bislang gültige Versorgungscheckliste, die sowohl für die aufsaugende als auch für die ableitende Inkontinenzversorgung verwendet werden konnte, wurde in zwei Versorgungschecklisten aufgeteilt. Die Inhalte wurden überarbeitet und spezifiziert. Mit jeweils einer Versorgungscheckliste für die ableitende und die aufsaugende Inkontinenzversorgung wird eine gezieltere Dokumentation möglich.

Die geänderten Standards sowie die Versorgungschecklisten sind für zukünftige Gütesiegelprüfungen zu berücksichtigen und können auf der Website des Verbundes eingesehen werden.

Die Qualitätsstandards sind die Grundlage, um mit dem QVH Gütesiegel ausgezeichnet zu werden. Diese Betriebe haben den Nachweis erbracht, dass die Versorgungsqualität auf Grundlage der QVH-Standards bei den Betroffenen auch tatsächlich ankommt. Das Siegel können QVH Mitglieder wie Nichtmitglieder, Leistungserbringer wie Hersteller beantragen. Weitere Informationen zu den Qualitätsstandards und zum QVH Gütesiegel können Sie unter www.qvh.de abrufen.