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Rürup: Rösler-Entwurf ist Verrat an der Kopfpauschale

02.06.2010 15:31
Professor Dr. Bert Rürup, Darmstadt, kritisiert die aktuellen Überlegungen aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Professor Dr. Bert Rürup, Darmstadt, bezeichnet die aktuellen Überlegungen aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Einführung einer Kopfpauschale als Verrat. Das äußert der ehemalige Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in einem Interview mit dem Gesundheitswirtschaftsmagazin „kma“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2010) In dem kma-Streitgespräch diskutiert er gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Professor Dr. Gustav Horn über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hintergrund der Äußerungen Rürups sind erste Informationen, wonach das Bundesgesundheitsministerium eine Pauschale je gesetzlich Versicherten in der Höhe von 15 bis 30 Euro erheben will. Der erforderliche Sozialausgleich soll nicht über das Steueraufkommen, sondern über eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze finanziert werden.

„30 Euro wären ein gesichtswahrender Einstieg in das Pauschalsystem. Verrat an der Pauschalbeitragsidee ist es allerdings, den unverzichtbaren sozialen Ausgleich nicht aus dem allgemeinen Steueraufkommen, sondern nur von den etwas besser verdienenden Kassenmitgliedern finanzieren zu lassen“, kritisiert Rürup das Finanzierungsvorhaben von Bundesgesundheitsminister Dr. med. Philipp Rösler.

Auch der ehemalige Leiter der Konjunkturabteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung  (DIW) Horn gibt zu Bedenken: „Dies ist der erste Schritt zum Ausstieg aus dem Sozialausgleich wie dies fast zu erwarten war. Zugleich setzt der Bundesgesundheitsminister mit dieser Regelung verschärfte Anreize für Gutverdiener, in die private Krankenkasse zu wechseln, da dort ja eben kein Sozialsausgleich über die Beiträge stattfindet.“

Rürup stellt in dem kma-Interview klar, dass die gesamtgesellschaftliche Steuer- und Abgabenbelastung durch die Einführung der Kopfpauschale nach dem Modell „Rürup“ nicht steige. Bei einer unveränderten Arbeitgeberbeteiligung würde die Pauschale zwischen 165 und 140 Euro liegen. Horn fordert in dem Streitgespräch darüber hinaus die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und den Verzicht einer privat zu leistende Krankenversicherung bei selbstständiger Tätigkeit.

02.06.2010

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