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VdPB fordert klare Haltung Bayerns zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus

28.03.2024 13:52
Schon seit vielen Jahren gehören fundierte und verbindliche Personalbemessungsinstrumente sowohl für die Akut- als auch für die Langzeitpflege zu den Forderungen der Profession. Der Feststellung der Notwendigkeit und des Ziels einer bundeseinheitlichen Personalbemessung im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) folgten zunächst keine konkreten politischen Maßnahmen, bis im vergangenen Jahr die Umsetzung der sogenannten PeBem für die stationäre Langzeitpflege verpflichtend geregelt wurde und in diesem Jahr die gemeinsam vom Deutschen Pflegerat (DPR), der Gewerkschaft ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) entwickelte PPR 2.0 zur Personalbemessung im Krankenhaus per Verordnung bundesweit verpflichtend implementiert werden sollte. Jetzt scheint die Verordnung und damit die Umsetzung der PPR 2.0 noch in diesem Sommer allerdings unter anderem am Widerstand Bayerns im Bundesrat zu scheitern.

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist von der Intervention Bayerns im Gesundheitsausschuss des Bundesrats überrascht und erwartet eine klare Positionierung des Freistaats zur von Pflegefachpersonen in der Akutpflege ausdrücklich gewünschten Umsetzung der PPR 2.0.

„Der Widerstand Bayerns im Bundesrat gegen die bundeseinheitliche Einführung des Personalbemessungsinstruments in den Krankenhäusern kam für uns überraschend, und wir bedauern sehr, dass wir so unsere fachliche Einschätzung im Vorfeld nicht einbringen konnten“, erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. Es liegen der VdPB als bayerischer Vertretung der Profession Pflege bis heute keine Dokumente vor, die den Umfang und die Begründung der Intervention Bayerns nachvollziehbar öffentlich zugänglich machen und erklären könnten. „Wir wissen aus unterschiedlichen Quellen, dass Bayern offenbar im Gesundheitsausschuss des Bundesrats einen Antrag gestellt hat, der Länderkammer die Nicht-Zustimmung zur Verordnung zu empfehlen. Wir wissen auch, dass der Ausschuss danach beschlossen hat, die Verordnung nicht in die Märzsitzung des Bundesrats einzubringen. Wir können nur vermuten, dass damit die Einführung der PPR 2.0 zum 1. Juli 2024 erst mal vom Tisch ist“, fügt Sigl-Lehner hinzu. Erfahren habe man von dem Vorgang zuerst aus der Fachpresse.

Die VdPB gibt zu bedenken, dass allein eine offene Kommunikation und eine bereits im Vorfeld klare Haltung Bayerns zur Personalbemessung im Krankenhaus eine fachliche Auseinandersetzung möglich gemacht hätten. In der Berufsgruppe entstehe nun aber der Eindruck, dass Mitsprache und Einfluss der Profession gar nicht gewollt seien. Ein mit der PPR 2.0 vertrautes VdPB-Mitglied beklagt: „Der Soll-Ist-Abgleich der PPR 2.0 könnte nicht nur ein Instrument der Entlastung für die Beschäftigten in der Krankenhauspflege werden, sondern durch die damit festgestellten Erfüllungsgrade auch eine Chance, Einfluss zu nehmen auf die Rahmenbedingungen. Das ist offensichtlich politisch nicht gewünscht!“

„Da uns Details des Antrags im Gesundheitsausschuss des Bundesrats nur aus zweiter Hand bekannt sind, können wir die dort vorgebrachten Argumente nicht widerlegen, sie gegebenenfalls aber genauso wenig als berechtigte Einwände verteidigen. Abgesehen davon, dass es sich hier um ein Instrument handelt, auf das sich alle Seiten einigen konnten und das die Pflegenden ausdrücklich wollen, verhindert dieses Vorgehen den sachlichen Austausch auf Augenhöhe, den wir uns wünschen würden und der der Profession Pflege auch zusteht.“